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	<title>SCHLOSSDEBATTE</title>
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	<description>Informationsportal und Diskussionsplattform zum geplanten Wiederaufbau Berliner Schloss/Humboldtforum</description>
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		<title>Schloss-Einblicke</title>
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		<pubDate>Sun, 22 Aug 2010 09:28:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>philipp oswalt</dc:creator>
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		<category><![CDATA[STÄDTEBAU + ARCHITEKTUR]]></category>

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		<description><![CDATA[Keine Angst. Wer dachte, die jüngsten Sparbeschlüsse verzögerten oder verhinderten den Schlossbau, kann sich beruhigt zurücklehnen. Der Sparbeschluss erspart dem Bauministerium lediglich das Eingeständnis, dass seine ursprüngliche Zeitplanung nicht zu halten war. Die Vorarbeiten für das Bauvorhaben gehen munter weiter. Was der Stand der Dinge ist, berichten Jürg Jenatsch und Matthias Boldt.
Haben Sie die bald zwanzigjährige [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1><span style="font-weight: normal; font-size: 13px;">Keine Angst. Wer dachte, die jüngsten Sparbeschlüsse verzögerten oder verhinderten den Schlossbau, kann sich beruhigt zurücklehnen. Der Sparbeschluss erspart dem Bauministerium lediglich das Eingeständnis, dass seine ursprüngliche Zeitplanung nicht zu halten war. Die Vorarbeiten für das Bauvorhaben gehen munter weiter. Was der Stand der Dinge ist, berichten </span><span style="font-weight: normal; font-size: 13px;">Jürg Jenatsch und Matthias Boldt.<span id="more-516"></span></span></h1>
<h1><span style="font-weight: normal; font-size: 13px;">Haben Sie die bald zwanzigjährige Diskussion um die Rekonstruktion der Berliner Schlossfassaden gründlich satt? Ist es Ihnen mittlerweile schon einerlei, ob der Deutsche Bundestag seine Schlosskuppel oder der Bundesverkehrsminister stattdessen ein paar zusätzliche Autobahnkilometer bekommt? Dann sind Sie hier richtig zu einer tour d´horizon durch das Innere des geplanten Gebäudes, das Humboldt-Forum.</span></h1>
<p>Schließlich weckt die wuchtige, zumindest im Rohbau recht unförmig wirkende Humboldt-Box, die kürzlich ihr kaum beachtetes Richtfest feierte, eine gewisse Neugier, die eine unweit im Kronprinzenpalais zu sehende Ausstellung namens „Einblicke“ zu stillen verspricht. Völlig zu Recht scheint der Bauherr anzunehmen, dass in der Öffentlichkeit ein weitergehendes Informationsbedürfnis zu den Inhalten herrscht.</p>
<p>Aber ach, was dort zu sehen ist, ist leider nur wenig informativ. Man kann sich des Eindrucks kaum erwehren, dass über die bekanntlich höchst umstrittene Architektur möglichst nicht informiert werden soll, und über die angeblich schon so weit entwickelte inhaltliche Konzeption nicht berichtet werden kann.</p>
<p>Eine Ausstellung mag man es jedenfalls kaum nennen. Eher ist es ein Showroom, doch selbst als solcher bleibt es hinter dem zurück, was Investoren, die ein paar chice Wohnungen verkaufen wollen, üblicherweise so bieten. Bauherrenstolz sieht anders aus.</p>
<p>Offenkundig ist vielmehr der gewisse Kleinmut einer föderalen, durchbürokratisierten Demokratie, die sich mit den ganz großen Gesten naturgemäß schwer tut. Eventuell könnte man auch den im Juni verkündeten Sparbeschluss der Bundesregierung dafür verantwortlich machen: „Friede den Hütten, Krieg den Schlössern“, so ähnlich riefen die vorsommerlichen Regierungsrevolutionäre aus dem Kanzleramt herüber. Doch der Ruf war noch nicht verhallt, da wurde ihm durch den zuständigen Minister schon widersprochen. Nun soll gar das immer liquide Land Berlin mit seinem Finanzierungsanteil von 32 Mio. Euro den ununterbrochenen Fortgang der Planungen und den Baubeginn 2013 sicherstellen. In Anbetracht des Planungsstandes kann man sich unschwer ausrechnen, dass es früher sowieso nichts geworden wäre. Da also weder wirklich gespart noch verschoben wird, erweist sich der Regierungsbeschluss als doppelte Unwahrheit. In lebenspraktischer Anwendung der im Grunde rätselhaften Regel, dass minus mal minus plus ergibt, resultiert daraus immerhin der erste, halbwegs realistische Zeitplan für das Projekt.</p>
<p>Über das Programm der angeblichen „geistigen Mitte der Nation“ erfährt man bei diesem Auftritt der Stiftung Berliner Schloss – Humboldtforum leider nichts Neues: Die Humboldt-Universität präsentiert sich im Foyer des Kronprinzenpalais mit der Wiederverwendung einer  Leuchtwand, die aus einer anderen Ausstellung stammt. Dass öffentliche Bibliotheken heutzutage über Sonic Chairs verfügen, ahnten wir schon. Einen solchen hat nun die Zentral- und Landesbibliothek extra für die „Ausstellung“ angeschafft, wo er nun recht autistisch in der Ecke steht. Ob die Nationalhymnen, die dort für allzu viele Länder als einziges Musikbeispiel angeboten werden, der angemessene Zugang zum Dialog mit den außereuropäischen Kulturen sind, soll hier nicht diskutiert werden. Die Frage nach dem immer wieder, so auch hier in dieser „Ausstellung“, mit großen Worten beschworenen, neuartigen Zusammenspiel von Universität, Bibliothek und Museen vermögen allerdings auch ein paar exemplarische Exponate aus den Dahlemer Sammlungen nicht zu beantworten.</p>
<p>Die Gebäudeplanungen werden v.a. durch das 2008 im Wettbewerb erfolgreiche Modell von Franco Stella repräsentiert, das nicht mehr dem aktuellen Planungsstand entspricht, wie der Blick auf die Isometrien zeigt. Diese wirken zunächst recht anschaulich, verbergen aber auch viel und sind gänzlich unbeschriftet. Nur mit Hilfe des in der Ausstellung ausliegenden Faltblatts lassen sich wenigstens einige Funktionen zuordnen.</p>
<p>So liegen etwa die Sonderausstellungsräume am großen Veranstaltungsraum der Agora – man könnte es auch schnöde als Foyer bezeichnen – zumindest gut zugänglich. Dieses Foyer, laut Text der Schlossstiftung „eine innovative, spektakuläre, multimediale und in dieser Verbindung vollkommen neue (&#8230;) Veranstaltungszone“, ist architektonisch einfallsloser kaum vorstellbar. Anders als die barocken Außenfassaden weiß  Stellas System von Stützpfeilern und Balken überdies mit den wechselnden Geschosshöhen nicht umzugehen. Die Proportionen wirken zufällig, teilweise verunglückt. Von selbst wäre man in seiner eigenen Phantasielosigkeit kaum darauf gekommen, diesen Raum als innovativ und  spektakulär zu bezeichnen – Respekt den Werbetextern!</p>
<p>Da auch die sonstigen publikumswirksamen Hauptattraktionen wie Gastronomie, Shop und Veranstaltungssäle im Erdgeschoss versammelt sind und darüber im 1. Obergeschoss hauptsächlich Bibliothek und Verwaltung liegen, dürfte jedenfalls sichergestellt sein, dass die Mehrzahl der Besucher die Exponate aus ihrer von Dahlem her gewohnten Ruhe im 2. und 3. Obergeschoss nicht aufschrecken wird. Zumal in keiner Weise erkennbar ist, dass die Besucher durch spannungsvolle Raumsituationen zum Aufstieg in die oberen, den Museen vorbehaltenen Geschosse animiert werden. Nirgends ist eine „Schlosstreppe“ erkennbar, eine grandiose Rampe wie im neuen Akropolis-Museum in Athen, oder etwas den berühmten Plexiglasröhren des Centre Pompidou in Paris Vergleichbares. Der Entwurf lebt wie schon im Architektenwettbewerb noch immer hauptsächlich von der städtebaulichen Idee des Schlossforums. Nur im städtebaulichen Lageplan scheint er ganz bei sich zu sein, der Schnitt und alles Dreidimensionale sind ihm fremd.</p>
<p>Angesichts der nach oben sichtlich abnehmenden Geschosshöhen, die sich aus den Zwängen der Fassadenrekonstruktion ergeben, stellt sich die ganz grundsätzliche Frage nach der richtigen Zuordnung der Funktionen. Wäre die Unterbringung der Museen im 1. Obergeschoss, dem traditionellen „piano nobile“ , mit seiner größeren Raumhöhe, der Nähe zu den Sonderausstellungsräumen und dem vermutlich betriebsamen Erdgeschoss, nicht sinnvoller? Und wäre im Tausch dafür die Bibliothek im 3. Obergeschoss mit weitem Ausblick über Lustgarten, Spree und Schlossplatz nicht viel attraktiver?  Oder würde nicht gar eine mehrgeschossige Unterbringung der Bibliothek den so eifrig behaupteten, aber kaum erkennbaren Synergien mit den Museen einen geeigneteren räumlichen Rahmen verschaffen, und zugleich eine kompaktere Bibliothek mit möglicherweise geschossübergreifenden, räumlichen Bezügen erlauben? Werden die Museen mit ihren lichtempfindlichen Exponaten diesen Ausblick überhaupt nutzen, zumindest aber zulassen können?<span style="font-size: 13.2px;"> </span></p>
<p>Attraktive Raumsituationen sucht man im gesamten, sorgsam geschichteten Gebäude weitgehend vergebens. Kaum ein mehrgeschossiger Raum verspricht überraschende Bezüge, die kleinteilige Raumgliederung lässt großzügige Blickachsen vermissen. Allein der Kuppelraum birgt ein allerdings noch gänzlich unausgeschöpftes Potential. Ansonsten: Überall Trennwände, Treppenhäuser, Nebenräume und Stützenreihen.</p>
<p><span style="font-size: 13.2px;">Ach ja, die Stützen. Ob die Ausstellungsmacher dereinst über die recht ungewöhnliche Reihe von Mittelpfeilern im Sonderausstellungsraum und vielen weiteren Ausstellungsräumen glücklich sein werden, wird sich gegebenenfalls noch erweisen.</span></p>
<p>Mittelstützen scheinen allerdings Franco Stellas vorherrschendes architektonisches Mittel zur  Innenraumgestaltung zu sein. Sie tauchen an zahlreichen Stellen in verschiedensten Räumen auf und tragen maßgeblich dazu bei, der dreidimensionalen Darstellung im Faltblatt die Anmutung einer römisch-antiken Ruine zu verleihen.</p>
<p><span style="font-size: 13.2px;">Dieses Faltblatt lohnt eine nähere Betrachtung: Auch hier wiederholt sich die bloße Addition der beteiligten Institutionen, die mit jeweils eigenem Logo antreten und Fragen nach Synergien oder Kooperationen bestenfalls unbeantwortet lassen. Vor allem aber lässt die ungelenke und kleinteilige, nein, man muss es feststellen: überaus kleinliche Grafik den großen Atem, der ein solches Projekt unbedingt tragen müsste, ebenso vermissen wie der Showroom im Kronprinzenpalais. Das ist eher ein asthmatisches Röcheln, ein (Preußisch-) Blauhusten. Die von der FAZ anlässlich des Sparbeschlusses der Regierung postulierte „Denkpause für das Humboldt-Forum“ tut offenbar dringend not. Aber vielleicht hilft ja auch der für die Lange Nacht der Museen angekündigte, aus Dahlem übertragene Voodoo-Zauber aus Haiti weiter.</span></p>
<p><em>Der Texte erschien zuerst in gekürzter Fassung in der Zeitschrift Bauwelt, Heft 32-2010 (20. August) </em></p>
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		<title>Geschichte der Rekonstruktion &#124; Konstruktion der Geschichte</title>
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		<pubDate>Sun, 01 Aug 2010 15:43:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>philipp oswalt</dc:creator>
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In der Öffentlichkeit wie in Fachkreisen wird um das Thema »Rekonstruktion« seit Jahren eine heftige, emotional aufgeladene Debatte geführt. Rekonstruiert wurde jedoch seit der Antike aus verschiedenen Gründen sowie mit wechselndem Verständnis von »Wiederherstellung«. In der Ausstellung des Architekturmuseums werden anhand von circa 150 repräsentativen Fallbeispielen verschiedene Beweggründe für die Rekonstruktion verlorener Bauten präsentiert und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong> </strong></p>
<p>In der Öffentlichkeit wie in Fachkreisen wird um das Thema »Rekonstruktion« seit Jahren eine heftige, emotional aufgeladene Debatte geführt. Rekonstruiert wurde jedoch seit der Antike aus verschiedenen Gründen sowie mit wechselndem Verständnis von »Wiederherstellung«. In der Ausstellung des Architekturmuseums werden anhand von circa 150 repräsentativen Fallbeispielen verschiedene Beweggründe für die Rekonstruktion verlorener Bauten präsentiert und analysiert. Der Bogen spannt sich von Rekonstruktionen aus Gründen religiöser Kontinuität oder aus nationalen Überlegungen bis hin zu Wiederaufbauten zur Erfüllung ästhetischer oder kommerzieller Wünsche. Mit Modellen, Gemälden, Plänen, Fotos und Animationen wird ein ebenso spannender wie lehrreicher Einblick in ein kontroverses Thema gegeben.</p>
<p><a href="http://www.pinakothek.de/pinakothek-der-moderne/html/kalender/kalender_index.php?haupt=ausstellungen&amp;inc=ausstellung&amp;action&amp;which=3518">Ausstellung in der Pinakothek der Moderne München bis 31.10.2010</a></p>
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		<title>Volksbuchpalast</title>
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		<pubDate>Sun, 04 Jul 2010 11:20:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>philipp oswalt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am 29. Juni erschien in der Süddeutschen Zeitung unter diesem Titel ein bemerkenswerter Artikel des bekennenden Schlossbefürworters Gustav Seibt, der leider nicht im Internet veröffentlicht wurde. Ebenso wie sein Kollege Andreas Kilb von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ist Seibt zwar für die Fassadenrekonstruktion, aber beide halten von der Idee des Humboldtforums nichts. Den Vorschlag von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 29. Juni erschien in der Süddeutschen Zeitung unter diesem Titel ein bemerkenswerter Artikel des bekennenden Schlossbefürworters Gustav Seibt, der leider nicht im Internet veröffentlicht wurde. Ebenso wie sein Kollege Andreas Kilb von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ist Seibt zwar für die Fassadenrekonstruktion, aber beide halten von der Idee des Humboldtforums nichts. Den Vorschlag von Kilb, die Gemäldegalerie ins Schloss zu bringen, findet Seibt plausibel und immerhin keinen Fehler, doch präferiert er mit der Rückseite der Museumsinsel einen anderen Standort für eine solche Verlagerung. <span id="more-499"></span></p>
<p>Für das Schloss schlägt er eine Bibliothek als eine Berliner Ausgabe des Pariser Centre Pompidou vor: &#8220;einen Ort populärer Wissensvermittlung um den Kern einer großzügigen, reichhaltigen Volksbibliothek mit angeschlossenen Ausstellungs- und Erholungsmöglichkeiten. (&#8230;) Überhaupt werden von den Berlinern kaum andere Kultureinrichtungen so eifrig besucht wie die Bibliotheken, wovon man sich in der Kreuzberger Amerika-Gedenk-Bibliothek, einem Treffpunkt für alle Schichten und alle Migrationshintergründe Tag für Tag überzeugen kann. (&#8230;)  Und im Zentrum der Stadt würde damit ein geselliger Treffpunkt entstehen, die Fremden genauso offenstehen kann wie das Pariser Vorbild und trotzdem die unglückliche touristische Monokultur zwischen Alexanderplatz, Museumsinsel und Reichstag auflockern könnte. (&#8230;) Eine soziale Tat, nämlich ein Ort der Kultur für Alle. (&#8230;) Und was wäre am Ende auch symbolisch befriedigender, wenn auf das preußische Königsschloss und den kommunistischen Palast der Republik etwas so unideologisches und Nüchternes folgte wie ein Haus für Bücher, CD und DVD für jedermann?&#8221;</p>
<p>Unterstützung erhielt Seibt im Tagesspiegel vom 4.Juli 2010 mit dem Artikel<a href="http://www.tagesspiegel.de/berlin/neuer-geist-im-spukschloss/1874954.html" target="_blank"> &#8220;Neue Geister im Spunkschloss&#8221; von Werner von Bebber </a></p>
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		<title>Kulturlose Politik</title>
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		<pubDate>Sun, 04 Jul 2010 10:56:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>philipp oswalt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In allen Phasen des Projektes Berliner Schloss hat das politische Interesse über kulturelle Ideen dominiert. Und so waren es stets die politischen Kräfte, welche die Gremien und Juries majorisierten. Diese Tradition setzt die Stiftung Berliner Schloss &#8211; Humboldtforum mit der Besetzung ihrer Gremien fort. Die Besetzung seines so eben berufenen Kuratoriums ist bezeichnend: Acht Politiker [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In allen Phasen des Projektes Berliner Schloss hat das politische Interesse über kulturelle Ideen dominiert. Und so waren es stets die politischen Kräfte, welche die Gremien und Juries majorisierten. Diese Tradition setzt die Stiftung Berliner Schloss &#8211; Humboldtforum mit der Besetzung ihrer Gremien fort. Die Besetzung seines so eben berufenen Kuratoriums ist bezeichnend: Acht Politiker (bis auf einen alle im Ruhestand), vier aktive Wirtschaftschefs (u.a. Josef Ackermann und Wolfgang Mayrhuber), drei Kulturfunktionäre. Eine repräsentative Zusammensetzung wie schon bei der Jury des Architektenwettbewerbs 2008, bei der die Politiker die Mehrzahl der Jurymitglieder steltten und sich quasi selbst berieten.<span id="more-493"></span></p>
<p>Hier die vollständige Besetzung des Kuratoriums:</p>
<p>Dr. Josef Ackermann, Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Bank AG</p>
<p>Prof. Dr. Hans Heinrich Driftmann, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages</p>
<p>Christine von Heinz, Stiftung Zukunft Berlin</p>
<p>Prof. Dr. Klaus-Dieter Lehmann, Präsident des Goethe-Instituts</p>
<p>Wolfgang Mayrhuber, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Lufthansa AG</p>
<p>Dr. Jens Odewald, Vorsitzender des Verwaltungsrates der Odewald &amp; Compagnie GmbH,</p>
<p>Eduard Oswald, MdB, Bundesminister a. D., Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie</p>
<p>Prof. Dr. Martin Roth, Generaldirektor der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden</p>
<p>Prof. Dr. Richard Schröder, MdB a.D., Vorsitzender des Fördervereins Berliner Schloss e. V.</p>
<p>Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin a. D., Vorsitzende des Domkirchenkollegiums des Berliner Doms</p>
<p>Peer Steinbrück, MdB, Bundesminister a. D.</p>
<p>Dr. Hannes Swoboda, MdEP, ehem. Mitglied der Internationalen Expertenkommission „Historische Mitte Berlin“</p>
<p>Prof. Dr. Klaus Töpfer,Bundesminister a. D., Gründungsdirektor des Institute of Advanced Studies on Sustainability, Potsdam</p>
<p>Dr. Antje Vollmer, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages a. D.</p>
<p>Prof. Dr. Christina Weiss,Staatsministerin a. D., Vorsitzende des Vereins der Freunde der Nationalgalerie</p>
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		<title>Das Sparschloss</title>
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		<pubDate>Fri, 18 Jun 2010 07:38:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>philipp oswalt</dc:creator>
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		<category><![CDATA[POLITIK]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 7. Juni wurde die Verschiebung des Baus des Berliner Schloss als Teil des Sparpakets der Bundesregierung beschlossen. Die Regierung will damit den Haushalt entlasten, während andere kritisieren, dass mit dem Beschluss gar nichts gesparrt wird, im Gegenteil. Ein Text zu den Hintergründen der Diskussion und dem Stand der Dinge von Philipp Oswalt.
Am 7. Juni wurde [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 7. Juni wurde die Verschiebung des Baus des Berliner Schloss als Teil des Sparpakets der Bundesregierung beschlossen. Die Regierung will damit den Haushalt entlasten, während andere kritisieren, dass mit dem Beschluss gar nichts gesparrt wird, im Gegenteil. Ein Text zu den Hintergründen der Diskussion und dem Stand der Dinge von Philipp Oswalt.</p>
<p><span id="more-488"></span>Am 7. Juni wurde die Verschiebung des Baus des Berliner Schloss zum Symbol des Sparpakets der Bundesregierung. Fast jeder Bericht über die geplanten Einsparungen von 80 Milliarden Euro  wurde mit dem Bild des Berliner Schlosses illustriert. Kein anderer Sparbeschluss konnte sich so breiter Zustimmung sichern. Es war vornehmlich eine symbolische Geste. Wie eigentlich fast alles an dem Berliner Schloss nur symbolische Gesten sind.</p>
<p>Schnell wurde eine neue Geste dazuerfunden: Eine symbolische Grundsteinlegung in 2013. Der Baubeginn will man vor der nächsten Bundestagswahl inszenieren und das Finanzierungsproblem der nächsten Regierung überlassen. Doch das ist nicht alles.</p>
<p>Die Schlossfreunde ließen nicht lange warten, um das Bild des Sparschlosses umzudeuten. Nicht durch den Verzicht auf den Baus soll gespart werden, sondern nun wird vorgerechnet, der Bau des Schlosses sei das eigentliche Sparpaket. Durch einen (vorläufigen) Verzicht ließen sich keine Kosten einsparen, der Bau des Schlosses sei billiger als sein Verzicht.</p>
<p>Das ist absurd. Laut Bericht des Bundesfinanzministerium vom November 2007 hat der Bund 440 Mio. Euro Investitionskosten für das Schloss zu tragen, das Land Berlin 32 Mio. Euro und der Förderverein 80 Mio. für die Barockfassaden. Die Einnahmen des Vereins sind jedoch seit Jahren rückläufig. Und von den binnen 8 Jahren eingenommen 13,5 Mio. Euro hat der Verein mehr als 10 Mio. bereits wieder ausgegeben und zwischenzeitlich sogar Geld vom Bund zur Finanzierung seiner Tätigkeit eingefordert. Insofern ist allen Beteiligten klar, dass eine Spendenfinanzierung der Fassade nicht erzielbar ist, weshalb ja Bundesbauminister Ramsauer provozierend vorschlug, auf die barocke Fassade zu verzichten. Dazu wird es nicht kommen und letztendlich müsste der Bund die Fassadenkosten übernehmen. Ferner sind in der Planung mit Kuppel, Fassaden des Eosanderhofs und teilweiser Bewahrung der Originalfundamente und –keller Mehrkosten von 50 &#8211; 100 Mio. Euro vorgesehen.  Zusammen genommen liegen die Investitionskosten des Bundes damit bei 550 &#8211; 600  Mio. Euro. Davon waren in der Haushaltplanung 2011-2013 nur 310 Mio. Euro vorgesehen, obgleich der Bauminister von einer Einsparung von 400 Mio. Euro sprach. Das war eine Verfälschung der Dinge. Letztendlich relevant ist aber nicht das, was in der Haushaltplanung dargestellt war, sondern das, was an Kosten gezahlt werden muss. Und dies sind nach heutigem Wissen weder 310 Mio.  noch 400 Mio., sondern etwa 550 Mio. Euro.</p>
<p>Dazu kommt noch etwas weiteres: Bislang in der ganzen Kostendiskussion ausgespart sind die Betriebs- und Instandhaltungskosten, die sich jährlich auf einen größeren Millionen Betrag belaufen und längerfristig die Erstellungskosten übersteigen. Hinzu kommen die Kosten für die bislang nicht existenten Bausteine des Kulturprogramm wie der Agora, der erweiterten Ausstellungsflächen, den Werkstätten des Wissens  und vieles mehr. Nur ein sehr geringerer Anteil wird aus Einnahmen refinanziert werden können. Bislang sagte man, die Betriebskosten müssten die Nutzer aus ihren Etats aufbringen. Aber bereits heute kann die Stiftung Preußischer Kulturbesitz in ihren Häusern wegen mangelnder Finanzen den Betrieb kaum aufrecht erhalten und ist nicht in der Lage, diese Mehrkosten zu tragen. Der fromme Wunsch des Stiftung Berliner Schloss &#8211; Humboldtforum, die Kosten mit Hilfe von Spendern und Sponsoren zu finanzieren ist angesichts des Spendendebakels der Fassade ein illusorischer Wunschtraum. Kein Wunder, dass der Bauherr die bereits ermittelten Betriebskosten geheim hält und weder den Bundestagsabgeordneten noch der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich macht, würde dies doch den Zweifel an dem Vorhaben vermehren. Hamburg macht gerade vor, was eine solch kurzsichtige Politik bedeutet: Während die Kosten für die Elbphilharmonie fast monatlich um Dutzende von Millionen steigen, schließt die Stadt die Galerie der Gegenwart der Hamburger Kunsthalle, um Betriebskosten von im Vergleich dazu lächerlichen 220.000 Euro zu sparen.</p>
<p>Während die Lobbyisten des Schlossbaus – ob Berliner Politiker, die Bauwirtschaft und die Nutzer &#8211; die eingesparten Investitionen bei Bauverzicht für das Schloss auf 310 Mio. Euro herunterreden, entwerfen sie eine Drohkulisse von neuen Problemen  und gigantischen Mehrkosten bei einer Verschiebung oder gar Aufgabe des Projektes. Die Berliner Bundestagsabgeordnete Petra Merkel warnt vor einer Verzögerung beim Bau der U5 und suggeriert damit Mehrkosten, obwohl laut BVG die neue Situation das Bauvorhaben eher erleichtert. Die Berliner Baukammer streut das völlig unbegründete Gerücht auf Schadensersatzforderungen bei einem vorläufigen Stopp für das Berliner Schloss. Und der Präsident der Stiftung Preussischer Kulturbesitz Hermann Parzinger spricht von 200 Mio. Euro für die dann notwendige Sanierung der Dahlemer Bauten und behauptet sogar: „Im Endeffekt wird&#8217;s teurer“.</p>
<p>Beim Berliner Schlossprojekt wurde – ähnlich wie bei der gleichzeitig auf den Weg gebrachten Hamburger Elbphilarmonie – von Anfang an die Zahlen geschönt, um Mehrheiten für das Projekt zu gewinnen. Denn Anfang machte die Expertenkommission historische Mitte von 2001/ 2002.  Aufgrund von Spenden, public-private-Partnership und Aktien sei der Wiederaufbau des Schlosses als Humboldtforum für die öffentliche Ahnd angeblich nahezu zum Nulltarif zu haben. Im Abschlussberichts der Kommission hieß es: „Die von der öffentlichen Hand im Verlauf mehrerer Jahre insgesamt aufzubringenden 230 Mio. € sind bei wirtschaftlicher Betrachtung mittelfristig in hohem Ausmaß gegenfinanziert durch zu erwartende Einsparungen an anderer Stelle und Veräußerungserlöse, insbesondere durch die Aufgabe des dritten Standortes der Museen Preußischer Kulturbesitz in Dahlem sowie das Freiwerden des Grundstücks.“ Auf Basis dieser Behauptung fällte der Bundestag 2002 seinen Beschluss für den Wiederaufbau des Schlosses. Bei näherer Betrachtung durch das Finanzministerium fiel das Finanzierungsmodell ein Jahr später in sich zusammen.</p>
<p>Die Mehrkosten für die Barockfassaden kosten angeblich nur 80 Mio. Euro, nach den internen Kostenschätzung des Bundes von 2007 aber 110 Mio. (und die Gesamtkosten der Barockfassaden liegen bei 140 Mio. Euro). Seit Jahren poliert der Förderverein Berliner Schloss sein mageres Spendenergebnis mit „verbindlichen Spendenzusagen“ in der Höhe 7 – 8 Millionen Euro auf. Doch bereist eine stichpunkartige Überprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer ergab, das für diese teilweise keine schriftlichen Vereinbarungen vorliegen und sie damit auch nicht belastbar sind, soweit sie überhaupt jemals gemacht worden sind. Zugleich verschweigt der Verein, dass ein großer Teil der eingenommen Spenden von Kosten für Organisation und Werbung verzerrt werden. Die Abrisskosten für den Palast wurden vor der Abrissentscheidung von zunächst 20 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro heruntergerechnet und beliefen sich am Ende auf 32 Mio. Euro. Auf diese Weise wurden stets die Kosten für das, was man sich ersehnte, heruntergerechnet und die Einnahmen hierfür aufpoliert. Und mit umgekehrten Rechenspielen versuchte man zu verhindern, was man nicht wollte. Die Herrichtung des Palastes der Republik zur Zwischennutzung kostete laut Bund angeblich 15 Mio. und wäre damit unbezahlbar gewesen, de facto waren es dann weniger als 300.000 Euro. Das Land Berlin konnte angeblich nur eine Summe von 32 Mio .Euro für seinen Gebäudeanteil im Schloss aufbringen, was offenkundig eine Rücksicht auf die mitregierende Links-Partei war. Deswegen soll nur ein Bruchteil der Landesbibliothek in das Humboldtforum einziehen. Doch kaum war der Schlosswettbewerb entschieden, schlug die Berliner Landesregierung einen Bibliotheksneubau für 250 Mio. Euro in Tempelhof oder auf dem Marx-Engels-Forum vor.</p>
<p>Die jeweils genannten Kosten und Einnahmen spiegeln keine realen Zahlen wieder. Vielmehr liegt der Informationsgehalt der Zahlenwerke in der Differenz zwischen den realen und den genannten Zahlen, deren Größe ein zuverlässiger Maßstab für die Unverfrorenheit des jeweils Argumentierenden ist und seine Angst, wie sehr ungeschönte Fakten eine Realisierung des Vorhabens be- oder verhindern könnten. Erst die nüchterne Betrachtung von den Haushalts- und Finanzexperten bringt die Sachverhalte wieder auf den Boden der Tatsachen zurück. Diese schrieben bereits im Abschlussbericht der interministeriellen Arbeitsgruppe 2003: „Angesichts der Haushaltslage des Bundes und der Länder empfiehlt die Arbeitsgruppe, die Entscheidung über die konkrete Inangriffnahme der Bebauung des Schlossareals erst dann zu treffen, wenn die eingeleiteten Reformmaßnahmen der Bundesregierung greifen und sich die wirtschaftliche und haushaltsmäßige Situation des Bundes gebessert hat. Derzeit sind Millionenbeträge zum Neubau des Humboldt-Forums vor dem Hintergrund der Kürzungen in den unterschiedlichsten Politikbereichen den Bürgern nicht darstellbar.“ Nach sieben Jahren hat sich anders als damals vermutet diese Problematik nicht entschärft, sondern dramatisch zugespitzt.</p>
<p>Dabei geht es nicht um die bloße Frage von Geld. Natürlich gibt es gerade im Haushalt des Bundesbauministerium genügend andere, weitaus teure Projekte – sei es Stuttgart 21, sei es der Neubau der Autobahn A 14 &#8211; , die nicht minder fragwürdig sind. Es geht darum, ob dass, was jetzt zur Realisierung vorgesehen ist, qualitativ überzeugt und den notwendigen Aufwand rechtfertigt. Vor acht Jahren hat der Bundestag versucht, einen nationalen Konsens mit allen im Bundestag vertretenen Parteien herzustellen, in dem ein Paket geschnürt wurde, welches Interessen aller Fraktionen adressiert – von der Linken bis zum konservativen Flügel der CDU/CSU. Während die Agora die spätsozialistische Träumereien der Linken befriedigen soll und bei diesen Erinnerungen an den Palast der Republik erweckt, erhalten die „Kulturkonservativen“ das Bild des preußischen Königsschlosses und für die Grünen gibt es Multikulti. Diese Widersprüchlichkeit  spiegelt schon der sperrige Doppelname des Projektes wieder: „Berliner Schloss – Humboldtforum“. Entgegen dieser vermeintlichen Offenheit jedoch wurde seit 2002 das ganze zu einem ideologischen Dogma gemacht, die Rekonstruktionsvorstellungen zunehmend orthodoxer. Das Projekt blieb über all die Jahre ein politisches, das sich nie kulturell entfaltete. Jedes Problem, jede Widersprüchlichkeit und jede Kritik wurde ignoriert; man hat sich immer tiefer in einen Stellungskampf eingegraben. Das Projekt hat mit Kritik nicht dazugelernt und ist an seine Widersprüchen nicht gewachsen, sondern es hat mit seiner Konkretisierung zunehmend verloren – an Überzeugungskraft und Unterstützung in der Öffentlichkeit. Seit  Jahren rückläufige Spenden sind dafür ebenso Indiz wie das katastrophale Umfrageergebnis vor wenigen Wochen und die öffentliche Distanzierung von einst glühenden Verfechtern des Projektes. Der Sparbeschluss wurde von der Medienlandschaft fast ausnahmslos mit Erleichterung aufgenommen.</p>
<p>Das ist insofern tragisch, als für das Berliner Schlossareal nur eine öffentlich finanzierte, kulturelle Nutzung eine sinnvolle Option ist. Die Festlegung auf das „Berliner Schloss – Humboldtforum“ aber hat in eine Sackgasse geführt.</p>
<p>Als 2003 bereits schon einmal ein Moratorium für das Schlossprojekt verkündet wurde, beschloss der Bundestag der vorgezogenen Palastabriss und die Planung. Den Finanzierungsproblemen zum Trotz wollte man das Projekt in Gang bringen. Was damals als clever erschien, könnte heute das Ende des Projektes besiegeln: Die sperrige Palastruine hätte eine baldige Neugestaltung erzwungen; mit der grünen Wiese kann einstweilen jeder seinen Frieden schließen.</p>
<p><em> In gekürzter Fassung erschienen in Der Tagesspiegel vom 18.6.2010</em></p>
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		<title>Reconstruction of Berlin’s historic City Palace put on hold</title>
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		<pubDate>Sat, 12 Jun 2010 13:05:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>philipp oswalt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[The start of the reconstruction work on Berlin’s historical City Palace has been postponed until 2014, which, according to German Chancellor Angela Merkel, is a consequence of the current difficulteconomic conditions. She claimed that Germany’s budget was tight and the country needed to concentrate on saving, meaning that “we can’t afford everything that we wish for if [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>The start of the reconstruction work on Berlin’s historical City Palace has been postponed until 2014, which, according to German Chancellor Angela Merkel, is a consequence of the current difficulteconomic conditions. She claimed that Germany’s budget was tight and the country needed to concentrate on saving, meaning that “we can’t afford everything that we wish for if we want to control our future.” See complete <a href="http://www.ethiopianreview.com/news/142093" target="_blank">article by Silke Bartlick</a></p>
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		<title>Kein Geld bis 2013</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Jun 2010 14:59:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>philipp oswalt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das prominenteste Bauprojekt der Bundesregierung in der Hauptstadt ist vorerst gestrichen: Der Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses ist den Sparzwängen zum Opfer gefallen, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Montag in Berlin mitteilte. In den kommenden drei Jahren wird kein Geld fürs Schloss aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt, so dass mit dem Neubau frühestens 2014 begonnen werden kann. Mit der Entscheidung der schwarz-gelben Koalition, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das prominenteste Bauprojekt der Bundesregierung in der Hauptstadt ist vorerst gestrichen: Der Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses ist den Sparzwängen zum Opfer gefallen, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Montag in Berlin mitteilte. In den kommenden drei Jahren wird kein Geld fürs Schloss aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt, so dass mit dem Neubau frühestens 2014 begonnen werden kann. Mit der Entscheidung der schwarz-gelben Koalition, zwischen 2011 und 2013 keine Steuergelder bereitzustellen, ist der Bau vorerst nicht realisierbar. (AFP)<span id="more-470"></span></p>
<p>Bundesbauminister Peter Ramsauer äußerte sich folgendermaßen: „Das Projekt wird zwar um drei Jahre geschoben, doch der Bundestagsbeschluss zum Berliner Schloss gilt nach wie vor. Dazu stehe ich. Nur wenn der Bundestag seine Haltung ändert, hätten wir eine neue Ausgangslage. Die Schloss-Idee bleibt also lebendig. Wir sollten die gewonnene Zeit als Chance begreifen. Zum Beispiel, um das Jahrhundertprojekt Humboldt-Forum stärker in der Öffentlichkeit zu verankern. Die jüngsten Umfragen belegen, dass hier noch einiges an Arbeit zu leisten ist.“ Ansonsten sind „die Investitionen im Verkehrs- und Baubereich weitgehend unangetastet geblieben. Das Hauptziel wurde erreicht: 2011 steht meinem Ministerium ein Investitionsvolumen von rund 10 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Investitionsetat des BMVBS ist nicht zum Steinbruch geworden“.</p>
<p>Pointiert kommentiert Laura Weissmüller in der Süddeutschen Zeitung, warum der Stopp des Vorhabens gar keine so schlechte Idee ist. <a href="http://sueddeutsche.de/kultur/stadtschloss-wiederaufbau-gestoppt-denkpause-fuer-ein-umstrittenes-mammutprojekt-1.955071" target="_blank">Zum Artikel vom 8.6.2010</a>. Andreas Kilb erläutert <a href="http://www.faz.net/s/RubEBED639C476B407798B1CE808F1F6632/Doc~E6530B859884841EC998D2DA907E208AB~ATpl~Ecommon~Scontent.html" target="_blank">in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung</a>, warum das unschlüssige Nutzungskonzept eine erhebliche Ursache für die Sparentscheidung war. Der <a href="http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~EEF19743D916E4417940199BB12BA79A0~ATpl~Ecommon~Scontent.html" target="_blank">Feuilletonchef der FAZ Patrick Bahners</a> pädiert dafür, die Verschiebung zu nutzen, um die Nutzung nochmals zu überdenken. Entsetzt über den Beschluss zeigt sich <a href="://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,699112,00.html" target="_blank">Severin Weiland auf Spiegel-Online.</a> <a href="http://www.zeit.de/2010/24/Berliner-Stadtschloss" target="_blank">Florian Illies erklärt in der ZEIT</a>, warum er in den 1990er Jahren für den Schlossaufbau war und nun dagegen ist. <a href="http://www.welt.de/kultur/article7960062/Auf-dem-Schlossplatz-waechst-Gras-Na-und.html" target="_blank">Andreas Rosenfelder in der WELT</a> gibt sich gelassen: &#8220;Die Kulturkritik ist alarmiert &#8211; zu Unrecht. Auf dem Schlossplatz wächst Gras. Na und?&#8221; Und wenige Tage später sieht  <a href="http://www.welt.de/kultur/article8029650/Befreit-das-Stadtschloss-von-der-Mittelmaessigkeit.html" target="_blank">Thomas Schmid in der WELT</a> die Chance, mit der Verschiebung das Projekt von seiner Mittelmässigkeit zu befreien, welches nicht über das Niveau einer Vorstadtarchitektur hinausgehe.</p>
<p><a href="http://berliner-schloss.de/de/Aktuelles/berlin-braucht-das-stadtschloss.htm" target="_blank">Wolfgang Thierse kritisiert den Verschiebebeschluss</a>, <a href="http://www.welt.de/die-welt/debatte/article8009390/Verstaendnis-fuer-die-Kanzlerin.html" target="_blank">Wilhelm von Boddien äußert Verständnis</a>, solange in dieser Legistaturperiode mit dem Bau noch begonnen wird. In einem<a href="http://www.welt.de/die-welt/kultur/article8233192/Jedes-Jahr-laenger-in-Dahlem-ist-ein-verlorenes-Jahr.html" target="_blank"> Interview in der Wel</a>t äußerte sich Hermann Parzinger zu der neuen Situation.</p>
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		<title>Wollen wir uns das Berliner Schloss noch leisten?</title>
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		<pubDate>Sat, 05 Jun 2010 16:54:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>philipp oswalt</dc:creator>
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		<category><![CDATA[NUTZUNG]]></category>

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		<description><![CDATA[Unter diesem Titel schrieb der Feuilletonchef der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Patrick Bahners  ein Tag vor der Sparklausur der Bundesregierung einen kritischen Artikel über die &#8220;kulturbürokratische Idee des &#8216;Humboldt-Forums&#8217;, der insbesondere das unausgegorene Nutzungskonzept reflektierte.
Link zum Artikel vom 5.6.2010
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unter diesem Titel schrieb der Feuilletonchef der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Patrick Bahners  ein Tag vor der Sparklausur der Bundesregierung einen kritischen Artikel über die &#8220;kulturbürokratische Idee des &#8216;Humboldt-Forums&#8217;, der insbesondere das unausgegorene Nutzungskonzept reflektierte.</p>
<p><a href="http://www.faz.net/s/Rub117C535CDF414415BB243B181B8B60AE/Doc~E69B093E433804A9993E56B74EB0B5570~ATpl~Ecommon~Scontent.html" target="_blank">Link zum Artikel</a> vom 5.6.2010</p>
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		<title>Oberlandesgericht weist Klage Kollhoffs zurück</title>
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		<pubDate>Sun, 11 Apr 2010 13:37:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>philipp oswalt</dc:creator>
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		<category><![CDATA[POLITIK]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit seinem Urteil vom 2.12.2009, dass nun auch schriftlich vorliegt,  entbindet das Oberlandesgericht Düsseldorf den Bauherren des Schlosswiederaufbaus der Pflicht, die Eigenangaben der Architekten und Wettbewerbssiegers Franco Stella bzgl. seiner Teilnahmeberechtigung am Wettbewerb zu prüfen. Damit kann der Architekt den Planungsauftrag wahrnehmen, obwohl er de facto vermutlich die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt hat.
In der Urteilsbegründung des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit seinem Urteil vom 2.12.2009, dass nun auch schriftlich vorliegt,  entbindet das Oberlandesgericht Düsseldorf den Bauherren des Schlosswiederaufbaus der Pflicht, die Eigenangaben der Architekten und Wettbewerbssiegers Franco Stella bzgl. seiner Teilnahmeberechtigung am Wettbewerb zu prüfen. Damit kann der Architekt den Planungsauftrag wahrnehmen, obwohl er de facto vermutlich die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt hat.<span id="more-452"></span></p>
<p>In der Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts heißt es, der Bauherr ist nicht „verpflichtet, die Eigenerklärungen des Beigeladenen durch die Ausschöpfung weiterer Erkenntnisquellen, insbesondere durch die Anforderung von Nachweisen, auf ihre sachliche Richtigkeit hin zu überprüfen.“ Des weiteren heißt es dort: „Die Anforderungen an den Grad der Erkenntnissicherheit sind aber nicht nur an den vergaberechtlichen Grundsätzen der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit, sondern auch am Interesse des öffentlichen Auftraggebers an einer zügigen Umsetzung von Beschaffungsabsichten und einem raschen Abschluss von Vergabeverfahren zu messen. Dem öffentlicher Auftraggeber kommt insoweit zu Gute, dass sich aus dem auch im Vergaberecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben Zumutbarkeitsgrenzen für Überprüfungs- und Kontrollpflichten ergeben.“</p>
<p>Ein stichhaltiger Nachweis wäre einfach zu führen, indem Stella eine Kopie der Steuerklärungen und Sozialversicherungszahlungen seines Büros vorgelegt hätte. Diese zu kopieren würde weniger als eine Stunde dauern. Warum dies bei einem Honorarvolumen von schätzungsweise 30 Millionen Euro nicht zumutbar sein soll, ist nicht nachvollziehbar. Die Tatsache, dass Stella trotz des Prozesses einen solchen Nachwies nicht vorgelegt hat, kann als Indiz gewertet werden, dass ein solcher Nachweis nicht existiert und folglich Stella die Teilnahmeberechtigung nicht erfüllt hat. In Italien ist es übrigens üblich, dass die Wettbewerbsgewinner innerhalb von einem Monat nach der Juryentscheidung ihre Teilnahmeberechtigung nachweisen müssen.</p>
<p>Das Urteil schafft für künftige Wettbewerbsverfahren eine Rechtsunsicherheit. Es obliegt allein der Willkür des Auslobers, ob er eine Teilnahmeberechtigung prüfen will oder nicht. Im Folgendes der Wortlaut des Urteils:</p>
<p>Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat auf die mündliche Verhandlung vom 2. Dezember 2009 durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dicks, den Richter am Oberlandesgericht Schüttpelz und die Richterin am Oberlandesgericht Frister  beschlossen:</p>
<p>Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 11. September 2009 (VK 3-157/09) aufgehoben.  Der Nachprüfungsantrag wird abgelehnt.  Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und die der Antragsgegnerin und dem Beigeladenen in diesem Verfahren entstandenen Aufwendungen werden der Antragstellerin auferlegt.  Die Hinzuziehung anwaltlicher Bevollmächtigter durch die Antragsgegnerin und den Beigeladenen war notwendig.  Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.  Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis zu 1.050.000 Euro<br />
Gründe:   I.  Das vorliegende Vergabenachprüfungsverfahren betrifft die Vergabe von Architektenleistungen zur Realisierung des erstplatzierten Entwurfes zur Wiedererrichtung des Berliner Stadtschlosses &#8211; Bau des Humboldt-Forums im Schlossareal Berlin. Am 21. Dezember 2007 machte die Antragsgegnerin einen Architektenwettbewerb über die Wiedererrichtung des Stadtschlosses Berlin &#8211; Bau des Humboldt-Forums europaweit bekannt. Zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der fachlichen Eignung stellte Ziffer. III.1) der Bekanntmachung folgende Mindestanforderung an die Bewerber um die Teilnahme am Wettbewerb:  &#8221;&#8230;Eigenerklärung über den konkreten Umsatz mit Planungsleistungen nach § 15 HOAI, Leistungsphasen 1-9, im Durchschnitt der Jahre 2004 &#8211; 2006 und die Bürogröße (Büroinhaber/innen und festangestellte Architekten/Architektinnen), im Durchschnitt der Jahre 2004 &#8211; 2006. Diese Angaben sind in jedem Fall vollständig durch Eintragung im Bewerbungsbogen zu machen. Dabei ist erforderlich, dass entweder der Umsatz mit Planungsleistungen nach § 15 HOAI, Leistungsphasen 1 &#8211; 9, im Durchschnitt der Jahre 2004 &#8211; 2006 mind. XXX € betrug oder das Büro im Durchschnitt der Jahre 2004 &#8211; 2006 aus mind. X Büroinhabern/innen und festangestellten Architekten/Architektinnen bestand&#8221;.  Im Bewerbungsbogen gab der Beigeladene an, im entsprechenden Zeitraum nur in einem Jahr einen Umsatz im sechsstelligen Bereich erzielt zu haben. In zwei Jahren hätten die Umsätze im fünfstelligen Bereich gelegen. Die Bürogröße der Büroinhaber samt festangestellter Mitarbeiter gab er für die Jahre 2004 und 2006 mit jeweils X, für das Jahr 2005 mit X Personen an.  In Ziffer VI.2) war hinsichtlich des Verfahrensablaufs mitgeteilt:  &#8221;Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs ab. Der Auslober beabsichtigt im Falle der Realisierung des Vorhabens der Empfehlung des Preisgerichts zu folgen und die weitere Bearbeitung, d.h. nach Möglichkeit die Leistungsphasen 2 &#8211; 9, mindestens jedoch die Leistungsphasen 2 &#8211; 4 sowie die Teile der Leistungsphase 5, die zur Sicherstellung der Entwurfsqualität erforderlich sind, gemäß GRW 1995, lit. 7.1 zu vergeben. Sollte er aus wichtigen Gründen von der Beauftragung entsprechend der Empfehlung des Preisgerichts abweichen wollen, wird er unter allen Preisträgern Verhandlungen nach VOF § 5 Abs. 2 c) durchführen, im Rahmen derer er die oben genannten Leistungen an einen der Preisträger vergeben wird. Eine abschnittsweise Beauftragung bleibt vorbehalten.&#8221;  Von den insgesamt 158 fristgerecht eingegangenen Bewerbungen wurden nach formaler und inhaltlicher Prüfung durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (im folgenden BBR) 30 Bewerbungen ausgeschlossen, davon 18 wegen Nichterfüllung der Mindestanforderungen. Insoweit waren die Eigenerklärungen der Bewerber daraufhin überprüft worden, ob die Angaben inhaltlich den aufgestellten Mindestanforderungen entsprachen. Eine weitergehende Kontrolle auf die sachliche Richtigkeit der Angaben unterblieb. Über die zugelassenen Teilnehmer erstellte das BBR eine Namensliste. Für die 1. Phase des Wettbewerbs wurden rund 90 Arbeiten anonym eingereicht, aus denen die Jury nochmals 40 zur weiteren Ausarbeitung in der 2. Phase des Wettbewerbs auswählte. Um zugleich die Anonymität der Teilnehmer sowie ihre Teilnahmeberechtigung sicherzustellen, waren die ungeöffneten Umschläge mit den Verfassererklärungen der für die zweite Phase vorgesehenen Teilnehmer einem Notar übergeben worden, der die Teilnahmeberechtigung anhand der ihm zur Verfügung gestellten Namensliste des BBR kontrolliert hatte. Nach der Entscheidung des Preisgerichts vom 28. November 2008 wurde der Entwurf des Beigeladenen mit dem ersten Preis ausgezeichnet, die Antragstellerin war einer der dritten Preisträger. Einen zweiten Preisträger gab es nicht. Unmittelbar im Anschluss an die Entscheidung des Preisgerichts nahm die Antragsgegnerin einen Abgleich zwischen den preisgekrönten Arbeiten zuzuordnenden Verfassererklärungen und der Liste mit den Namen der zugelassenen Wettbewerbsteilnehmer vor und stellte fest, dass der Beigeladene als Wettbewerbssieger zum Kreis der zugelassenen Teilnehmer gehörte. Eine inhaltliche Kontrolle der Angaben des Beigeladenen, insbesondere durch das Einholen von Auskünften bei italienischen Behörden, führte die Antragsgegnerin nicht durch. Ende Januar 2009 begannen Verhandlungen über die Vergabe der ausgeschriebenen Architektenleistungen zwischen der Antragsgegnerin und dem Beigeladenen. Bereits in dem ersten Arbeitsgespräch am 20. Januar 2009 wurden Fragen der Projektorganisation, insbesondere zu personellen und technischen Kapazitäten des Büros des Beigeladenen erörtert. Dieser legte bei dem nächsten Treffen mit der Antragsgegnerin am 5. Februar 2009 dar, dass er beabsichtige, sich zur Erfüllung der Projektrealisierung der Unterstützung zweier weiterer Architekturbüros, der XXX und XXX zu bedienen, wobei die Federführung für das Gesamtvorhaben und die künstlerische Oberleitung bei ihm verbleiben sollten. In der Folgezeit wurden zwischen der Antragsgegnerin und dem Beigeladenen, teilweise auch unter Einbeziehung der vorgesehenen Projektpartner, die Möglichkeiten einer Projektorganisation unter Mitwirkung dieser beiden Büros erörtert, wobei die Antragsgegnerin wiederholt zum Ausdruck brachte, dass der Beigeladene nicht nur formell Vertragspartner des Bundes werden dürfe, sondern tatsächlich federführend in der Geschäftsführung für das operative Geschäft sein müsse. Am 17. Februar 2009 übersandte der Beigeladene ein Organigramm seiner Planungsorganisation, wonach Gesellschafter einer zu gründenden und ihrer Rechtsform nach noch festzulegenden Gesellschaft neben XXX GmbH i.Gr. die XXX sowie die XXX werden sollten. Nachdem die Antragsgegnerin kritisiert hatte, dass der Beigeladene in der technischen und kaufmännischen Leitung der Gesellschaft nicht vertreten sei, so dass praktisch betrachtet nicht er, sondern die Gesellschaft Vertragspartnerin werden würde, legte der Beigeladene am 23. März 2009 ein Organigramm vor, das ihn selbst als Auftragnehmer und übergeordneten Geschäftsführer einer XXX Projektgemeinschaft auswies, deren weitere Gesellschafter die XXX und die XXX sein sollten. Zudem stellte er ein detailliertes personelles Konzept vor, das für alle relevanten Teile der Planungsleistungen die Benennung von Planungsverantwortlichen unter Angabe ihrer Qualifikation vorsah und im Zuge der weiteren Verhandlungen von der Antragsgegnerin geprüft wurde. Nachdem diese in einem internen Zwischenbericht vom 30. März Zweifel an der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des vorgeschlagenen Planungsteams zum Ausdruck gebracht hatte, fand am 5. Mai 2009 ein Präsentationstermin mit den vom Beigeladenen vorgesehenen Planern für die Leistungsphasen 2 bis 5 statt, in dem Fragen zur Sicherstellung der Entwurfsqualität und der architektonischen Qualität erörtert wurden. In den sich anschließenden Verhandlungsrunden der folgenden Wochen arbeiteten die Beteiligten auf der Grundlage der vom Beigeladenen vorgestellten Projektorganisation einen Vertragsentwurf aus, wobei insbesondere Fragen der Honoraraufteilung zwischen dem Beigeladenen und Nachunternehmen erörtert wurden. Nachdem der Beigeladene mit E-Mail vom 16. Juni 2009 zu einigen Aspekten im Zusammenhang mit der personellen und honorartechnischen Aufteilung Stellung genommen hatte, bestand auf Seiten der Antragsgegnerin kein weiterer Aufklärungs- und Gesprächs- bzw. Verhandlungsbedarf mehr. In einer internen E-Mail vom 16. Juni 2009 teilte der Projektverantwortliche der Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf die E-Mail des Beigeladenen mit, &#8220;aus meiner Sicht ist der Vertrag jetzt unterschriftsreif&#8221;.  Zuvor hatte die Antragsgegnerin mit Schreiben vom 6. und 12. Juni 2009 die unter dem 31. März und 10. Mai 2009 erhobenen Rügen von Mitbewerbern, mit denen die mangelnde Teilnahmeberechtigung des Beigeladenen geltend gemacht worden war, zurückgewiesen. Am 17./18. Juni unterzeichneten die Antragsgegnerin und der Beigeladene einen Vertrag über die Beauftragung mit Architektenleistungen, bezeichnet als &#8220;Vertrag Gebäude&#8221;. Unter Ziff. 8.6 des Vertrages hieß es:  &#8221;Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Leistungspflichten nach diesem Vertrag mit Kooperationspartnern zusammenarbeiten wird. Dies wird in Form einer Gesellschaft (&#8220;XXX&#8221;) geschehen. Der Gesellschaftsvertrag ist dem Auftraggeber seinem wesentlichen Inhalt nach bekannt (&#8230;). Der Auftraggeber stimmt der Leistungserbringung in dieser Weise ausdrücklich zu. Dies ändert allerdings nichts daran, dass es sich um eine reine Innengesellschaft handelt, die nicht Vertragspartner des Auftraggebers wird. Dessen einziger Vertragspartner, der in diesem Vertragsverhältnis daher auch uneingeschränkt leistungsverpflichtet und verantwortlich ist, ist vielmehr der Auftragnehmer.  Dem Auftraggeber sind auch die aus dem Vertrag der Projektgemeinschaft resultierenden Abgrenzungen der Leistungs- und Verantwortungsbereiche bekannt. Beide Parteien werden bei der Durchführung dieses Vertragsverhältnisses die innerhalb der Projektgemeinschaft festgelegten Zuständigkeiten beachten. Soweit danach Leistungen von anderen Gesellschaftern der Projektgemeinschaft als dem Auftragnehmer zu erbringen sind, wird dieser dem Auftraggeber entsprechende Ansprechpartner auf Seiten der anderen Gesellschafter der Projektgemeinschaft benennen. Der Auftraggeber wird, soweit möglich und vom Auftragnehmer gewünscht, diese Zuständigkeiten respektieren und die benannten Ansprechpartner unmittelbar einbeziehen. Auch in diesen Fällen wird der Auftraggeber jedoch immer zumindest zusätzlich auch den Auftragnehmer informieren und einbeziehen.  &#8230;  Der Auftraggeber wird, soweit der Auftragnehmer ihn nicht zukünftig anders informiert, Zahlungen ausschließlich aufgrund der Rechnungslegung durch die Geschäftsführung der Projektgemeinschaft und durch Überweisung auf ein Geschäftskonto des Auftragnehmers leisten.  Der Auftragnehmer wird die Mitglieder in der Projektgemeinschaft nur mit Zustimmung des Auftraggebers auswechseln.&#8221;.  In Ziff. 8.1 wurden für sämtliche beauftragten Leistungen nach den Ziff. 3.2 bis 3.6 des Vertrages die für die Erbringung verantwortlichen Personen mit Namen, Funktion und Qualifikation benannt. Zudem war vorgesehen, dass Bestellung und Auswechslung der benannten Personen des schriftlichen Einvernehmens des Auftraggebers bedürfen.  Im Folgenden schlossen der Beigeladene, die XXX und XXX einen sog. Projektgemeinschaftsvertrag. In der Vorbemerkung heißt es:  &#8221;XXX hat den internationalen Architektenwettbewerb in Berlin für die Rekonstruktion des Berliner Stadtschlosses Errichtung des Humboldt-Forums gewonnen. Der Auslober des Wettbewerbs (&#8230;) hat den Wettbewerbsgewinner mit Architektenvertrag vom 18.06.2009 mit Planungs- und Bauleitungsleistungen beauftragt. Der Architektenvertrag &#8230; ist als Anlage 1 diesem Vertrag beigefügt. Für die Durchführung der in dem Architektenvertrag vom 18.06.2009 zwischen XXX und dem BBR vorgesehenen Leistungen bilden die oben genannten Partner eine Projektgemeinschaft mit dem Ziel, den zwischen XXX und dem BBR geschlossenen Architektenvertrag zu erfüllen. &#8230;&#8221;  Der Projektgemeinschaftsvertrag enthält desweiteren folgende Regelungen:  Ziff. 1.1 (Ziele der Projektgemeinschaft) &#8220;Aufgabe und Ziel der Projektgemeinschaft ist die Umsetzung des Entwurfes von XXX unter Berücksichtigung von dessen Federführung in Gestaltungsfragen und unter Berücksichtigung der sonstigen Anforderungen bzw. Vorgaben des BBR. Die vom Bauherren mit dem Architektenvertrag vom 18.06.2009 beauftragten Planungsleistungen werden von XXX vollständig an die Projektgemeinschaft und diese wiederum vollständig durch die Projektgemeinschaft an die Gesellschafter der Projektgemeinschaft weiter beauftragt.&#8221;  Ziff. 1.2 &#8220;Die Projektgemeinschaft tritt somit nach außen mit eigenem Namen in Erscheinung wobei gegenüber Dritten transparent bleiben muss, dass XXX Vertragspartner des BBR als Bauherrenvertreter ist. &#8230;&#8221;  Ziff. 1.4 &#8220;Die Federführung zur Sicherung der architektonischen und künstlerischen Leistung sowie deren planerische Umsetzung obliegt Herrn XXX.&#8221;.  Ziff. 3.1 &#8220;Gesellschafterbeschlüsse bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter sofern nachfolgend nichts anderes vereinbart ist. Jeder Gesellschafter verfügt über eine Stimme. Kein Gesellschafter darf die Zustimmung unbillig oder unbegründet verweigern. Der federführende Gesellschafter hat bei allen architektonischen Gestaltungsfragen einen Vorrang.&#8221;  Die Projektgemeinschaft erteilte weitere Unteraufträge an ihre Gesellschafter. Ausweislich der Anlage 3.1 zu dem Vertrag beauftragte sie sowohl den Beigeladenen als auch die XXX mit Leistungen der Leistungsphase 2 bis 5 und teilweise 9 des § 15 HOAI.  In Ziff. 3 der Anlage 3.1 zum Projektgemeinschaftsvertrag hieß es:  &#8221;Die Mitarbeiter von XXX und XXX unterliegen den fachlichen Weisungen der Projektleitung. Die Projektleitung unterliegt der fachlichen Weisung der Gesellschafter, wobei XXX die Federführung in architektonischen Fragen hat.&#8221;  Ausweislich der Anlage 3.2 beauftragte die Projektgemeinschaft die Gesellschafter XXX und die XXX mit sämtlichen Leistungen der Leistungsphasen 6 bis 8 und teilweise 9 des § 15 HOAI. In Ziff. 3 der Anlage 3.2 wurde dazu bestimmt:  &#8221;XXX beteiligt sich an den Leistungen im Sinne der baukünstlerischen Oberleitung durch kontinuierliche Begleitung und Kontrolle der von XXX erarbeiteten Leistungen, durch regelmäßige Baustellenbegehungen und Baukontrollen sowie der Organisation und Durchführung von notwendigen Bemusterungen. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Sicherstellung der architektonischen Qualitäten&#8221;.  Am 29. Juni und 1. Juli 2009 erschienen Presseberichte, wonach der Beigeladene weder den in der Bekanntmachung als Mindestvoraussetzung zur Wettbewerbsteilnahme geforderten Mindestumsatz erzielt noch über die alternativ geforderte Mindestanzahl an Mitarbeitern verfügt habe. Mit Schreiben vom 3. Juli 2009 rügte die Antragstellerin unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diese Presseberichte die Nichteinhaltung der Mindestanforderungen durch den Beigeladenen. Die Antragsgegnerin half der Rüge nicht ab. Mit Schreiben vom 28. Juli 2009 teilte sie der Antragstellerin mit, dass das Vergabeverfahren durch den Vertragsschluss am 17./18. Juni abgeschlossen, die Rüge daher verfristet sei. Im Vorfeld des Vertragsschlusses sei eingehend geprüft worden, ob der Beigeladene seinen prämierten Entwurf mit seinem Büro und weiteren Architekturbüros realisieren könnte; diese Prüfung sei positiv verlaufen.  Unter dem 31. Juli 2009 stellte die Antragstellerin durch ihre Verfahrensbevollmächtigten einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundes, mit dem sie die Aufhebung der Vergabeentscheidung der Antragsgegnerin sowie die Zurückversetzung des Vergabeverfahrens in den Stand vor Aufnahme der Verhandlungen und die Verpflichtung der Antragsgegnerin, sämtliche Preisträger des Realisierungswettbewerbs zur Teilnahme an den Verhandlungen aufzufordern, erreichen wollte. Sie hat geltend gemacht, der zwischen der Antragsgegnerin und dem Beigeladenen geschlossene &#8220;Vertrag &#8211; Gebäude&#8221; sei aufgrund eines Verstoßes gegen § 13 VgV nichtig, da die Preisträger nicht über den bevorstehenden Vertragsschluss mit dem Beigeladenen informiert worden seien. Die geltend gemachten Verstöße habe sie unverzüglich nach den Presseberichten vom 29. Juni bzw. 1. Juli 2009, durch die sie erstmals von Bedenken gegen die Leistungsfähigkeit des Beigeladenen Kenntnis erlangt habe, gerügt. Gegen die Beauftragung des Beigeladenen sprächen wichtige Gründe im Sinne des § 25 Abs. 9 VOF, was dazu führe, dass die übrigen Preisträger zu den Auftragsverhandlungen aufgefordert werden müssten. Bereits aus dem Bewerbungsbogen des Beigeladenen hätten sich erhebliche Zweifel an der Richtigkeit seiner Angaben ergeben müssen. Ein Büro, das durchweg vier, im Jahre 2005 sogar fünf festangestellte Mitarbeiter beschäftige, könne sich bei einem Umsatz von unter X00.000 € nicht halten. Ohne vorherige Anforderung von Nachweisen zu den im Teilnahmeantrag geforderten Angaben zur Mitarbeiterzahl habe die Antragsgegnerin den Beigeladenen nicht beauftragen dürfen. Ihr Vorgehen verstoße gegen § 97 Abs. 4 GWB. Die Antragsgegnerin und die Beigeladene sind dem Begehren der Antragstellerin entgegengetreten. Der Nachprüfungsantrag sei bereits unzulässig, weil der Vertrag mit der Beigeladenen wirksam geschlossen worden und die Antragstellerin mit ihren Beanstandungen präkludiert sei.  Jedenfalls sei der Nachprüfungsantrag unbegründet. Der Einzelbeauftragung des Beigeladenen hätten keine wichtigen Gründe entgegengestanden. Die Teilnahmeberechtigung des Beigeladenen sei ordnungsgemäß geprüft und bejaht worden. Der Beigeladene habe die gestellten Anforderungen durch seine Eigenerklärung erfüllt. Bedenken gegen die Richtigkeit seiner Angaben hätten sich nicht ergeben. Im Rahmen der Verhandlungen sei die Leistungsfähigkeit des Beigeladenen und damit die Gewähr einer ordnungsgemäßen Umsetzung der Leistung zu Recht bejaht worden.  Durch den angefochtenen Beschluss hat die Vergabekammer dem Nachprüfungsantrag stattgegeben. Zur Begründung hat sie im Wesentlichen ausgeführt: Der Nachprüfungsantrag sei zulässig, insbesondere stehe der am 18. Juni 2009 zwischen der Antragsgegnerin und dem Beigeladenen geschlossene Vertrag der Statthaftigkeit des Nachprüfungsverfahrens nicht entgegen, da dieser Vertrag gemäß § 13 Satz 6 VgV nichtig sei. Die Entscheidung der Antragsgegnerin, den Beigeladenen zu beauftragen, hätte den weiteren Preisträgern nach § 13 VgV mitgeteilt werden müssen. Der Nachprüfungsantrag sei auch begründet, da die Antragsgegnerin keine ordnungsgemäße Eignungsprüfung in Bezug auf den Beigeladenen durchgeführt und damit gegen § 97 Abs. 4 GWB verstoßen habe. Da geeignet für die Ausführung des Auftrages nur sein könne, wer die Eignung zur Teilnahme am vorausgegangenen Wettbewerb besitze, gäben die Mindestbedingungen für den Wettbewerb den Mindeststandard für die Eignung zur Ausführung des Auftrags vor. Folglich hätte die Antragsgegnerin im Rahmen der nach Ziff. 6.2 GRW (Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaues und des Bauwesens 1995 &#8211; novellierte Fassung vom 22. Dezember 2003) angeordneten Prüfung, ob die Preisträger berechtigt waren, am Wettbewerb teilzunehmen, kontrollieren müssen, ob der Beigeladene im Zeitraum von 2004 bis 2006 tatsächlich über die in der Bekanntmachung geforderte Mindestanzahl an Büroinhabern bzw. festangestellten Architekten verfügte. Diese Prüfung habe die Antragsgegnerin nachzuholen, indem sie sich geeignete Nachweise vorlegen lasse, aus denen sich die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter zweifelsfrei ergebe. Zudem sei die Durchführung der der Antragsgegnerin obliegenden Prüfung, ob der Beigeladene zu einer einwandfreien Realisierung der Wettbewerbsaufgabe in der Lage sei, zu beanstanden. So rechtfertigten die Feststellungen, die die Antragsgegnerin im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des Beigeladenen getroffen habe, im Ergebnis die Bejahung der Eignung nicht. Es bleibe unverständlich, aus welchen Gründen die Antragsgegnerin, die Bedenken in Bezug auf die Leistungsfähigkeit des Beigeladenen gehabt habe, dennoch den Vertrag abgeschlossen habe. Es finde sich kein Anhaltspunkt, der die Zweifel entkräfte, so dass nicht erkennbar sei, auf welcher tatsächlichen Grundlage die Eignung des Beigeladenen bejaht worden sei. Im Hinblick auf die Kompensation der fehlenden eigenen Leistungsfähigkeit des Beigeladenen durch Hinzuziehung der Partner in der Projektgemeinschaft sei eine Konstruktion gewählt worden, die mit einer Subunternehmerbeziehung nichts gemein habe und im Ergebnis als vergaberechtswidrig zu qualifizieren sei. Zwar sei der Vertrag in der Folge formal mit dem Beigeladenen abgeschlossen worden, doch sei bereits vor Vertragsschluss für die Antragsgegnerin deutlich geworden, dass es tatsächlich die Projektgemeinschaft sein würde, die die Leistungen erbringt. Die gewählte Konstruktion, bei der die Beigeladene durch die Projektgemeinschaft als Subunternehmer beauftragt werde, belege, dass es sich nicht um ein echtes Subunternehmerverhältnis handele, sondern vielmehr der Beigeladene als Auftragnehmer durch die vermeintliche Subunternehmerin, nämlich die Projektgesellschaft gesteuert werde.  Gegen den Beschluss der Vergabekammer hat die Antragsgegnerin Beschwerde eingelegt. Unter Wiederholung und Vertiefung ihres erstinstanzlichen Vorbringens macht sie weiterhin geltend, dass der Nachprüfungsantrag bereits unzulässig sei. Der Nachprüfung stehe ein wirksam erteilter Zuschlag entgegen. Bereits nach dem eindeutigen Wortlaut des § 13 VgV bestehe kein Raum für eine Information von Preisträgern. Die Antragstellerin habe den erforderlichen Bieterstatus für die Eröffnung des Anwendungsbereichs von § 13 VgV nicht erreicht. Die Vergabekammer gelange zu Unrecht zu dem Schluss, dass der Nachweis der Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausführung durch die Beigeladene in den zum Vertragsschluss führenden Verhandlungen nicht erbracht worden sei. Insbesondere sei die Schlussfolgerung, dass im Verhältnis zwischen dem Beigeladenen, der XXX und der XXX eine Konstruktion gewählt worden sei, die mit einer Subunternehmerbeziehung nichts mehr gemein habe und im Ergebnis als vergaberechtswidrig zu qualifizieren sei, unzutreffend. Sie, die Antragsgegnerin, habe sich im Rahmen der Verhandlungen darüber Gewissheit verschafft, dass der Beigeladene sich der Mittel und Kapazitäten der von ihm eingesetzten Planer tatsächlich bedienen könne. Dazu habe sie sich nicht nur ein detailliertes Personalkonzept vorlegen lassen, sondern darauf bestanden, die Teilplanungsverantwortlichen persönlich kennen zu lernen und Einblick über die organisatorische Verteilung im Rahmen der als Subunternehmer eingesetzten Projektgemeinschaft zu erlangen. Sie sei zu dem Ergebnis gelangt, dass der Beigeladene nicht nur selbst als Vertragspartner für die Qualität seines Entwurfs gerade stehe, sondern dass er im Rahmen der als Subunternehmer eingesetzten Projektgemeinschaft durchgängig für das gesamte Projekt die Federführung zur Sicherung der architektonischen und künstlerischen Leitung sowie deren planerischen Umsetzung innehabe.   Die Antragsgegnerin beantragt,  die Entscheidung der 3. Vergabekammer des Bundes vom 11. September 2009 (VK 3-157/09) aufzuheben und den Nachprüfungsantrag zu verwerfen, hilfsweise zurückzuweisen.   Die Antragstellerin beantragt,  die Beschwerde zurückzuweisen.   Sie beruft sich insbesondere darauf, dass die Antragsgegnerin weder eine Prüfung des Teilnahmeantrags des Beigeladenen noch eine Überprüfung im Sinne von Ziff. 6.2 Abs. 1 GRW 1995 vorgenommen habe. Schon aufgrund der Diskrepanz zwischen den niedrigen Umsatzzahlen in den Jahren 2004 bis 2006 und der damit nicht korrespondierenden Personalausstattung sei die Antragsgegnerin zu einer materiellen und sachlichen Überprüfung seiner Angaben verpflichtet gewesen. Anlass zu Zweifeln an der Richtigkeit der Angaben des Beigeladenen und damit zur Überprüfung hätte sich aber spätestens nach den Rügen der anderen Wettbewerbsteilnehmers ergeben müssen. Die Möglichkeit, dass der Beigeladene die Antragsgegnerin bewusst über Tatsachen getäuscht habe, hätte sie vor Auftragserteilung nicht übergehen dürfen. Hierüber und damit über die Vorschrift des § 97 Abs. 4 habe sie sich hinweggesetzt, indem sie unter Übergehung dieser Zweifel mit dem Beigeladenen weiter verhandelte und schließlich einen Architektenvertrag unterzeichnet habe.  Im Hinblick auf das weitere Vorbringen der Parteien wird auf die zwischen ihnen gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen Bezug genommen.<br />
II.  Die Beschwerde der Antragsgegnerin ist erfolgreich. Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin ist zulässig, aber unbegründet.  1. a) Der Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags steht nicht entgegen, dass die Antragsgegnerin mit dem Beigeladenen am 17./18. Juni 2009 einen Vertrag über die Erbringung von Architektenleistungen abgeschlossen hat. Zwar kann die Vergabekammer in zulässiger Weise nicht mehr angerufen werden, sobald der Vertrag geschlossen worden ist, weil gemäß § 114 Abs. 2 Satz 1 GWB ein erteilter Zuschlag nicht mehr aufgehoben werden kann. Der zwischen der Antragsgegnerin und dem Beigeladenen geschlossene Vertrag ist aber nicht wirksam. Die Antragsgegnerin hat die Antragstellerin entgegen § 13 Satz 1 VgV nicht mindestens 14 Kalendertage vor dem Vertragsschluss darüber informiert, dass der Beigeladene mit den Architektenleistungen zur Umsetzung seines preisgekrönten Entwurfs für den Neubau des Berliner Stadtschlosses beauftragt werden soll.  Obgleich nach dem Wortlaut des 13 VgV eine Informationspflicht des öffentlichen Aufraggebers nur gegenüber Bietern besteht, die ein Angebot abgegeben haben, und Bewerber sowie Preisträger eines Architektenwettbewerbs in den Schutzbereich des § 13 VgV somit nicht ausdrücklich einbezogen sind, hat die Vergabekammer im Ergebnis richtig und mit zutreffender Begründung angenommen, dass § 13 VgV in dem streitgegenständlichen Vergabeverfahren anzuwenden ist. Ein weites, auch die Preisträger eines Architektenwettbewerbs einbeziehendes Verständnis des Begriffs des Bieters im Sinne des § 13 VgV ist bereits angesichts der Vorgaben der europäischen Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geboten. Der Begriff umfasst alle für den Auftraggeber erkennbar am Auftrag interessierten Unternehmen (vgl. auch Thüringer OLG, Beschl. v. 14.10.2003 &#8211; 6 Verg 5/03, VergabeR 2004, 117 ff.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.02.2005 &#8211; VII-Verg 88/04, NZBau 2005, 535 m.w.N.). Gemäß Art. 1 Abs. 1 RMR in der Fassung vom 20. Dezember 2007 muss sichergestellt sein, dass &#8220;Entscheidungen der öffentlichen Auftraggeber&#8230; hinsichtlich der in der Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG fallenden Aufträge wirksam&#8230; nachgeprüft&#8221; werden können. Zugangsberechtigt zum Nachprüfungsverfahren ist nach Art. 1 Abs. 3 RMR jede Person, die ein Interesse an einem bestimmten Auftrag hat und der durch einen behaupteten Verstoß ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Damit knüpft die Forderung nach effizientem Rechtsschutz nicht an die Person des Antragstellers, insbesondere nicht daran an, dass dieser bereits einen Status als Bieter erlangt hat, sondern an die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers in einem Vergabeverfahren. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die dem Vertragsschluss vorangehende Entscheidung des Auftraggebers darüber, mit welchem Bieter des Vergabeverfahrens er den Vertrag schließt, in jedem Fall einem Nachprüfungsverfahren zugänglich zu machen, in dem der Antragsteller die Aufhebung der Entscheidung erwirken kann (EuGH, Urteil vom 28. Oktober 1999, Rs. C-81/98 &#8220;Alcatel Austria&#8221;, NZBau 2000, 33 ff.) Diese Rechtsprechung hat der Europäische Gerichtshof in dem Urteil vom 11. Januar 2005 &#8211; Rs. C 26/03 &#8220;Stadt Halle&#8221; (NZBau 2005, 111 ff.) &#8211; dahin ergänzt, dass sich die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Möglichkeit einer wirksamen und raschen Nachprüfung der Entscheidung der öffentlichen Auftraggeber sicherzustellen, auch auf Entscheidungen außerhalb eines förmlichen Vergabeverfahrens erstreckt, insbesondere auch auf die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers, kein Vergabeverfahren einzuleiten. Auch die Aufrechterhaltung eines unter Verstoß gegen das Vergaberecht geschlossenen Vertrages verletzt während der gesamten Vertragslaufzeit das Gemeinschaftsrecht (EuGH, Urteil vom 10. April 2003 &#8211; Rs. C-20/01 und Rs. C-28/01 &#8220;Abwasservertrag Bockhorn und Abfallentsorgung Braunschweig&#8221;, NZBau 2003, 393 ff.; Urteil vom 9. September 2004 &#8211; Rs. C-125/03, &#8220;Müllentsorgungsdienste&#8221;, NZBau 2004, 563 ff.; Urteil vom 21.01.2010 &#8211; Rs. C-17/09). Bei Zugrundelegung dieser Grundsätze beschränkt sich entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin die Informationspflicht nicht auf den Kreis der Bieter, die bereits Angebote abgegeben haben. Im Hinblick auf die Entscheidung der Antragsgegnerin, den Beigeladenen als Sieger des Wettbewerbs auch mit den Planungsleistungen zu beauftragen, muss der Antragstellerin als Preisträgerin des Architektenwettbewerbs, die unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Aufnahme von Vertragsverhandlungen und damit eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hat, die Möglichkeit der Nachprüfung zustehen, was wiederum voraussetzt, dass ihr die Entscheidung über die Vergabe bekannt gegeben wird. Eine solche Information ist auch nicht im Hinblick darauf entbehrlich, dass der Architektenwettwerb mit der Preisgerichtsentscheidung, die gemäß Ziff. 6.1 der über § 25 Abs. 1 VOF verbindlich gemachten GRW 1995 in der Fassung vom 22.12.2003 den unterlegenen Bewerbern mitgeteilt wurde, beendet war. Durch die Entscheidung des Preisgerichts, einen ersten und vier dritte Preise zu vergeben, ist der Kreis der potentiellen Auftragnehmer für die Architektenleistungen zur Realisierung des Bauvorhabens Berliner Stadtschloss/Humboldtforum gemäß § 25 Abs. 9 VOF grundsätzlich festgelegt worden. Gemäß Ziff. VI. 2 der Bekanntmachung war vorgesehen, der Empfehlung des Preisgerichts zu folgen. Für den Fall, dass die Antragsgegnerin aus wichtigen Gründen von der Beauftragung entsprechend der Empfehlung abweichen wollte, sollten Verhandlungen unter allen Preisträgern geführt werden. Daraus ergibt sich zwar die Absicht der Antragsgegnerin, im Fall der Verleihung eines ersten Preises zunächst mit dem Sieger des Preiswettbewerbs Auftragsverhandlungen durchzuführen und diesen zu beauftragen, wenn wichtige Gründe nicht entgegenstehen. Eine abschließende Festlegung bereits in der Wettbewerbsbekanntmachung auf eine Vergabe an den ersten Preisträger liegt darin aber nicht, so dass die unterlegenen Preisträger gerade nicht davon ausgehen konnten, dass der Zuschlag zwingend und automatisch an den Sieger des Wettbewerbs gehen sollte. Vielmehr bestand nach der Bekanntgabe der Preisgerichtsentscheidung und der Aufnahme von Auftragsverhandlungen mit dem Beigeladenen als Sieger des Wettbewerbs weiterhin die Möglichkeit der Einleitung eines Verhandlungsverfahrens mit den weiteren Preisträgern. Erst die nach Durchführung der Verhandlungen mit dem Beigeladenen getroffene Entscheidung, diesen auch zu beauftragen, stellte die eigentliche Zuschlags- und Vergabeentscheidung dar, die zwangsläufig zur Konsequenz hatte, dass ein Verhandlungsverfahren mit den weiteren Preisträgern nicht aufgenommen werden sollte und über die die Antragstellerin zur Gewährleistung effizienten Rechtsschutzes zu informieren gewesen wäre. Der Antragsgegnerin kann schließlich auch nicht dahin gefolgt werden, dass die Antragstellerin bereits deswegen nicht über das Ergebnis der Verhandlungen mit dem Beigeladenen zu informieren gewesen sei, weil sie zu Recht nicht an den Verhandlungen zur Auftragsvergabe beteiligt gewesen sei. Die Anwendbarkeit des § 13 VgV hängt nicht davon ab, ob das Vergabeverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Dies ist vielmehr erst im Rahmen der Begründetheit des Nachprüfungsantrags zu prüfen.  Eine Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof im Hinblick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 18. März 2008 (17 Verg 8/07, VergabeR 2008, 985) ist nicht geboten (§ 124 Abs. 2 GWB). Die Tatbestandsvoraussetzungen einer Vorlagepflicht nach § 124 Abs. 2 GWB sind im vorliegenden Fall nicht gegeben. Eine Divergenz ist nur anzunehmen, wenn das mit der Beschwerdeentscheidung befasste Oberlandesgericht der tragenden Begründung seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde legen will, der mit einem die Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs tragenden Rechtssatz nicht übereinstimmt (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 18.2.2003 &#8211; X ZB 43/02, VergabeR 2003, 313, 314; BGH, Beschl. v. 18.5.2004 -X ZB 7/04, VergabeR 2004, 473, 475, jeweils m.w.N.). Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat im Beschluss vom 18. März 2008 die Auffassung vertreten, eine Informationspflicht bestehe nicht gegenüber dem bloßen Bewerber, der ein konkretes Interesse an der Teilnahme am Verhandlungsverfahren bekundet oder der im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs Bieterstellung nicht erlangt habe. Insoweit unterscheidet sich der dem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 18. März 2008 zugrunde liegenden Sachverhalt aber von der streitgegenständlichen Konstellation. Die Position der Antragstellerin geht über das Interesse eines Bewerbers, sich durch die Unterbreitung eines Angebots am Wettbewerb beteiligen zu können, hinaus. Die Antragstellerin gehört als Preisträgerin zum Kreis derjenigen Wettbewerbsteilnehmer, die unter bestimmten, vom Auftraggeber festgelegten Bedingungen in ein Verhandlungsverfahren einzubeziehen sind, so dass die Entscheidung des Auftraggebers, ein solches Verhandlungsverfahren nicht durchzuführen, sondern den Sieger des Wettbewerbs zu beauftragen, ihre Zuschlagschance bereits unmittelbar beeinträchtigt. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 18. März 2008 gebietet infolgedessen keine Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof.<br />
b. Die Antragstellerin ist auch antragsbefugt gemäß § 107 Abs. 2 GWB. Für die Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass eine Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften schlüssig vorgetragen und dargelegt wird, dass dem Unternehmen durch die behauptete Vergaberechtsverletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Nicht notwendig ist, dass bereits festgestellt werden kann, dass der behauptete Verstoß tatsächlich vorliegt und den behaupteten Schaden ausgelöst hat oder auszulösen droht (vgl. BGH, Beschluss vom 26.9.2006 &#8211; X ZR 14/06; Beschluss vom 18.5.2004 &#8211; X ZB 7/04). Die genannten Voraussetzungen sind hier erfüllt. Die Antragstellerin gehört als eine der Preisträgerinnen zum Kreis der potentiellen Verhandlungspartner. Ihr Vortrag, die Teilnahmeberechtigung des Beigeladenen sei zu Unrecht angenommen worden und einer Auftragsvergabe an ihn stünden wichtige Gründe entgegen, ist zur Darlegung einer Verletzung in eigenen Rechten geeignet.  c. Die Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB ist von der Antragstellerin nicht verletzt worden. Sie hat mit Schreiben vom 3. Juli 2009 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf Presseberichte vom 29. Juni und 1. Juli 2009, in denen Zweifel geäußert wurden, ob der Beigeladene über die in der Bekanntmachung des Realisierungswettbewerbs geforderte Mindestanzahl von Mitarbeitern verfügt bzw. den erforderlichen Mindestumsatz erzielt habe, die Nichteinhaltung der formellen Vorgaben gerügt und geltend gemacht, dass die Mindestanforderungen durch den Beigeladenen nicht erfüllt worden seien. Unter Berücksichtigung eines angemessenen Überlegungszeitraums, in dem die Berichterstattung überprüft und die Erfolgsaussichten einer Rüge abgewogen werden konnten, hat die Antragstellerin unter dem 3. Juli 2009 ohne schuldhaftes Zögern und damit unverzüglich (§ 121 BGB) die Entscheidung, dem Beigeladenen den Auftrag zu erteilen, als vergaberechtswidrig beanstandet. Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin ist die Antragstellerin nicht deswegen mit ihren Einwendungen präkludiert, weil sie ihrer speziellen Rügeobliegenheit gemäß Ziff. 6.2 Abs. 3 Satz 2 GRW 1995 nicht nachgekommen sei. Ziff. 6.2 Abs. 3 bezieht sich auf Rügen gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren bzw. das Preisgerichtsverfahren. Hiergegen wendet sich die Antragstellerin nicht. Die Antragstellerin macht vielmehr geltend, dass eine Beauftragung des Beigeladenen zu unterbleiben habe, weil dieser die Anforderungen an die Teilnahmeberechtigung nicht erfülle. Es ist zudem nicht feststellbar, dass die Antragstellerin vor dem von ihr benannten Zeitpunkt Ende Juni/Anfang Juli 2009 von Zweifeln an der Teilnahmeberechtigung des Beigeladenen erfahren oder sich einer sich aufdrängenden Erkenntnis mutwillig verschlossen hat. Aus dem Vorbingen der Antragsgegnerin ergibt sich nicht, dass die Antragstellerin über entsprechende Vermutungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt verfügt hat. Soweit sie in ihrem Schriftsatz vom 24. November 2009 darlegt, bereits im Rahmen einer privaten Abendveranstaltung am 2. Juni 2009 sei deutlich geworden, dass die Antragstellerin über den geplanten Vertragsschluss und die Wahl der Subplaner informiert gewesen sei, folgt daraus nicht, dass die Antragstellerin bereits zu diesem Zeitpunkt den gerügten Sachverhalt kannte, nämlich dass der Beigeladene die Mindestanforderungen an die Teilnahmeberechtigung nicht erfülle und die Antragsgegnerin sich aufdrängende Zweifel an der Teilnahmeberechtigung ignoriert habe.<br />
2. Der Nachprüfungsantrag ist nicht begründet. Die Antragsgegnerin hat weder die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Teilnahmeberechtigung durch den Beigeladenen noch seine Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Auftragsdurchführung zu Unrecht bzw. auf der Grundlage einer ungenügenden Prüfung bejaht.  Indem die Antragsgegnerin unter Ziff. III.1) der Bekanntmachung Mindestanforderungen im Hinblick auf die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung der Bewerber aufstellte, hat sie die abstrakten Anforderungen an die Eignung der Bewerber festgelegt. Jeder Bewerber, der diese Mindestanforderungen erfüllte, war demnach als geeignet anzusehen, am Wettbewerb teilzunehmen und &#8211; im Falle des Sieges oder einer Prämierung &#8211; mit der Antragsgegnerin gemäß § 25 Abs. 9 VOF entweder in Auftragsverhandlungen einzutreten bzw. als Preisträger an einem Verhandlungsverfahren teilzunehmen. Die Eignung für die Teilnahme am Wettbewerb durch Erfüllung der Mindestanforderungen ist allerdings nicht gleichzusetzen mit der konkreten Eignung zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen. Vielmehr bestimmt § 25 Abs. 9 VOF, dass bei fortbestehender Realisierungsabsicht ein Preisträger nur mit weiteren Planungsleistungen zu beauftragen ist, wenn er die einwandfreie Durchführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet und wichtige Gründe der Beauftragung nicht entgegen stehen. Bei der Auswahl geeigneter Teilnehmer für den Wettbewerb und das sich an die Wettbewerbsentscheidung anschließende Verfahren, in dem die Entscheidung über die Auftragserteilung getroffen wird, handelt es sich um eigenständige Abschnitte im Vergabeverfahren, in denen unterschiedliche Anforderungen an die Bewerber gestellt, geprüft und bewertet werden. Während die Aufstellung von personenbezogenen Mindestanforderungen an die potentiellen Teilnehmer der Auswahl geeigneter bzw. der Ausscheidung ungeeigneter Bewerber dient, sind in die Entscheidung über den Zuschlag insbesondere auftragsbezogene Aspekte einzubeziehen. Dabei folgt aus § 97 Abs. 4 GWB, wonach öffentliche Aufträge nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu vergeben sind sowie aus dem Gebot der Gleichbehandlung, dass der öffentliche Auftraggeber die Überprüfung eines Bieters auf seine Eignung auch im Interesse der anderen am Auftrag interessierten Unternehmen vornehmen muss. Der sich daraus ergebende vergaberechtliche Anspruch der zum Kreis der potentiellen Verhandlungspartner gehörenden Antragstellerin auf eine rechtmäßige Eignungsprüfung und Auswahlentscheidung ist durch die Antragsgegnerin nicht verletzt worden.<br />
a. Die Antragsgegnerin hat den Beigeladenen zu Recht zum Architektenwettbewerb zugelassen. Ausweislich der Angaben des Beigeladenen zur Anzahl der von ihm fest angestellten Mitarbeiter bzw. Büroinhaber waren die Mindestanforderungen für die Teilnahme am Wettbewerb als erfüllt anzusehen. Entgegen der von der Vergabekammer geteilten Auffassung der Antragstellerin ist auch die in Ziff. 6.2 Abs. 1 GRW 1995 angeordnete nochmalige Überprüfung der Teilnahmeberechtigung der Preisträger in nicht zu beanstandender Weise erfolgt. Die in Ziff. 6.2 Abs. 1 GRW 1995 angeordnete Verpflichtung des Auslobers, nach Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses die Teilnahmeberechtigung der Verfasser der mit einem Preis gewürdigten Arbeiten zu überprüfen, dient allein dem Ziel, die Preiswürdigkeit der Preisträger festzustellen. Es muss sichergestellt sein, dass die bis zur Preisgerichtsentscheidung anonymen Verfasser der prämierten Arbeiten zum Kreis der zugelassenen Wettbewerbsteilnehmer gehören. Im Regelfall ist somit erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Auslober durch Zuordnung der Verfasserklärungen zu den bis zur Preisgerichtsentscheidung anonymen Wettbewerbsentwürfen kontrolliert, ob die Verfasser der preisgekrönten Arbeiten zum Kreis der als teilnahmeberechtigt zugelassenen Bewerber gehören. Aus der Struktur des anonymen Preiswettbewerbs ergibt sich, dass erstmals nach Entscheidung des Preisgerichts eine Zuordnung der preisgekrönten Arbeiten zu den Unterlagen erfolgen kann, die sich auf die Teilnahmeberechtigung bezieht. Dass sie eine derartige Zuordnung vorgenommen und überprüft hat, ob die prämierten Entwürfe von zum Wettbewerb zugelassenen Teilnehmern stammen, hat die Antragsgegnerin unbestritten vorgetragen. Eine darüber hinausgehende Pflicht zur inhaltlichen, materiellen Überprüfung und Kontrolle der Angaben zur Teilnahmeberechtigung, insbesondere durch die Anforderung von Nachweisen, besteht bei der Überprüfung der Teilnahmeberechtigung nach § 6.2 Abs. 1 GRW dagegen nicht, es sei denn, es ergeben sich konkrete Zweifel an der Teilnahmeberechtigung und damit an der Preiswürdigkeit. Zum Zeitpunkt der Durchführung der Prüfung nach § 6.2 GRW, die unmittelbar nach der Preisgerichtsentscheidung stattfand, ergaben sich für die Antragsgegnerin aber keine tatsächlichen Anhaltspunkte, die auf die Nichterfüllung der Teilnahmeanforderungen hinwiesen. Die Antragsgegnerin hat nachvollziehbar dargelegt, dass insbesondere eine Diskrepanz zwischen den Umsatzangaben des Beigeladenen und den Angaben zur Mitarbeiterzahl für sie keine Zweifel und Bedenken hinsichtlich der materiellen Erfüllung der Mindestanforderungen begründet habe, da die Angaben des Beigeladenen keineswegs ungewöhnlich gewesen seien. Die Antragstellerin verweist in diesem Zusammenhang zu Recht darauf, dass im Bewerberfeld zahlreiche vergleichbare oder niedrigere Pro-Kopf-Umsätze ausgewiesen waren. Dass die Antragsgegnerin in bewusster Verkennung allgemein bekannter Tatsachen oder Erfahrungssätzen die Augen vor vorsätzlichen Falschangaben des Beigeladenen verschlossen hat, wie die Antragstellerin geltend macht, ist demnach jedenfalls für den Zeitpunkt der Prüfung nach Ziff. 6.2 Abs. 1 GRW 1995 nicht anzunehmen. Soweit die Antragstellerin darauf verweist, bereits die Rügeschreiben von Mitbewerbern vom 31. März bzw. vom 10. Mai 2009 hätten der Antragsgegnerin Anlass zur Kontrolle der sachlichen Richtigkeit der Eigenangaben der Beigeladenen geben müssen, war die Prüfung nach 6.2 GRW 1995 zum Zeitpunkt des Eingangs jener Schreiben längst abgeschlossen (zu einem Wiedereintreten in die Eignungsprüfung siehe unten).<br />
b. Auch die Entscheidung der Antragsgegnerin, den Beigeladenen mit der Umsetzung seines erstplatzierten Entwurfs zu beauftragen, ist nicht unter Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften und Grundsätze ergangen.  aa. Mit der Entscheidung des Preisgerichts, einen ersten und vier dritte Preise zu vergeben, ist der Kreis der potentiellen Auftragnehmer für die Planungsleistungen festgelegt worden. Gemäß § 25 Abs. 9 VOF ist bei fortbestehender Realisierungsabsicht einer von ihnen mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern mindestens einer der Preisträger eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet und sonstige wichtige Gründe der Beauftragung nicht entgegenstehen. Die Gewähr einer einwandfreien Auftragsausführung im Sinne des § 25 Abs. 9 VOF kann nur im Hinblick auf einen Preisträger angenommen werden, der die Mindestanforderungen materiell erfüllt: Erfüllt er sie nicht, ist er nicht leistungsfähig bzw. im Falle unwahrer Angaben auch nicht zuverlässig. Soweit der Auftraggeber im Rahmen der Entscheidung nach § 25 Abs. 9 VOF auch zu prüfen hat, ob wichtige Gründe der Beauftragung entgegen stehen, ist die sachliche Richtigkeit der sich auf die Mindestanforderungen an die Teilnahmevoraussetzungen beziehenden Angaben eines Preisträgers ebenfalls von Bedeutung. Stellt sich nach der Entscheidung des Preisgerichts und der Durchführung der Prüfung nach 6.2 Abs. 1 GRW 1995 heraus, dass ein Preisträger vorsätzlich falsche Angaben im Hinblick auf die Teilnahmeberechtigung gemacht hat, so kann dies einen wichtigen Grund darstellen, von einer Beauftragung abzusehen Die Mindestbedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb geben damit &#8211; wie die Vergabekammer richtig festgestellt hat &#8211; das Mindestmaß für die Eignung zur Ausführung des Auftrags vor. Soweit die Antragsgegnerin im Rahmen der Prüfung, ob der Beigeladene die einwandfreie Ausführung der Architektenleistungen gewährleistet, von der materiellen Erfüllung der Mindestanforderungen und damit von der sachlichen Richtigkeit der Eigenangaben des Beigeladenen ausgegangen ist, ist dies nicht zu beanstanden. Entgegen der Auffassung der Vergabekammer war die Antragsgegnerin nicht bereits im Hinblick auf die geschilderte Doppelfunktion der Mindestanforderungen und deren Bedeutung auch für die Bejahung der auftragsbezogenen Eignung verpflichtet, die Eigenerklärungen des Beigeladenen durch die Ausschöpfung weiterer Erkenntnisquellen, insbesondere durch die Anforderung von Nachweisen, auf ihre sachliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Für die vom öffentlichen Auftraggeber anzuwendende Prüfungstiefe bei der Verifizierung und Kontrolle von Eigenerklärungen gilt zunächst, dass Eignungsentscheidungen, bei denen dem Auftraggeber eine Einschätzungsprärogative zukommt, grundsätzlich nur auf der Grundlage gesicherter Erkenntnisse ergehen dürfen (vgl. BGH, Urt. v. 26.10.1999 &#8211; X ZR 30/98, BauR 2000, 254 = NJW 2000, 661; Senat, Beschl. v. 04.02.2009, VII Verg 65/08; Beschl. v. 24.05.2007, VII Verg 12/07). Die Anforderungen an den Grad der Erkenntnissicherheit sind aber nicht nur an den vergaberechtlichen Grundsätzen der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit, sondern auch am Interesse des öffentlichen Auftraggebers an einer zügigen Umsetzung von Beschaffungsabsichten und einem raschen Abschluss von Vergabeverfahren zu messen. Dem öffentlicher Auftraggeber kommt insoweit zu Gute, dass sich aus dem auch im Vergaberecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben Zumutbarkeitsgrenzen für Überprüfungs- und Kontrollpflichten ergeben (vgl. dazu und zum folgenden Scharen, GRUR 2009, 345, 347 ff.). In dem durch die Beteiligung an einer Ausschreibung gemäß §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB begründeten Schuldverhältnis sind im Rahmen der Eignungsprüfung die Belange der anderen am Auftrag interessierten Unternehmen nur im Rahmen des Zumutbaren zu berücksichtigen. Die Grenzen der Zumutbarkeit werden durch den kurzen Zeitraum, in dem die Entscheidung über die Auftragsvergabe zu treffen ist sowie durch die begrenzten Ressourcen und administrativen Möglichkeiten des öffentlichen Auftraggebers, weitere Überprüfungen vorzunehmen, bestimmt (vgl. auch EuGH, Urt. v. 15.05.2008 &#8211; Rs. C-147/06 und Rs. C148/06, NZBau 2008, 453, Rn. 32, 33). Für die Entscheidung, ob Bewerber oder ein Bieter auf Grund seiner Eigenerklärungen als geeignet bzw. ungeeignet zu beurteilen ist, ist demnach nicht erforderlich, dass der öffentliche Auftraggeber sämtliche in Betracht kommenden Erkenntnisquellen ausschöpft, um die gemachten Angaben zu verifizieren (vgl. auch Senat, Beschl. v. 24.05.2007, VII Verg 12/07). Vielmehr darf er seine Entscheidung auf eine methodisch vertretbar erarbeitete, befriedigende Erkenntnislage stützen und von einer Überprüfung von Eigenerklärungen absehen, wenn und soweit sich keine objektiv begründeten, konkreten Zweifel an der Richtigkeit ergeben. Nur in diesem Fall ist er gehalten, weitere Nachforschungen anzustellen und gegebenenfalls von neuem in die Eignungsprüfung einzutreten. Ansonsten ist die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers über die Eignung eines Bewerbers (oder Bieters) bereits dann hinzunehmen, wenn sie unter Berücksichtigung der schon bei Aufstellung der Prognose aufgrund zumutbarer Aufklärung gewonnenen Erkenntnisse (noch) vertretbar erscheint (Scharen, GRUR 2009, 345, 348). Nach der jetzigen Erkenntnislage sind die durch die Rügeschreiben vom 31. März und 10. Mai 2009 angebrachten Zweifel an der sachlichen Richtigkeit der Angaben des Beigeladenen zur Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter und Büroinhaber unbegründet. Insoweit ist angesichts der in das Verfahren eingeführten Bestätigung des Präsidenten der Architektenkammer von Vicenza vom 14. September 2009 davon auszugehen, dass die Angaben des Beigeladenen, im geforderten Zeitraum seien vier bzw. fünf festangestellte Mitarbeiter für ihn tätig gewesen, zutreffend sind. Objektiv begründete Zweifel an der Richtigkeit dieser Erklärung ergeben sich nicht, so dass nach den voranstehenden Grundsätzen die Antragsgegnerin nicht gehalten ist, den Inhalt der Erklärung durch weitere mögliche Ermittlungen bei italienischen Behörden zu verifizieren. Sie ist bei ihrer Entscheidung, den Beigeladenen zu beauftragen, im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen, dass dieser die Mindestanforderungen in materieller Hinsicht erfüllt.  Insofern ist unschädlich, dass die Antragsgegnerin die Rügeschreiben nicht unmittelbar zum Anlass für weitere Nachforschungen genommen hat. Maßgeblich ist, dass ihre Entscheidung nunmehr auf hinreichenden tatsächlichen Erkenntnissen beruht, nicht aber, dass diese bereits zu einem früheren Zeitpunkt hätten gewonnen werden können. Der Auftraggeber darf die seiner Einschätzungsprärogative zugrunde liegende Erkenntnisgrundlage beständig erweitern, Beurteilungserwägungen nachschieben und absichern. Dass die Antragsgegnerin erst im Nachprüfungsverfahren Ermittlungen veranlasst hat, obgleich bereits in den Rügeschreiben weiterer Bewerber aus März und Mai 2009 Zweifel an der Eignung des Beigeladenen zum Ausdruck gebracht worden waren, kann nicht dazu führen, dass das Vergabeverfahren zurückzuversetzen ist und ihr die nunmehr durchgeführten Ermittlungen nochmals aufzugeben sind. Da die von der Antragsgegnerin zugrunde gelegte Annahme, die Eigenangaben des Beigeladenen seien sachlich zutreffend, im Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde auf einer gesicherten Erkenntnisgrundlage beruht und somit feststeht, dass eine Rechtsverletzung der Antragstellerin insoweit ausscheidet, wäre eine dahingehende Verpflichtung der Antragsgegnerin nicht nur unnötig formal, sondern widerspräche auch dem Gebot der Verfahrensökonomie (vgl. auch Senat, Beschl. v. 26.11.2008 &#8211; VII-Verg 54/08).<br />
bb. Entgegen der Auffassung der Vergabekammer stellt es keinen Vergaberechtsverstoß dar, dass nicht erkennbar sei, auf welcher tatsächlichen Grundlage die Antragsgegnerin die Eignung des Beigeladenen zur Auftragsdurchführung angenommen hat. Der Argumentation, die Antragsgegnerin habe den Vertrag mit dem Beigeladenen abgeschlossen, obgleich sich keine Anhaltspunkte dafür finden ließen, dass die von ihr selbst problematisierten Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Beigeladenen entkräftet bzw. widerlegt worden seien, vermag sich der Senat nicht anzuschließen. Zutreffend ist allerdings, dass die Antragsgegnerin gegenüber dem Beigeladenen mit ihrer Nachricht vom 17. April 2009 Bedenken im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit zum Ausdruck gebracht hat. Auch kann anhand der Vergabeakte nicht im Einzelnen nachvollzogen werden, wodurch diese Zweifel letztlich überwunden worden sind. Allerdings lässt sich der Vergabeakte entnehmen, dass insgesamt sieben jeweils mehrstündige Vertragsverhandlungen stattgefunden haben, an denen nicht nur der Beigeladene, sondern auch Mitarbeiter der weiteren an der Projektgemeinschaft beteiligten Architekturbüros teilgenommen haben. Auch wenn der Inhalt der Verhandlungen nicht durch Wort- oder Inhaltsprotokolle dokumentiert worden ist, kann davon ausgegangen werden, dass die von der Antragsgegnerin aufgeworfenen Fragen und Zweifel im Rahmen dieser Verhandlungen geklärt worden sind. Dass die Antragsgegnerin nicht in der Lage gewesen ist, auf der vorhandenen Tatsachengrundlage die Leistungsfähigkeit des Beigeladenen zu beurteilen, lässt sich demnach nicht feststellen. Die tatsächliche, in den Vertragsschluss mündende Entwicklung belegt vielmehr, dass die Antragsgegnerin im Verlauf des mehrmonatigen Verhandlungs- und Entscheidungsfindungsprozesses, in dem diverse Aspekte der Leistungsfähigkeit und der Vertragsdurchführung thematisiert worden sind, zu der Überzeugung gelangt ist, der Vertrag sei unterschriftsreif und einer Beauftragung des Beigeladenen stehe nichts mehr im Wege. Zu dieser Beurteilung konnte und durfte die Antragsgegnerin &#8211; wie sie im Prozess auch zum Ausdruck gebracht hat &#8211; erst recht gelangen, nachdem ihr die schriftliche Bestätigung des Präsidenten der Architektenkammer vom 14. September 2009 vorlag.<br />
cc. Die Vergaberechtswidrigkeit der Entscheidung der Antragsgegnerin folgt schließlich nicht aus der gewählten Konstruktion zur Kompensation der fehlenden eigenen Leistungsfähigkeit des Beigeladenen. Die in den Gründen des angefochtenen Beschlusses zum Ausdruck gebrachten Bedenken gegen die Beauftragung der Projektgemeinschaft teilt der Senat nicht.  Grundsätzlich ist es zulässig, dass nicht der Vertragspartner selbst, sondern ein Dritter die Leistung ausführt (vgl. EuGH, Urt. v. 18.3.2004 &#8211; Rs. C 314/91, Siemens, VergabeR 2004, 465, 471 f. = NZBau 2004, 340 m.w.N.; Senat, Beschl. v. 22.10.2008, VII Verg 48/08). Maßgeblich ist allein, dass der Auftragnehmer, der die Leistung nicht selbst ausführt, sich der Mittel der von ihm eingesetzten Unternehmen für die Ausführung tatsächlich versichert hat. Darüber muss sich der Auftraggeber Gewissheit verschaffen. Dieses ist im Streitfall geschehen. Die Frage, ob und wie Kapazitäten dritter Unternehmen eingesetzt werden, ist zwischen den Vertragsparteien über Monate verhandelt worden und das Ergebnis dieser Verhandlungen hat Eingang in Ziff. 8 des Vertrages gefunden. Weder ist fraglich, ob die beiden Partner des Beigeladenen in der Projektgemeinschaft bei der Leistungserbringung eingesetzt werden, noch ist der Umfang ihrer Beteiligung offen. Diese Fragen sind vielmehr als vollständig geklärt zu bezeichnen, so dass die von der Vergabekammer thematisierten Bedenken im Hinblick auf die Transparenz der Vertragsgestaltung unbegründet sind. Allerdings ist eine Verstärkung bzw. Herstellung der Leistungsfähigkeit durch die Hinzuziehung weiterer Unternehmen vergaberechtswidrig, wenn eine vertragliche Konstruktion gewählt wird, bei der eine Auswechslung des Vertragspartners nach Zuschlag stattfindet bzw. diese einer solchen Auswechslung gleichkommt (vgl. Senat, Beschl. v. 25.05.2005, VII-Verg 8/05; Beschl. v. 16.11.2005, VII-Verg 56/05). Auch wenn vergaberechtlich zulässig ist, dass der Auftragnehmer die Leistungen nicht selbst ausführt, so muss doch sichergestellt sein, dass seine inhaltlichen und materiellen Befugnisse im Hinblick auf die Leistungserbringung seinem rechtlichen Status als Vertragspartner entsprechen. Dies ist von der Antragsgegnerin beanstandungsfrei bejaht worden.  Obgleich der Gesellschaftsvertrag zwischen dem Beigeladenen und den Partnern der Projektgesellschaft der Antragsgegnerin unstreitig nicht vollständig vorgelegen hat, ist die Vergabeentscheidung auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage ergangen. Die Regelungen des Vertrages, deren Inhalt mit Schriftsatz der Beigeladenen vom 1. September 2009 im Verfahren vor der Vergabekammer im Einzelnen vorgetragen worden ist, entsprechen dem Inhalt des der Antragsgegnerin im Rahmen der Verhandlungen vorgestellten Organigramms. Zudem hat die Antragsgegnerin bereits im Vergabeverfahren selbst zum Ausdruck gebracht, über die wesentlichen Vertragsbestandteile, die schließlich auch Eingang in den Vertragstext (Ziff. 8.6) gefunden haben, vollständig informiert worden zu sein. Soweit die Antragstellerin erstmals in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat in Abrede gestellt hat, dass der Inhalt des Projektgemeinschaftsvertrages der schriftsätzlichen Darstellung der Beigeladenen entspricht, ist dieses Bestreiten unsubstantiiert und damit unbeachtlich. Das in dem Schriftsatz wiedergegebene Vertragswerk ist nicht nur in sich schlüssig und widerspruchsfrei, sondern auf den Inhalt der zentralen Bestimmungen wird auch in dem zwischen der Antragsgegnerin und dem Beigeladenen geschlossenen Vertrag ausdrücklich Bezug genommen. Angesichts dieser auf eine zutreffende Wiedergabe der Vertragsbestimmungen hinweisenden Übereinstimmungen hätte ein substantiiertes Bestreiten vorausgesetzt, dass die Antragstellerin sich mit dem Vertragstext inhaltlich auseinandersetzt sowie konkrete Umstände darlegt, aus denen sie die unrichtige Darstellung im einzelnen bezeichneter Vertragsbestimmungen entnimmt.  Das Ergebnis der Prüfung, wonach der Beigeladene im Rahmen der als Subplaner eingesetzten Projektgemeinschaft durchgängig für das gesamte Projekt die architektonische und künstlerischen Leitung innehat und die planerische Umsetzung der Entwurfsqualität gewährleisten kann, ist mit dem Inhalt des Projektgemeinschaftsvertrages und den weiteren Abreden des Beigeladenen mit den Partnern der Projektgemeinschaft vereinbar. Die in den Gründen des Beschlusses der Vergabekammer zum Ausdruck gebrachten Bedenken, es habe eine komplette Delegation der Entscheidungsbefugnisse vom Beigeladenen auf die Projektgemeinschaft stattgefunden, so dass es diesem in der gewählten Konstruktion &#8211; im Unterschied zu einer echten Subunternehmerbeziehung &#8211; nicht möglich sei, die zur Vertragserfüllung herangezogenen Unternehmen zu beaufsichtigen und zu steuern, finden dagegen keine Grundlage in den Bestimmungen des Projektgemeinschaftsvertrages. Eine hinreichende materielle und inhaltliche Ausfüllung der Position als Vertragspartner durch den Auftragnehmer ist nicht nur dann anzunehmen, wenn zwischen diesem und dem zur Leistungserbringung eingesetzten Unternehmen ein &#8220;typisches&#8221; Subunternehmerverhältnis besteht, sondern kann auch zu bejahen sein, wenn &#8211; wie hier &#8211; eine Projektgemeinschaft tätig werden soll. Maßgeblich ist insoweit nicht, ob der Auftragnehmer seine Bestimmungs- und Einflussmöglichkeiten auf die von ihm geschuldete und nicht von ihm selbst zu erbringende Leistung dadurch sicherstellt, dass er als Besteller eines Werkvertrages mit einem Subauftragnehmer das ihm zustehende Direktionsrecht ausübt, sondern ob die konkrete Vertragsgestaltung die Einflussmöglichkeiten des Auftragnehmers in vergleichbarer Weise gewährleistet. Dieses hat die Antragsgegnerin bei der im Streitfall gewählten Vertragskonstruktion im Ergebnis mit Recht bejaht.  So folgt aus Ziff. 1.2 des Vertrages, wonach &#8220;die Projektgemeinschaft als Auftragnehmer von XXX tätig wird&#8221;, dass der Beigeladene die Projektgemeinschaft mit der Durchführung der Planungsleistungen, die wiederum den Gegenstand des von ihm mit der Antragsgegnerin geschlossenen Architektenvertrages bilden, beauftragt hat. Auch wenn diese &#8220;Beauftragung&#8221; nicht in Form eines gesonderten, ausdrücklichen Werkvertrages vorgenommen wurde, ist hierin die für das Subunternehmerverhältnis typische Weiterbeauftragung zu sehen. Das Stufenverhältnis zwischen dem Bieter als Auftragnehmer des öffentlichen Auftraggebers und seinem Auftragnehmer ist somit auch bei der hier gewählten Vertragskonstruktion eingehalten, wobei der Unterschied zu einem &#8220;typischen&#8221; Subunternehmerverhältnis darin besteht, dass Vertragspartner des Beigeladenen eine Projektgesellschaft ist, in der er selbst einen der drei gleichberechtigten Partner stellt. Soweit die Projektgesellschaft wiederum sowohl den Beigeladenen als auch die XXX mit Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 und zum Teil der Leistungsphase 9 sowie den Beigeladenen und die XXX mit Leistungen der Leistungsphasen 6 bis 8 und zum Teil der Leistungsphase 9 beauftragt hat, handelt es sich zivilrechtlich um einen Architektenvertrag zwischen der Antragsgegnerin und dem Beigeladenen, bei der sogenannten Weiterbeauftragung des Beigeladenen an die Projektgesellschaft der Sache nach um einen weiteren Werkvertrag und bei den weiteren Beauftragungen der Projektgesellschaft an deren Einzelpartner wiederum der Sache nach um Werkverträge. Bereits aus dieser Hintereinanderschaltung von Werkverträgen ergibt sich, dass dem Beigeladenen ein vertragliches Direktionsrecht zukommt. Von einer Delegation sämtlicher Entscheidungsbefugnisse kann im Hinblick auf die zivilrechtliche Gestaltung gerade nicht die Rede sein. Auch unter Berücksichtigung des Inhalts der gesellschaftsvertraglichen Regelungen ist die von der Vergabekammer angenommene vollständige Delegation der Entscheidungsbefugnisse auf die sog. Projektgemeinschaft nicht zu befürchten. Der Gesellschaftsvertrag ist vielmehr darauf ausgerichtet, dem Beigeladenen die Vorrangstellung in allen architektonischen Fragen zu sichern. Die konzeptionelle und gestalterische Herrschaft des Beigeladenen wird bereits durch den in Ziff. 1.1 beschriebenen Gesellschaftszweck, wonach &#8220;Aufgabe und Ziel der Projektgemeinschaft &#8230; die Umsetzung des Entwurfes von XXX unter Berücksichtigung von dessen Federführung in Gestaltungsfragen&#8221; ist, anerkannt. Sie wird zudem durch die Regelungen in Ziff. 1.4, 3.1 und die Bestimmungen in den Anlagen  3.1 und 3.2 gewährleistet, in denen dem Beigeladenen die Vorrangstellung in architektonischen Gestaltungsfragen zugewiesen und durch ein fachliches Weisungsrecht bzw. die Zuerkennung der baukünstlerischen Oberleitung abgesichert wird. Angesichts dieser von den Gesellschaftspartnern gewollten Ausrichtung und Zielsetzung ist die Wertung der Antragsgegnerin, den für eine ordnungsgemäße und erfolgreiche Durchführung der Arbeiten maßgeblichen Einfluss des Beigeladenen auf die Leistungserbringung zu bejahen, nicht zu beanstanden. Ihre Entscheidung, die auftragsbezogene Eignung des Beigeladenen zu bejahen und diesen mit der Durchführung der ausgeschriebenen Architektenleistungen zu beauftragen, verletzt die Antragstellerin nicht in Rechten. Demnach war die Entscheidung der Vergabekammer aufzuheben und der Nachprüfungsantrag abzulehnen.  Die Vertragsgestaltung erweckt ebenso wenig Zweifel an der Eignung, insbesondere an der Leistungsfähigkeit des Beigeladenen, die prämierte Entwurfsplanung durch die als Subplaner eingesetzte Projektgemeinschaft umzusetzen und eine einwandfreie Ausführung des Vertrages zu gewährleisten. Namentlich sind Anhaltspunkte dafür, dass sich ungeachtet der rechtlichen Absprachen, welche die Mitglieder der Projektgemeinschaft über ihre Zusammenarbeit miteinander eingegangen sind, die spätere Handhabung anders, vor allem gegenteilig in der Weise entwickeln wird, dass die beteiligten Subplaner einen beherrschenden Einfluss auf die planerische Umsetzung gewinnen können, weder in den Schriftsätzen der Verfahrensbeteiligten noch in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat hervorgetreten.<br />
3. Die Kostenentscheidung beruht auf § 128 Abs. 3 und Abs. 4 GWB sowie auf einer entsprechenden Anwendung der §§ 91, 97 Abs. 1 ZPO. Die Festsetzung des Gegenstandswertes folgt aus § 50 Abs. 2 GKG.</p>
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		<title>Wollen Sie adelig werden und damit den Schlossaufbau unterstützen?</title>
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		<pubDate>Sun, 11 Apr 2010 12:36:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>philipp oswalt</dc:creator>
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Auf Ebay bietet die Stadtschloss Berlin Initiative sogenannte &#8220;Adelsdiplome&#8221; mit Wappenrecht für 49,90 bzw. 999,- Euro an. Das Angebot: Adelsdiplom.pdf
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		<title>Reconstruction in Architecture</title>
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		<pubDate>Sat, 16 Jan 2010 15:12:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>philipp oswalt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Text by Giorgio Grassi
My relationship with architecture and its practice is based on the (admittedly schematic) idea of an architecture founded on the specificity, autonomy, and substantial unity of its experience in time. And this in the sense that for me, that experience is exclusively accountable to itself, to its own materiality and physicality as [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Text by Giorgio Grassi</p>
<p><span id="more-449"></span>My relationship with architecture and its practice is based on the (admittedly schematic) idea of an architecture founded on the specificity, autonomy, and substantial unity of its experience in time. And this in the sense that for me, that experience is exclusively accountable to itself, to its own materiality and physicality as an autonomous and independent fact, and to its essentially self-referential character, all of which makes it, precisely, an experience that is fundamentally unitary in time.</p>
<p>That this is the case is demonstrated by every work of architecture worthy of the name. But every such work also attests to the fact that it is conditioned by or even dependent on those that preceded it, even when it seems to have superseded or refuted them. All historical experience of architecture is based on this premise: the uninterrupted bond with ancient architecture from the Renaissance on (in this connection, it is worth recalling the beautiful words of Adolf Loos: &#8220;For as long as humanity has felt the greatness of classical antiquity, the great architects have been bound together by a single common idea. They think: the way I build is the way the ancient Romans would also have built. We know they&#8217;re wrong. Time, place, purpose and climate, milieu thwart this ambition. But whenever architecture is pushed further from its greatness by the small ones, the ornamentalists &#8211; as happens again and again &#8211; the great architect is there to lead it back toward antiquity.&#8221;).<br />
What was said above naturally has consequences precisely for the subject of reconstruction.<br />
The first and most obvious consequence is that for me, there is no significant difference between construction and reconstruction. If the relationship to historical experience is a necessary and inescapable condition of a project, then all projects &#8211; even if they proceed from different, even very different conditions, are in reality reconstruction projects.<br />
Another consequence that flows from these assumptions is that the fragment (whether archaeological or not) &#8211; and that is exactly what a monumental ruin is &#8211; has no architectural value in itself. An architectural fragment is always merely part of a whole, part, that is, of a work that was designed to express itself in all its completeness as an architectural work. And as such, the fragment only has value as part of that work.<br />
In this sense, the original ruins of the theater of Sagunto were the point of departure for our project &#8211; they were literally the stones on which we built. And this we did &#8211; in the first instance and in the most general sense &#8211; with the exclusive aim of restoring to those ruins what for us was their sole legitimate task, to bring to light the true form of the Roman theater of Sagunto.<br />
All the rest &#8211; everything that can be said about the ruins as such, about their value as a historical memento, collective or individual, about the evocation of the past, the myth of the origins, etc., all of which in fact belongs exclusively to the realm of intellectual reflection on, or sentimental identification with, the world of the ruins &#8211; has nothing to do with the ruins themselves or the architectonic fragment as architecture.<br />
Our reconstruction effort was first of all based on the original ruins of the theater of Sagunto, and then, of course, on the type of the Roman theater (perhaps the type of public building defined more precisely and canonized by the entire experience of Roman civic architecture). We built a theater &#8220;in the manner of the Romans,&#8221; and we naturally did so with the means, the culture, and the eyes of our time (with our own eyes): thus, it is precisely a Roman theater built today.<br />
In the 1960s and ‘70s, Sagunto underwent interventions whose object was not the Roman theater but its ruins, and whose aim was clearly to develop them into a spectacle in their own right, to make them showier and more prominent. Faced with these interventions, we chose to eliminate those that led to a distorted reading of the ancient artifact, while on the contrary preserving those that did not conflict with its reconstruction &#8220;as it was&#8221;: essentially, even if they were the product of a belated Ruskinian interpretation of the ruins, they too now belong to the building&#8217;s history, and to eliminate them would have meant destroying a piece of that history unnecessarily.<br />
With respect to the Greek theater, the Roman theater was something entirely new and absolutely extraordinary. Its objectives were quite distinct, and hence the result could only be a different, indeed completely different, thing. Whereas the Greek theater is above all its site, the Roman theater is exclusively its form &#8211; a form that is capable of adapting to and imposing itself upon any site whatsoever.<br />
It is this absolute primacy of the form in the Roman theater that led, indeed virtually obligated us to reconstruct Sagunto.<br />
While there are innumerable more or less well preserved Roman theaters scattered throughout the vast area of the empire, there are very few (Aspendos, Sabratha, perhaps Basra) that are still in a position to restore to us the specific quality of the Roman theater as architecture.<br />
The idea of the Roman theater is entirely contained in its architecture, in its unmistakable volume and the dizzying space of its enclosure, in its artificiality, which is so obvious, so open and unabashed with respect to its various objectives, so in keeping with its practical purpose and subsequent development (the Renaissance theater and the teatro all&#8217;italiana). Even the political idea of the Roman theater, its civilizing as well as conquering function in such a vast territory, is entirely contained in the canonical forms of the physical structure of the theater.<br />
The extraordinarily innovative character of the Roman theater as physical structure contrasts &#8211; and not without reason &#8211; with the modest inspiration that, on the contrary, characterizes much of Roman theatrical production when compared with that of the Greeks. Which only confirms the primacy of the building&#8217;s architecture over every other aspect of the theater in Rome.<br />
There is a curious and revealing anecdote that is worth mentioning in this context. At a conference held by E. Souriau in Paris in the 1950s on the theme of &#8220;Architecture et Dramaturgie,&#8221; among the various influential figures who spoke were Le Corbusier and Louis Jouvet, the most famous architect and most influential man of the theater of the time, both of whom spoke on the topic of the theater as architecture. The peculiar thing &#8211; but not that peculiar on closer examination &#8211; is that Le Corbusier argued that the entire meaning of the theater lies not in its site but in the theatrical action (for example, he describes the campielli in Venice as theatrical sites), whereas Jouvet attributes to the physical structure, to its unique and remarkable space, the deepest and most authentic meaning of the theater, the very special bond that links the spectator to what takes place on the stage (&#8220;&#8230;Arenas, amphitheaters, or theaters. Whether ancient or modern, it is in these deserted structures, as one suddenly enters them and is penetrated by their strange emptiness and silence, that one can approach an authentic idea of the theater.&#8221;).<br />
It certainly was not our aim in reconstructing Sagunto to propose a model solution, something that might teach others &#8220;how it&#8217;s done,&#8221; something that might serve as an example for other projects, something that might be repeated.<br />
We had identified a few specific conditions in the theater of Sagunto that seemed to us to be necessary and sufficient for its reconstruction in keeping with our aims (the completion of its volume within the context of the city of today as well as that of its internal space on the basis of what its remnants had to offer before our intervention). These included the state of the ruins, which had been irreversibly compromised by crude mimetic interventions, and the relationship between the ruins and their surroundings, which had fortunately preserved the conditions of the original structure vis-à-vis its site: the theater&#8217;s ruins separated the area of the forum, which lay above it, from the ancient city on the hill below it.<br />
Taking as our point of departure the idea of architecture and of the relationship between project and historical experience described above, our aim, right from the start, was to put that idea and working hypothesis into practice as directly and explicitly as possible in their most didactic form, so that the procedure could emerge clearly and unambiguously. The result and the result alone would justify the procedure.<br />
Only the realized project would show whether or not we had been able to establish a coherent and positive relationship with that extraordinary moment in the historical experience of architecture that was precisely Roman architecture. It alone would show whether or not our project had succeeded in reestablishing that &#8220;alliance with the ancients&#8221; that we find in all the great architectural works of the past, without giving up the specificity of our training and our affiliation with our time but on the contrary binding ourselves to it even more firmly, without, that is, giving up the freedom to express ourselves with the means at our disposal today, without concessions or expedients of any kind.<br />
Why perform a comedy by Plautus or a tragedy by Seneca today? Why do so if we have no idea &#8220;how&#8221; they were performed at the time? Our words, our gestures, our intonation, even our technical means &#8211; masks or microphones, natural or artificial light, etc.: everything separates us from them; everything is different. The means we use to express ourselves are our means; they are those of today &#8211; and they could not be otherwise. Do we then lose something of those texts by performing them? Or on the contrary, isn&#8217;t that the only way to rediscover what unites us and what permits us to recognize and see ourselves reflected in them? And if that is the case, why should we refrain from doing so, since the only legitimate way that we have to perform those texts is our own?<br />
But if that is the case, then why is there such an outcry when there is talk of reconstructing an ancient monument? And why should we refrain from doing so, if the only legitimate way that we have to reconstruct such monuments is our own?<br />
The result in the case of Sagunto may or may not be to one&#8217;s liking (that is none of my business), but it cannot easily be claimed that it constitutes a perversion  of the ruins, a misunderstanding of their meaning and material, or an improper use of them, or that something they formerly possessed has been taken away from them and lost (isn&#8217;t that just like maintaining that Plautus cannot be performed today because we don&#8217;t know how it was done at the time?).<br />
The Roman theater is a well-defined architectonic type; the period of its construction in the Roman world did not last long &#8211; little more than a century; but its vital role has never ceased (the process of developing and deepening the virtuality that was preserved by the architectonic type of the Roman theater has never been interrupted). It has reappeared whenever the theater had need of it again: in Italy in Parma and Vicenza; in Spain in the corrales; in London in the Globe; and so on through the teatro all&#8217;italiana and its extraordinary spread throughout the world. Whenever the theater decided to take up residence at a site, it took shape in the form that, although it was the first, already had within itself everything it needed to adapt without changing, without altering what, for Louis Jouvet, is the very meaning of the theater of all times and places: precisely its form, which is always new but in reality always the same.<br />
As for the Berliner Schloß, the situation is obviously completely different. For example, one would be hard pressed to maintain that it is a typical castle, a typical example of a castle among the many in Germany or Europe, that is, that it reflects a distinct and recognizable architectonic type. This is because in reality there is no determinate type of the castle (in a certain region, for example, and a certain time). Moreover, the Berliner Schloß is exquisitely composite; its construction was subject to a diverse, indeed extremely diverse, array of influences over time (due to the clients, the architects, changing economic conditions, etc.).<br />
In other words, unlike the Roman theater of Sagunto (and it is surely no accident that with very few exceptions, Roman architecture is an architecture without individual architects), the Berliner Schloß represents only itself. And from the point of view of its architecture, that makes it unrepeatable, practically but also theoretically.<br />
The only alternative would be to construct a copy of it &#8211; an exact copy, as similar to it as possible in its good points as well as its bad. That is what was done, for example, with the reconstruction of the campanile of San Marco in Venice after its sudden collapse, an approach that in this case was justified by the desire to restore the architectonic composition of the square. It is also what was done with the reconstruction of the historic city center of Warsaw; in that case, by contrast, it was justified by the powerful ideological and political motivation to put the war in the past. In both of these cases, however, the architectonic value of the reconstruction was clearly nil, since neither of the two responses reacted in any way to the fact that they were nonetheless still responses at the level of their architecture.<br />
Both of these theoretical motivations are at work in the reconstruction of the Berliner Schloß. The ideological and political one is certainly the more powerful, even if that of the architectonic restoration of the Lustgarten is obviously the one it is easier to win acceptance for.<br />
On the other hand, treating monuments as if they were merely political symbols is not just simplistic but politically childish; and it is also always an act of gratuitous violence. That is what the GDR did when it destroyed the Berliner Schloß and built the Palast der Republik in its place (a banal example of contemporary architecture, perhaps unworthy of being preserved but an important piece of history nonetheless, which does not vanish painlessly). But it is also what the city is preparing to do today in an effort to &#8220;put things back in their proper place,&#8221; as the saying goes &#8211; formally in their proper place, and yet in the process obliterating a piece of the city&#8217;s history, which belongs to it in spite of everything.<br />
In fact, I believe that the point of view of the city and its history is the proper one from which to view the issue of the reconstruction of the Berliner Schloß. The castle is an important part of the city&#8217;s history, and in this sense it is its mirror. Whatever is ultimately done (whatever is constructed, destroyed, or reconstructed), the castle will continue to represent that history faithfully. We must acknowledge this and accept it as a fact that is independent of us, and decide if it is our task today to make a futile attempt to blot history out by reconstructing the castle in an uncritical &#8211; deliberately uncritical &#8211; manner, or to highlight the special quality that the building possesses by dint of having for so long been a privileged witness to the history of the city.<br />
I realize that this is something with which architecture has very little to do, or at least on an issue like this one it is not in a position to express itself using its native means. Nevertheless, architecture can draw from this issue indications, suggestions, but also concrete elements for a critical reconstruction that is as valid as it is necessary, helping to ensure that the new castle&#8217;s forms are able to recount those changing and dramatic events which they are no longer in a position to bear witness to directly.<br />
What, then, should we expect at this point from a reconstruction of the Berliner Schloß? Certainly not a building that is proud of itself and proud to be back as if nothing had happened, the result of a hasty decision to do whatever it takes to ensure that, in the end, the building is in its place again and shown off to its best advantage. Nor, however, should we expect a large commercial and cultural center on an international scale, a cultural hub, a convention center, etc., with all the amenities, that is, a large and complex structure that could not possibly stand in any plausible relationship with a castle, be it old or new, and especially not with a castle disguised as the old Berliner Schloß. Nor even &#8211; to return to a hypothesis already tried in its time in provisional form &#8211; a system of stage sets designed, on the one side, to delimit the Lustgarten &#8220;as it was&#8221; (but are we sure that that&#8217;s the best solution for the Lustgarten?), and, on the other, to hide behind them an entire series of more or less necessary functions.<br />
In my opinion, none of these responses is worthy of the city of Berlin, neither of its new situation nor much less of the city &#8220;as it was&#8221; before the demolition. I believe the only viable alternative is the one that has already been mentioned, that is, to replace the old castle with a new one. A castle for Berlin on the same site, not bound to the old one except by the fact that it too attempts to present itself as a castle, not necessarily bound by the forms or even the dimensions of the old one, a castle that, while faithful to the aim of reconstruction, also assumes the task of responding to the Lustgarten of today, the elements of whose composition are the same as they were when Schinkel built his museum, with the sole exception precisely of the castle. A Berlin city castle constructed today, with today&#8217;s eyes and means (for that matter, is there an alternative?). Frankly, an almost impossible challenge, in my view at least (however, one in which more than a hundred architects were involved). A challenge posed to contemporary architecture by an old monument that the Berliners themselves perhaps never particularly liked and that they may even have almost forgotten, a monument that not long ago they stupidly tore down, convinced that they would be able to replace it with something more suitable and appropriate to the times.<br />
With a similar degree of faith in their resources and a certain amount of thoughtlessness and presumption, they are now preparing to reconstruct the Berliner Schloß, with stage sets on two sides to delimit the Lustgarten and the Kupfergraben, additional sets to define the internal space of the Schlüterhof, and behind and in the midst of this improbable system of stage sets virtually all that the area of the old castle can possibly hold, which is necessary to finance the costly operation.<br />
And all of this despite the fact that the Berliner Schloß &#8211; that old, exaggerated, and unwieldy structure &#8211; is not at all the unique and irreplaceable piece that it is said to be (with all due respect for Schlüter, Eosander, etc., what was lost was certainly no masterpiece, at least in my opinion). It was a freestanding structure capable of holding its own beside the many other ambitious freestanding structures in that area (including the cathedral, the Nationalgalerie, the Pergamon, the Bode, etc.), but certainly not beside the Altes Museum, which faced it and which seems to have attempted to ignore its unwieldy neighbor in its own design. It was a building, one imagines, that Schinkel would have preferred not to have before him when designing the Lustgarten.</p>
<h5>Text from: Displayer&#8211;a publication series on politics of exhibiting in space which publishs the seminars&#8217; results within the programme Exhibition Design and Curatorial Practice at the University of Arts and Design Karlsruhe. The text by Giorgio Grassi which is based on the student&#8217;s questions has been written for the third issue of Displayer, Karlsruhe/Berlin, June 2009, pp.234-238. www.displayer-hfg.de</h5>
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		<title>Barock trifft abgehängte Akustikdecke</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Dec 2009 15:59:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>philipp oswalt</dc:creator>
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		<category><![CDATA[REKONSTRUKTION]]></category>
		<category><![CDATA[STÄDTEBAU + ARCHITEKTUR]]></category>

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		<description><![CDATA[Der &#8220;Wiederaufbau&#8221; des Braunschweiger Schlosses ist im wesentlichen für seine Fassade und das dahinterliegende Shopping-Center bekannt. Aber zwischen Fassade und Shoppingcenter befinden sich mit Stadtbibliothek und Stadtarchiv zwei kulturelle Einrichtungen. Das Büro Stuhlemmer Architekten, Berlin hatte den Auftrag, deren Räumlichkeiten für 1,2 Millionen eine schlossähnliche Anmutung zu geben.Im Sommer 2007 wurde dieser 13.300 qm große Bereich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/bild-1.png"><img class="alignleft alignnone size-medium wp-image-434" style="float: left;" title="Braunschweig_1" src="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/bild-1-300x217.png" alt="" width="200" height="150" /></a>Der &#8220;Wiederaufbau&#8221; des Braunschweiger Schlosses ist im wesentlichen für seine Fassade und das dahinterliegende Shopping-Center bekannt. Aber zwischen Fassade und Shoppingcenter befinden sich mit Stadtbibliothek und Stadtarchiv zwei kulturelle Einrichtungen. Das Büro Stuhlemmer Architekten, Berlin hatte den Auftrag, deren Räumlichkeiten für 1,2 Millionen eine schlossähnliche Anmutung zu geben.<span id="more-433"></span>Im Sommer 2007 wurde dieser 13.300 qm große Bereich von den beiden städtischen Einrichtungen bezogen. Seitdem kann sich dort jeder ansehen, mit welchem &#8220;Geschick&#8221; der Architekt die Aufgabe gelöst hat. Dies kann man auch als einen Vorschau auf das sehen, was beim Berliner Schloss kommen mag. Denn der Architekt ist der selbige, der vom Förderverein Berliner Schloss mit der Planung der Fassadenrekonstruktion beauftragt ist. Der Auftrag erging an ihn, als er selber den Verein kommissarisch leitete.</p>
<p><a href="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/bild-1.png"><img class="alignnone size-full wp-image-434" title="Braunschweig_1" src="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/bild-1.png" alt="" width="500" height="362" /></a></p>
<p>Yorck Stuhlemmer erläutert den Entwurf des Zeitschriftenlesesaal im Südflüge: &#8221;Säulen (Siehe Bild oben: 1) im Bereich der Treppenanlage zonieren den langgestreckten Raum. An den Wänden entsprechen der Säulenstellung Pilaster (3), so dass die Deckenfelder darauf bezogene Kassatierungen erhalten.&#8221;</p>
<p>Karl Eckhardt aus Braunschweig schrieb dazu auf der wbesite www.unser-braunschweig.de kurz vor der Eröffnung: &#8220;Zwischen zwei Schmucksäulen ein Stück tragende Betonmauer (2) , das weder in Lage, Größe, Form, das in keiner Weise mit den Säulen und Pilastern korrespondiert. Es ist einfach nur unförmig und hässlich. Längs gezogene Lüftungsschlitze (5) weisen die horizontalen Deckenstreben plump als technische Versorgungsleitwerke aus. Auf das Gruseligste disharmonieren die billig antikisierenden Säulen mit der Technodecke (Stuhlemmer spricht auch von &#8220;akustisch wirksamen Decken&#8221;), die zu tragen sich die Säulen den Anschein geben. Darunter modernistische Hängelampen (6), die in keinerlei proportionalem Verhältnis zu den Feldern stehen, die sie umgeben.&#8221;</p>
<p>Die folgenden Fotos zeigen die Räume in Benutzung im Januar 2009. Zunächst die Stadtbibliothek:</p>
<p><a href="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/bibleg320.jpg"><img class="alignnone size-full wp-image-435" title="Braunschweig_Bibl_1" src="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/bibleg320.jpg" alt="" width="500" height="667" /></a></p>
<p><a href="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/bibleg329.jpg"><img class="alignnone size-full wp-image-436" title="Braunschweig_Bibl_2" src="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/bibleg329.jpg" alt="" width="500" height="667" /></a></p>
<p><a href="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/bibleg382.jpg"><img class="alignnone size-full wp-image-437" title="Braunschweig_Bibl_3" src="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/bibleg382.jpg" alt="" width="500" height="375" /></a></p>
<p><a href="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/bibleg390.jpg"><img class="alignnone size-full wp-image-438" title="Braunschweig_Bibl_4" src="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/bibleg390.jpg" alt="" width="500" height="375" /></a></p>
<p><a href="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/bibleg392.jpg"><img class="alignnone size-full wp-image-439" title="Braunschweig_Bibl_5" src="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/bibleg392.jpg" alt="" width="500" height="375" /></a></p>
<p><a href="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/biblog349.jpg"><img class="alignnone size-full wp-image-440" title="Braunschweig_Bibl_6" src="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/biblog349.jpg" alt="" width="500" height="375" /></a></p>
<p><a href="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/biblog352.jpg"><img class="alignnone size-full wp-image-441" title="Braunschweig_Bibl_7" src="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/biblog352.jpg" alt="" width="500" height="667" /></a></p>
<p><a href="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/biblog352.jpg"></a><img class="alignnone size-full wp-image-443" title="Braunschweig_Bibl_9" src="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/biblog364.jpg" alt="" width="500" height="667" /></p>
<p><a href="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/biblog355.jpg"><img class="alignnone size-full wp-image-442" title="Braunschweig_Bibl_8" src="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/biblog355.jpg" alt="" width="500" height="375" /></a></p>
<p>Und hier der Bereich des Stadtarchivs und Kulturzentrums:</p>
<p><a href="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/vormus308.jpg"><img class="alignnone size-full wp-image-447" title="Braunschweig_Kulturzen_4" src="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/vormus308.jpg" alt="" width="500" height="667" /></a></p>
<p><a href="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/kultver298.jpg"><img class="alignnone size-full wp-image-444" title="Braunschweig_Zentr_1" src="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/kultver298.jpg" alt="" width="500" height="375" /></a></p>
<p><a href="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/kultver304.jpg"><img class="alignnone size-full wp-image-445" title="Braunschweig_Kulturz_2" src="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/kultver304.jpg" alt="" width="500" height="666" /></a></p>
<p><a href="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/kultver290.jpg"><img class="alignnone size-full wp-image-446" title="Braunschweig_Kultz_3" src="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/kultver290.jpg" alt="" width="500" height="375" /></a></p>
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		<title>Erker im Plattenbau &#8211; die Entdeckung der historischen Stadt in der DDR</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Dec 2009 14:45:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>philipp oswalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[--NEU--]]></category>
		<category><![CDATA[REKONSTRUKTION]]></category>

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Florian Urban über postmoderne Rekonstruktionen im Ostberliner Zentrum der Achtziger Jahre

Die DDR, ein graues Land, bebaut mit endlosen Reihen von Plattenbaublöcken &#8211; so lautet ein noch immer weit verbreitetes Vorurteil. Im zweiten Jahrzehnt nach der Wiedervereinigung ist es nur wenig bekannt, dass auch in der DDR in den späten 1970er Jahren die städtebauliche Moderne zunehmend [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="size-thumbnail wp-image-432" style="vertical-align: top;" title="ddr_4" src="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/ddr_4-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></p>
<p>Florian Urban über postmoderne Rekonstruktionen im Ostberliner Zentrum der Achtziger Jahre</p>
<p><span id="more-429"></span></p>
<p>Die DDR, ein graues Land, bebaut mit endlosen Reihen von Plattenbaublöcken &#8211; so lautet ein noch immer weit verbreitetes Vorurteil. Im zweiten Jahrzehnt nach der Wiedervereinigung ist es nur wenig bekannt, dass auch in der DDR in den späten 1970er Jahren die städtebauliche Moderne zunehmend in Frage gestellt wurde. Auch östlich der Berliner Mauer begannen Planer und Politiker, die Vorstellungen von stetiger tiefgreifender Erneuerung der Städte, von Abriss und Wiederaufbau, zunehmend kritisch zu betrachten.<br />
Auch in der DDR war eine Hinwendung zur alten Stadt zu verzeichnen. Im Ost-Berliner Stadtgefüge sind die Ergebnisse dieser Schwerpunktverschiebung teilweise heute noch zu sehen. Altbauquartiere wie etwa am Arnimplatz in Berlin-Prenzlauer Berg, am Arkonaplatz in Berlin-Mitte und an der Frankfurter Allee in Berlin-Friedrichshain wurden renoviert und modernisiert. Gleichzeitig modifizierte man industrialisierte Bautechniken und errichtete vielerorts Beispiele eines eigenwilligen Historismus aus Fertigteilen. Die innerstädtischen Plattenbauten mit ihren Erkern und Fassadenornamenten &#8211; etwa an der Torstraße und Rosenthaler Straße in Berlin-Mitte &#8211; sind ein Ergebnis dieses Ansatzes. Die bekanntesten Beispiele für die neue historische Stadt sind jedoch die Prestigeprojekte der späten 1980er Jahre: das Nikolaiviertel, der Platz der Akademie (heute wieder Gendarmenmarkt) und die unvollendet gebliebene Friedrichstraße.<br />
Die Bedeutung der neo-historischen Bauvorhaben in Ost-Berlin liegt nicht in ihrer Menge. Im Vergleich zu den standardisierten Plattenbauten einerseits und den nicht renovierten, zunehmend verfallenden Altbaugebieten andererseits sind die neo-historischen Beispiele quantitativ zu vernachlässigen. Gleichzeitig kommt ihnen auf symbolischer Ebene eine zentrale Position zu, sowohl innerhalb des Fachdiskurses als auch in der öffentlichen Wahrnehmung. Sie stehen für ein neues Verständnis der Stadt als historisches Kontinuum und damit für eine grundlegende Veränderung des städtebaulichen Leitbildes. Dass eine lebenswerte Stadt ein historisch vermitteltes Stadtbild haben muss, ist heute weitgehend selbstverständlich. In der gegenwärtigen Form entstand diese Vorstellung aber erst in den 1970er Jahren.</p>
<h5><a href="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/ddr1.jpg"><img class="alignnone size-full wp-image-430" title="ddr1" src="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/ddr1.jpg" alt="" width="288" height="319" /></a><br />
Neo-historisches Gebäude am Platz der Akademie (Gendarmenmarkt), erbaut 1980-1983 nach einem Design von Manfred Prasser und Günter Boy. Das Gebäude beherbergte u. a. die Büros der DDR-Blockpartei CDU.</h5>
<p>Das Leitbild der „historischen Stadt&#8221; war als intellektuelles Phänomen in Ost-Berlin nicht nur deutlich umfassender und weiter verbreitet, als es die wenigen Bauprojekte suggerieren, sondern es lässt sich auch ein inhaltlicher Bogen von diesen Projekten zur Stadtentwicklung des vereinten Berlins der Nachwendezeit spannen. Diejenigen Stadtviertel, die den Schwerpunkt der Umgestaltungen der späten DDR-Zeiten bildeten, waren schon kurz nach der Wiedervereinigung die attraktivsten Standorte für Wohnen und Geschäftsleben. Das trifft auf die Sophienstraße und die umliegende Spandauer Vorstadt im Bezirk Berlin-Mitte ebenso zu wie auf den südlichen Prenzlauer Berg um den Kollwitzplatz oder auf die Friedrichstraße und den Platz der Akademie (Gendarmenmarkt). Das ist erstaunlich, da Planer und Architekten aus dem Osten von nahezu allen städtebaulichen Projekten der Nachwendezeit ausgeschlossen waren. Die konzeptuelle Verwandtschaft mit den Planungen der späten DDR-Zeit ist dennoch stark zu spüren. Deshalb ist es wichtig, das vergessene letzte Kapitel der DDR-Städtebaugeschichte zu schreiben. Dieser Artikel soll hierzu einen Beitrag liefern.<br />
<strong style="font-weight: bold;"></strong></p>
<p><strong style="font-weight: bold;">Eine veränderte Wahrnehmung</strong><br />
<!--StartFragment--></p>
<p class="MsoPlainText">Das Bewusstsein, dass die historisch überkommene Stadt einen städtebaulichen und baukulturellen Wert hat, drang erst allmählich seit den 1970er Jahren ins Bewusstsein der Fachleute und einer breiteren Öffentlichkeit vor. Zunehmend überlagerte das Leitbild eines behutsamen Umgangs mit der historischen Stadt die bis dahin vorherrschenden modernistischen Vorstellungen eines durchgreifenden Stadtumbaus. Noch in den 1960er Jahren wurden alte Wohngebäude zumeist als nicht erhaltenswert angesehen. Sie waren sozial und kulturell entwertet. „Alt“ bedeutete im Berliner Fachdiskurs fast immer „vom Ende des 19. Jahrhunderts“.</p>
<p class="MsoPlainText">Gebäude aus früheren Zeiten sind in Berlin selten; die Mietshäuser der Kaiserzeit hingegen machten bis in die 1950er Jahre hinein trotz Kriegszerstörungen noch über zwei Drittel der städtischen Bausubstanz aus. (1) Diese „Gründerzeitquartiere“ – von denen nur ein Teil aus der eigentlichen Gründerzeit kurz nach der Reichsgründung 1871 stammt – wurden beinahe seit ihrer Entstehung aus ästhetischen, sozialen und funktionellen Gründen von einem Großteil der Fachwelt abgelehnt. Das herrschende Zerrbild der „Mietskaserne“ machte diese Gebäude für Armut, Verelendung und Unfreiheit ihrer Bewohner verantwortlich. (2) Die heute selbstverständliche Idee, dass man solche Altbauten auch modernisieren könnte, war keine Option – Altbau und Modernisierung schienen damals unvereinbare Begriffe. Nicht nur die alten Gebäude, sondern die dicht bebaute alte Stadt insgesamt sollte überwunden werden.</p>
<p class="MsoPlainText">Dieses extrem hartnäckige kulturelle Konstrukt setzte sich auch über soziale und typologische Unterschiede in den Mietshäusern der Kaiserzeit hinweg. Es führte in Ost und West zu einer Abrisspolitik, die später von Kritikern als „Zweite Zerstörung Berlins“ verurteilt wurde. In den 1970er Jahren änderte sich diese negative Wahrnehmung schrittweise – auch das war ein Prozess, der parallel in Ost und West stattfand.</p>
<p class="MsoPlainText">Mit der Rehabilitierung der historischen Stadt ging auch eine Reformierung des Fachvokabulars, teils sogar Umdeutung städtebaulicher Begriffe einher. Während der 1950er und 1960er Jahre legitimierten etwa die Begriffe „Lebensdauer“ und „Überalterung“ eine Abrisspolitik, die auf dem Grundgedanken beruhte, dass ein Gebäude nur eine begrenzte „Lebenszeit“ hätte, unabhängig vom baulichen Zustand am Ende des Zyklus. Daraus zogen Stadtplaner und Lokalpolitiker die Konsequenz, dass sämtliche Stadtviertel in bestimmten Abständen, meist alle 60 bis 80 Jahre, abgerissen und in moderner Form wiederaufgebaut werden müssten. (3) Bis in die 1980er Jahre bildete diese Vorstellung einen wesentlichen Hintergrund für die städtebauliche Planung.(4)</p>
<p class="MsoPlainText">Interessanterweise hatten die ersten Befürworter von Altbaurenovierungen nicht die Erhaltung der Altbauten im Sinn, sondern lediglich die Verlängerung der „Lebensdauer“, also eine Verzögerung des Abrisses um wenige Jahrzehnte. Das ist in etlichen Planungsdokumenten, wie etwa zum Arnimplatz, klar ersichtlich. (5) Die unerwartete Popularität der erhaltenden Erneuerung hatte dazu geführt die angebliche „Lebensdauer“ der renovierten Gebäude in den offiziellen Einschätzungen immer weiter auszudehnen – bis auf den Abriss schließlich ganz verzichtet wurde. (6) Damit war das Konzept der „Veralterung“ endgültig überholt. Seit Ende der 1980er Jahre wurde von planerischer und wissenschaftlicher Seite kein im voraus berechnetes Abrissdatum mehr angegeben. (7) Heutige Bauvorschriften beziehen sich ausschließlich auf den Zustand, und nicht mehr auf das Alter eines Gebäudes. Das bedeutet, solange verschleißende Teile regelmäßig instandgehalten und bei Bedarf ausgetauscht werden, ist die Lebenszeit eines Gebäude prinzipiell unendlich. Das Bild der Stadt als Kontinuum hat damit die Idee einer ständigen flächendeckenden Erneuerung abgelöst.</p>
<p><!--EndFragment--> <strong style="font-weight: bold;">Friedrich, Luther, Schinkel</strong><br />
<!--StartFragment--></p>
<p class="MsoPlainText">Die neue Wertschätzung der alten Stadt seit Anfang er 1970er Jahre ging mit einer Umdeutung der Kulturgeschichte früherer Zeiten einher, die man zuvor lediglich als Vorstufe zum Sozialismus betrachtet hatte. Die marxistisch-leninistische Interpretation, nach der Geschichte Fortschritt bedeutet und sämtliche historischen Umwälzungen Schritte auf dem Weg zur sozialistischen Weltherrschaft waren, wurde zwar weiterhin beibehalten, doch richtete man den Fokus nun weniger auf die Umwälzungen als auf das Neue im Alten und die Kontinuität historischer Entwicklungen. Wichtig waren damit nicht mehr nur die revolutionären Arbeiter, Bauern und Handwerker, sondern breite Teile der Bevölkerung früherer Jahrhunderte, Adelige ebenso wie Nichtadelige. Seit Anfang der 1970er Jahre verfolgte die DDR-Führung zudem die Politik der Zweistaatlichkeit und versuchte, die DDR gegenüber dem Westen als eigenständige Nation zu etablieren, was einen Anspruch auf Teile des gesamtdeutschen Kulturerbes einschloss.</p>
<p class="MsoPlainText">Beides spiegelte sich schon bald im Ost-Berliner Stadtbild wider. Etwa das Denkmal von Preußenkönig Friedrich II., das man 1950 aus politischen Gründen entfernt und in den Schlosspark von Sanssouci verbannt hatte, wurde 1981 wieder an seinem alten Standort Unter den Linden aufgestellt.(8) In offiziellen Präsentationen erschien Friedrich nun nicht mehr vordergründig als Imperialist und preußischer Großmachtpolitiker, sondern als aufgeklärter Monarch und Förderer von Freigeistern wie Voltaire. Die Wiederaufstellung anderer Denkmäler folgte.(9) 1983 beging die DDR aufwändig den 500. Geburtstag von Martin Luther. Der Theologe wurde nun als „progressives Element“ präsentiert, weil er der Allmacht der Kirche trotzte – dass er sich in den Bauernkriegen standhaft auf die Seite der Adeligen stellte und keineswegs auf die der unterdrückten Klassen, schien vergessen.(10)</p>
<p class="MsoPlainText">Am folgenreichsten für das Stadtbild war aber der 200. Geburtstag von Karl Friedrich Schinkel im Jahr 1981. Die Schinkel-Ausstellung im Alten Museum trug nicht nur entschieden zu einer neuen Popularität historischer Architektur bei, sondern regte auch Wiederaufbauprojekte an. Schinkels Schauspielhaus am Platz der Akademie (Gendarmenmarkt) wurde drei Jahre später als Konzerthaus neu eröffnet, seine Friedrichswerdersche Kirche als Schinkelmuseum wiedererrichtet und 1984 eingeweiht.</p>
<p class="MsoPlainText"><strong style="font-weight: bold;">Zur Feier des Alltags </strong></p>
<p class="MsoPlainText">Neben den Inhalten verschob sich auch die Form der geschichtlichen Interessensbekundung. Man konzentrierte sich zunehmend auf Alltagsgeschichte und historische Untersuchungen von kleinsten Zusammenhängen. Ein Beispiel ist der Lehrstuhl für Kulturwissenschaften von Dietrich Mühlberg an der Humboldt-Universität. Mühlberg war seit Anfang der 1980er Jahre als Autor zahlreicher Studien zur Alltagsgeschichte hervorgetreten. In seinem Band „Berliner Arbeiterleben“ von 1983 erschienen der historische Arbeiter und die historische Arbeiterin nicht mehr als Mitglieder einer Klasse, sondern als Individuen, deren alltägliche Praktiken geschichtlichen Wert besitzen, weil sie den Lauf großer Veränderungen widerspiegeln.(11)</p>
<p class="MsoPlainText">Besonders einflussreich waren auch populärwissenschaftliche Veröffentlichungen. Der Journalist Heinz Knobloch verfasste ab Ende der 1970er Jahre zahlreiche sehr anschaulich geschriebene historische Untersuchungen und Biografien, die er sensibel im Stadtbild der Berliner Altbauviertel verankerte. Seine Bücher „Herr Moses in Berlin“ (1979), „Stadtmitte umsteigen“ (1982) und „Zur Feier des Alltags“ (1987) wurden zu Bestsellern.(12) Daniela Dahn, ebenfalls Journalistin, portraitierte die Künstler, Bohemiens und alteingesessenen Bewohner im Gründerzeitviertel Prenzlauer Berg unter dem Titel „Prenzlauer Berg Tour“ (1987).(13) In ihrem Buch wird die Verbindung von bröckelnden Fassaden und Kreativität zu einem kanonischen Bild verschmolzen, das bis heute bestimmend für die Berliner Selbst- und Fremdwahrnehmung ist.</p>
<p class="MsoPlainText">Die Faszination der Menschen für historische Relikte im Berliner Stadtbild ist seit der Wiedervereinigung stärker denn je wahrnehmbar. An jedem Samstag werden im Stadtmagazin TIP über hundert verschiedene Stadtspaziergänge angeboten. Meist sind es junge Stadtführer, die interessierten Einheimischen und Touristen historische Themen wie Arbeiterkämpfe in Kreuzberg, die Künstlerszene in Mitte oder Friedhöfe in Köpenick nahe bringen. Verwitterte Reste im Stadtbild – ob Ladenschilder, Wandreklamen oder Einschusslöcher – werden liebevoll konserviert. Diese Entwicklung ist ein Teil jenes anderen Blickes auf die Stadt, der in den 1970er Jahren nicht nur im Westen, sondern auch in der DDR seinen Anfang nahm.</p>
<p class="MsoPlainText"><strong style="font-weight: bold;">Die Baupolitik der Honecker-Ära</strong></p>
<p class="MsoPlainText">Die Eckdaten der Ost-Berliner Baupolitik bezeugen die Veränderungen. Das Wohnungsbauprogramm, entwickelt 1971 kurz nach Erich Honeckers Machtübernahme und offiziell 1973 verabschiedet, war gewiss das einschneidendste baupolitische Ereignis der späten DDR. Es war Honeckers liebstes Kind. Unter dem sybillinischen Motto „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ versprach der Staatsratsvorsitzende den DDR-Bürgern wirtschaftliches Wachstum, das ihnen direkt in Form einer Linderung der Wohnungsnot (Sozialpolitik) zugute kommen sollte.(14) Das Wohnungsbauprogramm kündigte den Bau von drei Millionen Wohnungen in der gesamten DDR bis 1990 an.</p>
<p class="MsoPlainText">Auch wenn das Versprechen des Wirtschaftswachstums nur zu einem kleinen Teil eingelöst wurde, wurden etwa zwei Millionen Wohnungen tatsächlich gebaut.(15) Ein städtebauliches Konzept war damit jedoch zunächst nicht verbunden. Man begann, den Großteil der Wohnungen gemäß der in den 1960er Jahren erfolgten Industrialisierung des Bauwesens in Plattenbauweise am Stadtrand zu errichten. Entgegen landläufiger Meinung versetzte das Wohnungsbauprogramm den innerstädtischen Altbauvierteln damit jedoch keineswegs den Todesstoß. Noch in den 1960er Jahren waren die meisten Altbauten mit mehr als einer Familie pro Wohnung besetzt.(16) Erst seitdem zahlreiche Familien in die neu errichteten Plattenbauten am Stadtrand gezogen waren, war der Altbau nicht mehr gleichbedeutend mit Elend und Überfüllung, gleichwohl aber mit unzeitgemäßen und wenig komfortablen Wohnqualitäten. Das Wohnungsbauprogramm schloss also die Modernisierung von Altbauten ein.</p>
<p class="MsoPlainText">Ab 1973 wurde unter großer Medienpräsenz am Arnimplatz das erste großflächige Modernisierungsprojekt gestartet; etwa 2.300 Wohnungen wurden in den darauf folgenden Jahren renoviert und modernisiert.(17) So etwas hatte es zuvor weder im Westen noch im Osten gegeben. Andere Projekte folgten, wie in Berlin-Friedrichshain in der Marchlewskistraße, in der Frankfurter Allee oder im Palisadendreieck.(18) Zum ersten Mal war es nun möglich, die Vorteile einer „modernen“ Wohnung genießen zu können – Innentoiletten, Bäder und fließend warmes Wasser – ohne dabei die kaiserzeitlichen Quartiere verlassen zu müssen. Die funktionale und ästhetische Bewertung der Altbauten wurde damit von der Qualität ihrer sanitären Einrichtungen entkoppelt.</p>
<p class="MsoPlainText">Diese Renovierungsmaßnahmen waren quantitativ bei weitem zuwenig, um den andauernden Verfall in den Altbauquartieren zu stoppen. Sie reichten jedoch aus, um den Ruf der Altbauviertel dauerhaft zu verändern. Zum ersten Mal in ihrer hundertjährigen Geschichte wurden die Mietshäuser der Kaiserzeit nun als adäquate, weil modernisierbare Wohngebäude wahrgenommen. Die weiteren Baugesetze waren ein Ausdruck dieser neuen Einschätzung. 1979 erließ man ein generelles Abrissverbot für alle Gebäude, die nicht als „unbewohnbar“ (Bauzustandsstufe 4) eingestuft wurden.(19) In der Praxis gab es viele Ausnahmen von diesem Verbot; Flächenabrisse wie in den 1960er Jahren waren jetzt jedoch seltener.</p>
<p class="MsoPlainText">Ein programmatischer Schritt in die Richtung, den Wert der Altbausubstanz höher zu gewichten und die alte Stadt behutsam zu erneuern, wurde mit den 1982 proklamierten neuen „Grundsätzen für die sozialistische Entwicklung von Städtebau und Architektur in der DDR“ unternommen. Diese schlossen allerdings Wohnungsneubau in den Altstädten zur Erfüllung des Wohnungsbauprogramms nicht aus, im Gegenteil. Denn in der Hierarchie der Städtebaugrundsätze stand dieses Ziel an erster Stelle.(20)</p>
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<p><a href="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/ddr_2.jpg"><img class="alignnone size-full wp-image-431" title="ddr_2" src="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/ddr_2.jpg" alt="" width="288" height="266" /></a></p>
<h5>Historisierende Plattenbauten in der Rosenthaler Straße, der Spandauer Vorstadt und in Berlin-Mitte, 1985-1987</h5>
<p><!--StartFragment--></p>
<p class="MsoPlainText">Das bedeutete in der Praxis unter anderem, dass neue Wohngebäude Geschäftsräume im Erdgeschoss enthielten („Funktionsunterlagerung“) und dass sie sich auch formal und ästhetisch an die benachbarten Altbauten anlehnen sollten. Es entstanden Plattenbauten mit historisierenden Elementen. Die Stadtgrundriss des 19. Jahrhunderts wurde damit ästhetisch rehabilitiert.</p>
<p class="MsoPlainText">Gleichzeitig wurde Historizität als Wert etabliert. In den modernisierten Stadtvierteln wurde seit den 1970er Jahren die Anmutung des historisch Überkommenen immer wichtiger. Anders als noch ein Jahrzehnt zuvor wurden etwa Stuckfassaden restauriert, wann immer es die knappen Ressourcen erlaubten. Das Arkonaplatz-Projekt (ca. 900 Wohnungen, beschlossen 1969, ausgeführt etwa Mitte der 1970er bis Mitte der 1980er Jahre) ist ein Beispiel. Die restaurierten Gebäude wurden an vielen Stellen mit historisierenden Dekorationen wie schmiedeeisernen „Zunftzeichen“ oder nostalgischen „Gaslaternen“ ausgestattet. Sofern es noch zu Abrissen kam, wurden Vorderhäuser explizit ausgenommen, um das historische Gefüge des Straßenbildes zu erhalten. Auf den äußeren Eindruck zielten auch die Neubauten mit Schmuckteilen und historischen Formen. Die prachtvollsten Fassaden wurden wieder und wieder in staatlichen Publikationen abgebildet.(21)</p>
<p class="MsoPlainText"><strong style="font-weight: bold;">Geschichte erleben</strong></p>
<p class="MsoPlainText">In den 1980er Jahren bereitete sich Berlin auf die Feier für das 750-jährige Jubiläum der ersten urkundlichen Erwähnung der Schwesterstadt Cölln im Jahre 1237 vor. Die „750-Jahrfeier“ war besonders im Osten ein wichtiges Ereignis. Da der historische Stadtkern auf Ost-Berliner Gebiet lag und sich damit die wichtigsten historischen Gebäude im Osten befanden, war das Jubiläum für die DDR-Führung ein besonders willkommener Anlass, ihre vermeintliche Überlegenheit zu demonstrieren. Aus historischer Perspektive, das war ausnahmsweise unstrittig, war Ost-Berlin die wichtigere Hälfte der Stadt und der Westen vor allem eine Ansammlung ehemaliger Vororte. Anfragen des Westens nach gemeinsamen Feierlichkeiten lehnte die DDR-Seite daher kühl ab.</p>
<p class="MsoPlainText">Die „geschichtsgerechte“ Umgestaltung der Hauptstadt der DDR begann mit einer Politbüro-Entscheidung von 1976. Hier wurde unter anderem die Restaurierung der Sophienstraße und von Teilen der angrenzenden Spandauer Vorstadt in Berlin-Mitte „als ein Stück Alt-Berlin unter Berücksichtigung historischer Traditionen“ beschlossen; außerdem der Wiederaufbau und Neubau des Platzes der Akademie (Gendarmenmarkt) einschließlich der Deutschen Kirche, der Französischen Kirche und des Schauspielhauses; der Aufbau der Friedrichstraße „als eine vielfältig gestaltete Einkaufs- und Geschäftsstraße“ sowie der Bau einer Uferpromenade im Gebiet des später neu projektierten Nikolaiviertels.(22) Diese und andere Architekturprojekte wurden später zum offiziellen Teil der Feierlichkeiten zum 750-jährigen Bestehen Berlins erhoben.</p>
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<p><a href="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/ddr3.jpg"><img class="alignnone size-full wp-image-448" title="ddr3" src="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/ddr3.jpg" alt="" width="334" height="245" /></a></p>
<h5>Sophienstraße, umgestaltet 1983-1987. Im Altbau rechts wurde 1987 die „Altberliner Gaststätte&#8221; Sophieneck eingerichtet. Die Wohngebäude links wurden in Plattenbauweise errichtet, die mit ihren Abmessungen, Fassadengestaltungen und Schrägdächern die Form der Altbauten aufgreifen.</h5>
<p><!--StartFragment--></p>
<p class="MsoPlainText">In der Sophienstraße im Stadtbezirk Mitte wurden Gebäude aus dem späten 18. und 19. Jahrhundert renoviert, gleichzeitig richtete man dort Läden und Gaststätten im Alt-Berliner Stil ein. Als Einkaufs- und Vergnügungsstraße mit historischem Flair wurde die Sophienstraße schnell ähnlich populär wie die gleichzeitig renovierte Husemannstraße im Prenzlauer Berg. Beide Projekte wurden 1987 eingeweiht. Auch in der Husemannstraße wurden zahlreiche Gründerzeitgebäude renoviert und der historische Eindruck der Straße durch historisierende Straßenschilder, Laternen, Litfass-Säulen und Ladeninschriften verstärkt. In den „Altberliner“ Kneipen Budike und Restauration 1900, beide 1987 eingerichtet,</p>
<p class="MsoPlainText">Die Kundschaft bestand keineswegs in erster Linie aus Touristen; auch die ortsansässigen Künstler und Individualisten nahmen die neuen Lokale als willkommene Ausweitung des gastronomischen Angebots in ihrer chronisch unterversorgten Heimatstadt an. Im Gründerzeitgebäude Husemannstraße 12 richtete man das „Museum Berliner Arbeiterleben“ ein, in dem Alltagsgeschichte aufgenommen und „zum Anfassen“ präsentiert wurde. Auch hier waren die Arbeiter nicht in erster Linie Mitglieder einer kämpferischen Klasse, sondern Individuen mit persönlichen Sorgen und Nöten und einem sich stetig erweiternden Spielraum für selbstbestimmtes Handeln.</p>
<p class="MsoPlainText">Sowohl in der Husemannstraße als auch in der Sophienstraße überwog ein unspezifischer altertümlicher Eindruck gegenüber dem Anspruch auf historische Genauigkeit. Das Bild „Alt-Berlin“ verwischte sämtliche Unterschiede. Die Sophienstraße war ursprünglich ein kleinbürgerliches Stadtviertel mit einer städtebaulichen Struktur aus dem 18. und Gebäuden aus dem 18. und 19. Jahrhundert, die Husemannstraße hingegen ein Gründerzeitquartier mit einem großen mittelständischen und einem geringen proletarischen Bevölkerungsanteil. In den offiziellen Darstellungen waren solche Unterscheidungen nicht mehr auszumachen. Beide Quartiere wurden zu „historischen Stadtvierteln“, in denen Geschichte zwischen Korbflechtereien, Geschenkläden und altertümlichen Biertresen „erlebt“ wurde.</p>
<p class="MsoPlainText">Im Stadterneuerungsgebiet Nikolaiviertel wurde von 1983 bis 1987 an der Stelle des mittelalterlichen Stadtkerns eine komplett designte Altstadt errichtet. Teilweise geschah das in Ziegelbauweise, zum größten Teil jedoch in Fertigteilen. Das Viertel, das bereits vor dem Zweiten Weltkrieg nur wenige Gebäude aufwies, die älter als hundert Jahre waren, war im Krieg beinahe total zerstört worden. Nun erstand es als Idealtypus einer historischen Altstadt wieder, mit Boutiquen, Bierkneipen und „Altberliner“ Restaurants. Die Entwürfe des Architekten Günter Stahn belegen, dass der neo-historische Eindruck des Viertels zwar bereits im ersten Plan von 1979 angelegt war, aber im Laufe der Jahre zunehmend mehr Einfluss erhielt. Etwa die auffälligen Giebel aus vorgefertigten Betonplatten – die kaum mit Berliner Taditionen zu verbinden sind – tauchen erstmals in einem Modell von 1983 auf.(23)</p>
<p class="MsoPlainText">Im Gebiet um Friedrichstraße und Platz der Akademie (Gendarmenmarkt) plante die DDR-Führung ein Geschäfts- und Vergnügungszentrum mit historischem Flair. Das Viertel war Anfang des 20. Jahrhunderts ein glamouröser Vergnügungsbezirk und ein Herzstück des Berliner Nachtlebens gewesen. Viele Gebäude wurden im Krieg zerstört. Das Gebiet wurde in den ersten drei Jahrzehnten nach dem Krieg jedoch weitgehend vernachlässigt. Das Friedrichstraßenprojekt wurde erst in den 1980er Jahren begonnen und nur teilweise realisiert. Es hätte alle bisher in der DDR bekannten historisierenden Zentrumsumgestaltungen in den Schatten gestellt. Eine Beschreibung aus dem Ministerium für Bauwesen für die Lichtgestaltung in der Friedrichstraße vermittelt einen Eindruck von diesen Konzepten. Geplant war der „Einsatz moderner Werbemedien wie Großprojektion, freie Laufschriften, zeitgeschaltete Leuchtelemente, Leuchtgestaltungen mit Bewegungseffekten, gekoppelte Licht-Ton-Gestaltungen, die Straße in voller Breite überspannende Leuchtwerbung zu Höhepunkten und Festtagen [...] Lichtbänder, Lichtringe [...] teleoptische Informationssysteme, Licht-Wasser-Spiele als Skulpturen, Licht-Ton-Spiele, [... und ein] Laser-City-Programm: Durch dieses Programm werden stündlich Informationen zur Zeit [...] und zu Umweltdaten [...] vermittelt. Das Programm ist ein mehrfarbiger, künstlerisch gestalteter Laserstrahlenbündel, das die Friedrichstraße durchläuft.“(24)</p>
<p class="MsoPlainText">Ähnlich beeindruckend lesen sich die Beschreibungen des ambitionierten Einkaufszentrums „Passagen Friedrichstadt“, das sich zwischen Französischer Straße und Mohrenstraße über drei Häuserblöcke erstrecken sollte. Es hätte eine mit einem amerikanischen Shopping Center vergleichbare Konsumwelt bieten sollen. „Diese Sinneswelt unterstützend ist dieser Weg [durch die Innenräume] mit vielen Möglichkeiten des Verweilens mit und ohne gastronomische Versorgung ausgestattet. Im Mittelabschnitt werden von dieser Ebene aus der Palmengarten und die Nachtbar erschlossen [...]. Am südlichen Endpunkt mündet die Galerieebene in der Passage in eine atriumartige Kaufhalle, die von einer Lichtkuppel überdacht ist.“(25) Heute befinden sich an der gleichen Stelle das Kaufhaus Galleries Lafayette (Architekt Jean Nouvel) und die Einkaufszentren „Quartier 206“ (Architekt I. M. Pei) und „Quartier 205“ (Architekt O. M. Ungers) – die Beschreibung aus DDR-Zeiten trifft in vielen Punkten auch auf die heutigen Gebäude zu.</p>
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<p><a href="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/ddr_4.jpg"><img class="alignnone size-full wp-image-432" title="ddr_4" src="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/12/ddr_4.jpg" alt="" width="288" height="331" /></a></p>
<h5>Das Dom-Hotel (heute Hilton) am Platz der Akademie (Gendarmenmarkt), erbaut 1989 nach einem Entwurf von Bernd Seidel; im Vordergrund die Deutsche Kirche, erbaut 1701, im Zweiten Weltkrieg zerstört, wiedererrichtet ab 1984.</h5>
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<p class="MsoPlainText">Wie im Nikolaiviertel, in der Husemannstraße und in der Sophienstraße wurde auch in der Friedrichstraße das historische Thema eingesetzt, um individuelles Erleben zu generieren. Die Stadträume sind minutiös gestaltet, um spezifische Erfahrungen zu vermitteln. Die Ästhetik der Einkaufspassagen sollte offensichtlich einen ähnlichen Einfluss auf die Empfindungen der Besucher haben wie jene in den kapitalistischen Malls. Hervorzuheben sind auch die offensichtlichen Zugangsbeschränkungen zu vielen Gebäuden. Die Beschreibungen und Pläne schweigen sich darüber aus, wie das Einkaufszentrum „Passagen Friedrichsstadt“ mit den in den Plänen erwähnten Konsumgütern ausgestattet worden wäre. Man weiß es für die zwei an der Friedrichstraße geplanten Intershops. Hier konnte man nur mit frei konvertiblen Währungen einkaufen – für die Mehrzahl der DDR-Bürger ein kaum erreichbarer Luxus. Die Fünf-Sterne-Unterkünfte Grand-Hotel (heute Westin Grand Hotel, erbaut 1984) und Dom-Hotel (heute Hilton, erbaut 1989) waren für Besucher aus dem westlichen Ausland reserviert. Auch die zweistöckigen Maisonettenwohnungen mit Dachterrassen, die nur teilweise fertig gestellt wurden, waren nicht für den durchschnittlichen DDR-Bürger bestimmt, sondern für Mitglieder der sozialistischen Elite.</p>
<p class="MsoPlainText">Bereits Mitte der 1980er Jahre registrierte die DDR-Führung, dass die Wirtschaft ihres Landes nicht stark genug war, dieses Vorhaben weiter zu betreiben. Die Ausstattung der einzelnen Gebäude wurde nach und nach heruntergestuft und der Bau verzögerte sich weiter bis zum Ende der DDR. Nach der Wiedervereinigung wurden einige halb fertige Gebäude abgerissen und die Straße von Architekten aus der Bundesrepublik und dem westlichen Ausland neu gestaltet – zwar auf dem historischen Stadtrgrundriss, jedoch nicht in historisierender Formensparche.</p>
<p class="MsoPlainText">Sowohl im Nikolaiviertel als auch an der Friedrichstraße und am Platz der Akademie wurden die neohistorischen Formen von kaum einer zeitgenössischen Quelle als Bruch mit den architektonischen Prinzipien des benachbarten Palastes der Republik gesehen, der 1973-1976 im modernen Stil errichtet wurde. Sogar die Architekten der modernen Bauwerke waren teilweise dieselben wie die der neohistorischen Projekte. Manfred Prasser entwarf den Großen Saal im Palast der Republik und wenige Jahre später die historisierenden Fassaden am Platz der Akademie. Günter Stahn war der Architekt des spätmodernen Pionierpalastes in der Wuhlheide und später des historisierenden Nikolaiviertels. Heinz Mehlan designte die Hochhausblöcke am Leninplatz (heute Platz der Vereinten Nationen) und leitete später den „Bereich Historische Bauten“ in der Ost-Berliner Stadtbaudirektion, der unter anderem für die Fassadengestaltung im Nikolaiviertel verantwortlich war.</p>
<p class="MsoPlainText">Auch die übergeordneten Beamten waren teilweise dieselben. Die mächtige „Abteilung Sondervorhaben“, die direkt dem Zentralkomitee unterstand, wurde ursprünglich zur Überwachung des Palastes der Republik gegründet und von Ehrhardt Gißke, dem Generaldirektor der Baudirektion Hauptstadt Berlin, geleitet. Sie steuerte nicht nur Ost-Berlins prominenteste neohistorische Projekte wie die Friedrichstraße, das Nikolaiviertel und den Platz der Akademie, sondern gleichzeitig auch eine Vielzahl von Bauvorhaben im modernen Stil, wie etwa das Charité-Hochhaus und das Internationale Handelszentrum am Bahnhof Friedrichstraße. Die neue historische Stadt, so wie sie in Ostdeutschland zwischen 1970 und 1990 entstand, baute also auf der architektonischen und städtebaulichen Moderne auf, mit der sie viele Aspekte teilte – nicht zuletzt die Vision eines minutiös durchgestalteten Stadtraumes.</p>
<p class="MsoPlainText"><strong>Fazit</strong></p>
<p>Die historische Stadt in der DDR war kein spezifisches Produkt des Sozialismus. Der Städtebau in der späten DDR entwickelte sich parallel und im Zusammenhang mit ähnlichen Entwicklungen im Westen. In der DDR wurden Leitbilder aufgenommen und im Rahmen des nur sehr begrenzt flexiblen realsozialistischen Systems angepasst und weiterentwickelt.<br />
Dabei ist die Ähnlichkeit mit manchen westdeutschen Projekten nicht als Nachahmung zu sehen. In manchen Bereichen nahmen die ostdeutschen Städtebauprojekte ähnliche Entwicklungen im Westen sogar voraus. Ein Beispiel ist die ab 1973 erfolgte großflächige Sanierung des Arnimplatzgebietes, die als Vorläufer der West-Berliner „Behutsamen Stadterneuerung&#8221; gelten kann.(26)  Auch der historisierend-interpretative Neuaufbau des Platzes der Akademie (Gendarmenmarkt), begonnen 1979, zeigt Parallelen zu späteren neo-historischen Projekten in der Bundesrepublik, etwa dem Wiederaufbau des Frankfurter Römerbergs 1981 bis 1984.<br />
Die DDR-Städtebaupolitik seit den späten 1970er Jahren folgte einer globalen Entwicklung. Ähnliche Ansätze waren zu jener Zeit in vielen Ländern Europas und Nordamerikas wahrzunehmen. Ein weltweiter kultureller Wandel wurde hier im Rahmen des sozialistischen Systems aufgenommen und innerhalb der engen Grenzen des politisch und wirtschaftlich Machbaren auf eigene Weise gestaltet. Die historische Stadt vereinigte die visuellen Eindrücke verschiedener historischer Perioden zu einem unspezifischen Konglomerat. Auf programmatischer Ebene bedeutete sie Unterhaltung und Konsum, auf kultureller Ebene erlaubte sie eine Interaktion mit der städtischen Vergangenheit, die gleichzeitig individualisiert und losgelöst von der ursprünglichen Geschichtskonstruktion stattfand. Für die DDR-Führung war das besonders attraktiv: Man konnte sich geschichtsbewusst geben, ohne sich mit Geschichte tatsächlich auseinandersetzen zu müssen. Die zahlreichen Fallstricke der offiziellen Geschichtsschreibung mit ihren ideologisch bedingen Ausblendungen und Modifikationen wurden damit geschickt umgangen.<br />
Die historische Stadt, so wie sie in Ost-Berlin entstand, nahm viele Aspekte der Umstrukturierung voraus, die sich nach der Wiedervereinigung ereignete. Man verabschiedete sich von dem modernen Ideal gleicher Wohnbedingungen für alle und akzeptierte auch im Städtebau soziale Ungleichheit. Obwohl soziale Unterschiede in der DDR sehr viel geringer ausgeprägt waren als in kapitalistischen Ländern, wurden diese Unterschiede nun erneut im Stadtbild festgeschrieben. Die neuen Räume des Konsums, wie etwa Intershops und Interhotels, waren mit Zugangsbeschränkungen belegt. Privilegierte Schichten kehrten ins Stadtzentrum zurück. Die Innenstadt wurde wieder explizit zu einem Zentrum für Kommerz und Konsum; dabei bediente man sich realer und imaginärer Geschichte.<br />
In Anbetracht der zahlreichen Parallelen in der Stadtentwicklung in beiden Teilen Berlins kann die Vorstellung zweier gegenläufiger Entwicklungen nicht länger aufrechterhalten werden. In städtebaulicher Hinsicht war das Ende der DDR keineswegs eine Stunde Null; vielmehr gab es eine erstaunliche Kontinuität der städtebaulichen Prinzipien vor und nach der Wiedervereinigung.</p>
<p>Anmerkungen:</p>
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<p class="MsoPlainText">1<span> </span>Eine Gebäudezählung von 1949/1950 listet 69 % der Ost-Berliner und 74 % der West-Berliner Gebäude als „vor 1918 erbaut“ auf. 1970/1971 waren es immerhin noch 52 % (Ost) und 45 % (West) (Günter Peters: Gesamtberliner Stadtentwicklung von 1949-1990. Daten und Grafiken, Berlin 1992, S. 22).</p>
<p class="MsoPlainText">2<span> </span>Für eine Darstellung des kulturellen Konstruktes der Mietskaserne seit ihrer Entstehung vgl. Harald Bodenschatz: Platz frei für das Neue Berlin! Geschichte der Stadterneuerung in der „größten Mietskasernenstadt der Welt“ seit 1871, Berlin 1987. Für eine typologische Charakterisierung dieser Gebäude vgl. Johann Friedrich Geist und Klaus Kürvers: Das Berliner Mietshaus, 3 Bände. Bd. 1 1740-1862, Bd. 2 1862-1945, Bd. 3 1945-1989, München 1980, 1984, 1989.</p>
<p class="MsoPlainText">3<span> </span>Für eine Geschichte des Konzeptes „Überalterung“ (Obsoleszenz) im städtebaulichen Kontext vgl. beispielsweise Daniel Abramson: Obsolescence: Notes towards a history, in: Praxis 5, 2003: S. 106-112.</p>
<p class="MsoPlainText">4<span> </span>Vgl. Peter Doehler: Planungsgrundlagen zur sozialistischen Umgestaltung der Wohnbausubstanz von Altbaugebieten insbesondere Städte über 10.000 Einwohner im Zeitraum 1965-1980, Diss., Ost-Berlin 1961. Vgl. auch „Ökonomische Direktive zur Ausarbeitung des Planes Erhaltung des Wohnungsbestandes im Jahre 1965“ erstellt von der Ost-Berliner Bezirksplankommission, datiert 06.06.1964, Landesarchiv Berlin C Rep 131 Nr. 9/10, 555.</p>
<p class="MsoPlainText">5<span> </span>In der Dissertation von Günter Peters wird das besonders deutlich. Peters war seit 1966 Baudirektor des Bezirks (Ost-)Berlin und als höchster städtischer Baubeamter für die Renovierung direkt verantwortlich. Seine Doktorarbeit, eine städtebauliche Untersuchung von Altbaugebieten im Allgemeinen und des Arnimplatzgebietes im Speziellen, bildete die Grundlage für den Magistratsbeschluss zur Renovierung am Arnimplatz (Peters: Modernisierungsmaßnahmen , S. 23-24 und 161).</p>
<p class="MsoPlainText">6<span> </span>In den Jahren 1977 bis 1978 besuchten im Laufe von achtzehn Monate 56 Delegationen den Arnimplatz, darunter eine Gruppe Auslandskorrespondenten aus Norwegen, ein „Freundschaftskomitee“ aus Paris, der Erste Sekretär des Stadtkomitees Ulan Bator, die UNO-Baukommission und der Tagesspiegel aus West-Berlin (Heinz Schmaida, Brief an den Ersten Sekretär der Stadtbezirksleitung der SED, Ernst Heinz, vom 4.07.1978 Landesarchiv Berlin C Rep 902, 4477).</p>
<p class="MsoPlainText">7<span> </span>Vgl. etwa die Einschätzung von Architekt Kurt Wilde kurz vor dem Ende der DDR. „Der Beweis zum ‚erforderlichen Neubau’ ist ein ‚Beweis’ durch Augenscheinlichkeit…“. Die zuweilen angegebene Grenze der Lebensdauer von Bauten ‚von 100 Jahren’ ist eine normative Grenze, keine absolut zwingende!“ (Kurt Wilde: Prinzipielle Überlegungen zur Einheit von Neubau, Erhaltung und Modernisierung“, in: Architektur der DDR 2/1990, S. 50-51).</p>
<p class="MsoPlainText">8<span> </span>Die Wiederaufstellung wurde im Politbüro entschieden, leider ohne weitere Angaben im Protokoll (Protokoll der Politbüro-Sitzung am 10. Juni 1980, Tagesordnungspunkt 15. Bundesarchiv Berlin DY 30/J IV 2/2 1843).</p>
<p class="MsoPlainText">9<span> </span>1981 stellte man auch die Bronzestatue des Freiherrn vom Stein wieder Unter den Linden auf, mit der Begründung „Freiherr vom und zum Stein war ein Vertreter jener liberalen Adelsreformer, die der napoleonischen Fremdherrschaft trotzten und mit bürgerlichen Reformen fortschrittsfördernd wirkten.“ (Wolfgang Junker und Konrad Naumann: Vorschlag zur Wiedererrichtung des Denkmals für Freiherr vom Stein, am 3.11.1980, Bundesarchiv Berlin DY 30/2842: 394).</p>
<p class="MsoPlainText">10<span> </span>Vgl. Konstituierung des „Luther-Komitees“ (Protokoll der Politbüro-Sitzung am 10. Juni 1980, Tagesordnungspunkt 15. Bundesarchiv Berlin DY 30/J IV 2/2 1843).</p>
<p class="MsoPlainText">11<span> </span>Dietrich Mühlberg (Hg., Autorenkollektiv): Arbeiterleben in Berlin um 1900, Ost-Berlin 1983.</p>
<p class="MsoPlainText">12<span> </span>Heinz Knobloch (1926-2003) war als Historiker Autodidakt. Über Jahrzehnte schrieb er für die Zeitung Morgenpost seine sehr beliebten Kolumnen. Unter seinen über 50 Büchern vgl. besonders Heinz Knobloch: Herr Moses in Berlin, Ost-Berlin 1979 und Stadtmitte umsteigen, Ost-Berlin 1982; und die Sammlung seiner Wochenpost-Kolumnen: Zur Feier des Alltags, Halle 1987.</p>
<p class="MsoPlainText">13<span> </span>Daniela Dahn: Prenzlauer Berg-Tour, Halle 1987, in der Bundesrepublik veröffentlicht als Kunst und Kohle – die Szene am Prenzlauer Berg, Berlin, DDR, Darmstadt 1987.</p>
<p class="MsoPlainText">14<span> </span>Wolfgang Junker: Das Wohnungsbauprogramm der Deutschen Demokratischen Republik für die Jahre 1976 bis 1990, in: Protokoll der 10. Tagung des Zentralkomitees, Bd. 2, Hg. vom Büro des Politbüros, Ost-Berlin 1973, S. 5 [Kopie im Bundesarchiv Berlin DY 30 IV 2/1 479] und Wolfgang Junker: Das Wohnungsbauprogramm der DDR für die Jahre 1976-1990, in: Deutsche Architektur 12, 1973), S. 708.</p>
<p class="MsoPlainText">15<span> </span>Zu DDR-Zeiten wurde nie offiziell zugegeben, dass man den Plan nicht erfüllte. Die Zahl von ca. zwei Millionen stammt von westdeutschen Historikern, nachdem sie nach dem Ende der DDR die offiziellen Akten einsehen konnten (Hannsjörg Buck: Wohnungsversorgung, Stadtgestaltung und Stadtverfall, in: Eberhard Kuhrt (Hg.): Am Ende des Realen Sozialismus, Bd. 2, Opladen: 1996, S. 72-73).</p>
<p class="MsoPlainText">16<span> </span>Vgl. etwa die Mieterliste des Hauses Choriner Str. 77 aus dem Jahre 1964, eines typischen Altbaus in Berlin-Mitte. Zweizimmerwohnungen sind durchweg mit zwei meist dreiköpfigen Familien belegt. Landesarchiv Berlin C Rep 131 Nr. 9, 553.</p>
<p class="MsoPlainText">17<span> </span>Direktive des Magistrats vom 09.05.1972, abgedruckt in: Peters: Modernisierungsmaßnahmen, A73.</p>
<p class="MsoPlainText">18<span> </span>Vgl. Horst Adami und Ingeborg Pallaske: Mit der Kraft der ganzen Republik. Wohnungsbau in Berlin 1984-1986, Ost-Berlin 1987, S. 115.</p>
<p class="MsoPlainText">19<span> </span>„Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Folgeinvestitionen – Abriß von Gebäuden und baulichen Anlagen vom 18.9.1979”, in: Gesetzblatt der DDR I, Nr. 34 (19.10.1979), S. 325-326.</p>
<p class="MsoPlainText">20<span> </span>„Grundsätze für die sozialistische Entwicklung von Städtebau und Architektur in der DDR – Beschluß des Politbüros des ZK der SED und des Ministerrates der DDR“, in: Neues Deutschland vom 29. Mai 1982, S. 9-10.</p>
<p class="MsoPlainText">21<span> </span>Vgl. etwa die Titelseiten von Architektur der DDR 1, 1975 und 7, 1976. Das Bild der prachtvollen Stuckfassade an der Schönfließer Str. 6 am Arnimplatz wurde in mindestens sechs weiteren Fällen veröffentlicht.</p>
<p class="MsoPlainText">22<span> </span>„Aufgaben zur Entwicklung der Hauptstadt der DDR, Berlin“, Sitzung des Politbüros vom 3. Februar 1976, Bundesarchiv Berlin DY 30/J IV 2/2 1602 (Reinschrift) und DY 30/J IV 2/2A 1950 (Arbeitsprotokoll).</p>
<p class="MsoPlainText">23<span> </span>Vgl. hierzu die Fotos des Wettbewerbsbeitrags von Günter Stahn von 1979 im Fotoarchiv des Instituts für Regionalplanung und Strukturentwicklung Erkner.</p>
<p class="MsoPlainText">24<span> </span>Beschlussvorlage für die Lichtgestaltung in der Friedrichstraße, gezeichnet „Herrmann“ (Leiter der Abteilung Vorhaben Industrie und Stadttechnik im Ministerium für Bauwesen) vom November 1985, außerdem Brief von Herrmann an Staatssekretär Karl-Heinz Martini vom 6. November 1986 Bundesarchiv Berlin DH 1/35504.</p>
<p class="MsoPlainText">25<span> </span>VEB BMK Ingenieurhochbau Berlin, [„Entwurf für die Passagen Friedrichstadt“], in Auftrag gegeben vom Ministerium für Bauwesen im Juni 1986 und fertig gestellt am 31. März 1987 (Bundesarchiv Berlin DH 1/36355, S. 5).</p>
<p class="MsoPlainText">26<span> </span>Zum Beispiel betonte der West-Berliner Stadtplaner Gustav (Hardt-Waltherr) Hämer die Bedeutung des Arnimplatzes für seinen beruflichen Werdegang. Hämer kämpfte in den späten 1960er Jahren für den Erhalt von Altbauten im Wedding und wurde einer der Pioniere der Behutsamen Stadterneuerung. Er besuchte den Arnimplatz zum ersten Mal 1973, und sein Besuch hinterließ bleibende Eindrücke (Gustav Hämer, Interview mit dem Autor, Berlin, 12.05.2004).</p>
<p class="MsoPlainText">
<p><!--EndFragment--></p>
<address>Der Artikel beruht auf einer Präsentation im Rahmen der 9. Werkstattgespräch zur DDR-Planungsgeschichte, gehalten im Januar 2007 im Institut für Regionalentwicklung und Strukturplanung, Erkner. Eine überarbeitete Form dieser Präsentation wird erscheinen in: Betker, Frank und Carsten Benke, eds., Kontinuitätslinien und Paradigmenwechsel in Städtebau und Architektur (Erkner bei Berlin: IRS, 2009).<br />
Siehe auch: Florian Urban, Berlin/DDR, neohistorisch &#8211; Geschichte aus Fertigteilen (Berlin: Gebrüder Mann, 2007) und Neo-historical East Berlin &#8211; Architecture and Urban Design in the German Democratic Republic 1970-1990 (Surrey: Ashgate, 2009). </address>
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		<title>Zurück auf Anfang bei der Schloß-Rekonstruktion!</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Oct 2009 16:34:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>philipp oswalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[POLITIK]]></category>
		<category><![CDATA[REKONSTRUKTION]]></category>
		<category><![CDATA[STÄDTEBAU + ARCHITEKTUR]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit 1990 hätte man die archäologischen Grabungen am Schlossareal durchführen können. Doch das war nicht gewollt. Bund und Land Berlin ermöglichten die Grabungen erst nach Abschluss des Wettbewerbs. Wenn alles nach Plan gegangen wäre, hätten diese dann keinen wesentlichen Einfluss auf das Schlossprojekt nehmen können. Doch nun kommt alles andere. Uns so sieht Dieter Hoffmann-Axthelm [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit 1990 hätte man die archäologischen Grabungen am Schlossareal durchführen können. Doch das war nicht gewollt. Bund und Land Berlin ermöglichten die Grabungen erst nach Abschluss des Wettbewerbs. Wenn alles nach Plan gegangen wäre, hätten diese dann keinen wesentlichen Einfluss auf das Schlossprojekt nehmen können. Doch nun kommt alles andere. Uns so sieht Dieter Hoffmann-Axthelm das Scheitern der Architektenbeauftragung als eine Chance, dass über die Rekonstruktion nochmals neu nachgedacht werden kann.<span id="more-428"></span></p>
<p>Nahezu gleichzeitig haben sich jetzt zwei Umstände ergeben, die, von völlig unterschiedlichen Seiten her, eine Chance sind, die Rekonstruktion des Berliner Schlosses auf ein befriedigenderes Gleis zu schieben als das, welches das bisherige Verfahren vorsah. Der eine Umstand ist die Entscheidung der Vergabekammer des Bundeskartellamtes, die dem Einspruch von Hans Kollhoff stattgab. Der andere ist die stille Arbeit der Archäologen vor Ort, die in letzter Zeit so viel Originalsubstanz des real existierenden Schlosses freigelegt hat, daß die bisher dem Verfahren zugrunde liegende Vorstellung von Politik und Verwaltung, auf einer tabula rasa ein technisches Bauwerk setzen zu können, welches von außen wie das alte Berliner Stadtschloß aussieht, nicht mehr funktioniert.<br />
Zunächst der Einspruch gegen die Vergabepraxis. Ich unterstelle Kollhoff, daß er geklagt hat nicht, weil nicht er den Zuschlag bekam &#8211; Architekten sind von Beruf aus geübt, so etwas verwinden -, und auch nicht, weil er etwas gegen Stella hätte. Geklagt hat er vermutlich, um den administrativen Durchmarsch zu einer Museumsmaschine mit Barockfassade zu stoppen, die weder ausreichend auf Sinn, Geschichte und Gestalt des historischen Schlosses Rücksicht nimmt, noch auf dessen städtebauliche Einbindung in das heutige Berlin.<br />
Die Entscheidung für Stella war ja eine durchaus logische Antwort auf die Forderung der Wettbewerbsausschreibung, eine Hybride zu entwerfen: Der Typus Schloß reicht für den kulturellen Auftrag Humboldt-Forum nicht aus, ein reiner Museumsbau darf es auch nicht sein. Die Ausschreiber hatten sich so herausgewunden, daß sie schlicht Schloß mit Fassade identifizierten, und den Bau des Humboldtforums als technische Infrastruktur behandelten: so, wie man im Autobau Fahrtechnik in eine Karosserieschale einbaut. Dem kam der Stella-Entwurf mit seiner ostentativen Uninteressiertheit an Stadtraum und historischem Material durchaus entgegen.<br />
Das ist nun in der Tat zu wenig. Deshalb sollte man das Richterurteil nicht als Gefahr für den Schloßbau, sondern als Glücksfall ansehen &#8211; falls die Chance genutzt wird. Politik und Verwaltung waren auf bestem Wege zu einem instant-Schloß, das im Dienste rascher Baudurchführung und musealer Tauglichkeit so viel an sich mögliche Gestaltsubstanz eingespart hätte, daß es am Ende den großen Aufwand vielleicht gar nicht mehr gelohnt hätte.<br />
Es ist jetzt also Zeit, das Programm zu überprüfen und um die Fehlstellen der bisherigen Planung zu erweitern. Zu berücksichtigen ist da, um nur das Wichtigste zu nennen: Daß beide Höfe erst, und zwar seit 500 Jahren, das Schloß ausmachen; daß da, wo Stella leere Fläche hat, der Ursprungsbau stand, das gotische Schloß von 1442, das, da restlos beseitigt, heute neu zu erfinden ist; daß Fassadenabwicklungen nicht ausreichen, da man es nicht nur mit Schlüter, sondern mindestens mit drei einander kritisierenden barocken Architekturen zu tun hat; daß das Schloß nicht als autistischer Kasten in der Gegend lag, als den ihn Stella rekonstruiert, sondern mit der Stadt vielfach verzahnt war, also die Lange Brücke mit dem Standbild des Großen Kurfürsten, die Wiederherstellung der Breiten Straße, die Stechbahn und, nach Norden, der Apothekenflügel dazugehören; und nicht zuletzt, daß es nicht angeht, ausgerechnet das Merkzeichen des Schlüter-Baues in Richtung Alt-Berlin wegzulassen, das südöstliche Ecktürmchen&#8230; Alles das kann jetzt noch einmal bedacht bzw. in den Planungsprozeß wieder eingeführt werden. Auch wenn das Jahre kostete, die Sache ist es wert.<br />
Nun scheint ja (wenn es denn stimmt, daß es in Dahlem nicht schon in die dortigen Museen hineinregnet), daß man im Grunde Zeit hat und keineswegs von den Furien der Krise und des kulturellen Verschwindens gejagt ist, im Bundesministerium das Allerundenkbarste zu sein. Dem kommt nun genau der zweite Umstand zu Hilfe: der von den Archäologen freigelegte Bestand. Von einer voraussetzungslosen Baustelle kann jetzt also keine Rede mehr sein, und das ändert von sich aus schon die Zeitleiste. Man gehe hin und sehe sich das an: Was die Archäologen freigelegt haben, ist originale Bausubstanz des alten Schlosses. Es geht, heißt das, nicht einfach ungefüge Mauermassen und Fundamente oder die Fliesen der Zentralheizungsanlage Wilhelms II. Es geht um nicht weniger als das Untergeschoß der Böhme- und Eosander-Flügel, welches bis zur Pflasterkante so weit erhalten ist, wie nicht die Fundamente des Palasts der Republik darin eingegraben wurden: nicht ungefüge Steinmasse, sondern Geformtes &#8211; Räume und Architektur.<br />
Es ist natürlich ein Skandal, daß das erst jetzt zu Tage tritt, und nicht schon vor dem Wettbewerb. Angesichts der Tatsache, daß für wenige zehn- bis zwanzigtausend Euro zumindest eine geophysikalische Untersuchung mit einem präzisen Ergebnis möglich gewesen wäre, liegt der Verdacht nahe, dies sei absichtlich versäumt worden, um das Verfahren nicht noch durch Bindung der Rekonstruktion an archäologische Verfahren zu belasten.<br />
Nun aber ist der Befund da. Es wäre die endgültige Disqualifizierung des Vorhabens, wenn man, um möglichst kostengünstig ein Schloßbild zu bauen, das abbaggern würde, was an realer Schloßarchitektur am Ort vorhanden ist.<br />
Die Folgerung ist klar: Es muß die Methode gewechselt werden, und man wird sich dazu alle nötige Zeit nehmen müssen. Statt um Rekonstruktion eines Bildes geht es von nun an um einen Prozeß wie bei der Dresdener Frauenkirche: das Weiterbauen auf den originalen Fundamenten. Das bedeutet nicht nur ein völlig anderes Zeitmanagement, es verlangt vor allem ein Mehr an Intelligenz, Geduld und Enthusiasmus. Man war schon auf dem besten Wege, alles das zu verspielen.</p>
<p>Zu erst erschienen in Bauwelt 38/2009</p>
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		<title>Rekonstruktion der Meisterhäuser in Dessau</title>
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		<pubDate>Sun, 11 Oct 2009 18:44:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>philipp oswalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[--NEU--]]></category>
		<category><![CDATA[REKONSTRUKTION]]></category>

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		<description><![CDATA[Nicht nur in Berlin, und nicht nur Barock wird rekonstruiert. Vor zwei Jahren beschloss die Stadt Dessau, die im Krieg zerstörten Meisterhäuser des Bauhauses von Gropius und Moholy-Nagy annähernd wiederaufzubauen. Doch die Entwicklung und Realisierung des Vorhabens erweist sich nicht zu letzt wegen widersprechender Vorstellungen der verschiedenen Akteure als schwierig. Manche der Probleme zeigen erstaunliche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nicht nur in Berlin, und nicht nur Barock wird rekonstruiert. Vor zwei Jahren beschloss die Stadt Dessau, die im Krieg zerstörten Meisterhäuser des Bauhauses von Gropius und Moholy-Nagy annähernd wiederaufzubauen. Doch die Entwicklung und Realisierung des Vorhabens erweist sich nicht zu letzt wegen widersprechender Vorstellungen der verschiedenen Akteure als schwierig. Manche der Probleme zeigen erstaunliche Ähnlichkeiten mit dem Berliner Schlossprojekt: Der Wunsch nach möglichst exakter Rekonstruktion der äußeren Erscheinung, ein wenig überzeugendes Nutzungskonzept, Originalbauteile im Untergrund etc. Hier zwei aktuelle Texte zum Thema von dem freien Journalisten Günter Kowa sowie dem Dirketor der Stiftung Bauhaus Dessau, Philipp Oswalt<span id="more-427"></span><strong></strong></p>
<p><strong>Rekonstruktionsfallstricke<br />
Dessau Meisterhäuser: Wettbewerb wird neu ausgeschrieben</strong></p>
<p>von Günter Kowa</p>
<p>Zum dritten Mal in ebenso vielen Jahren nimmt die Stadt Dessau Anlauf, per Wettbewerb eine Lösung für das im Krieg teilzerstörte Meisterhaus-Ensemble zu finden. Drei bis fünf Architekten sollen es nun in einem beschränkten Wettbewerbsverfahren richten. Bis Ende des Jahres will ein Arbeitskreis unter Leitung von Oberbürgermeister Klemens Koschig geeignete Büros ausgewählt haben. Die Runde hat sich außerdem der Mitwirkung David Chipperfields versichert, der als ehrenamtlicher Berater zur Verfügung steht.</p>
<p>Gebaut werden kann nun frühestens 2011, obwohl das davor liegende Jahr der Internationalen Bauausstellung auch wegen der Fördergelder immer als dringliche Zielmarke genannt worden war. Ein erneutes Verfahren war jedoch nicht zu vermeiden, da die Zürcher Architekten Lippuner und Wick, die mit einem Entwurf schwarzer gläserner Kuben einen der zwei zweiten Preise gewonnen hatten, den Auftrag zur Weiterarbeit vor kurzem überraschend zurückgaben. Wieso es dazu kam, wird öffentlich nicht mitgeteilt, wohl aber bezeichnete Arbeitskreis-Mitglied Philipp Oswalt, seit Anfang des Jahres Direktor der Stiftung Bauhaus, den erreichten Planungsstand als „inakzeptabel&#8221;.</p>
<p>Das muss keineswegs nur an den Architekten gelegen haben. Die Aufgabe krankte von Anfang an daran, dass es unklare Nutzungsvorstellungen sowie den Grundsatzkonflikt zwischen der Rekonstruktion des Urzustands und möglichen zeitgemäßen Änderungen gab. Kompliziert genug ist die Ausgangslage ohnehin. Während die Doppelhaushälfte Feininger ihr Pendant, gebaut für Moholy-Nagy, im Bombenangriff komplett verlor, steht vom benachbarten Direktorenhaus Gropius immerhin noch das Souterraingeschoss &#8211; die einstige Hausmeisterwohnung &#8211; und auf den Grundmauern das „Haus Emmer&#8221;, errichtet 1956 mit Heimatstilanklängen samt Satteldach. In den Jahren seit der Wende sind die übrigen Meisterhäuser aus einem Zustand grober Entstellungen und langen Verschleißes heraus nach Vorbild restauriert worden.</p>
<p>Das Dessauer Ringen um „akzeptable&#8221; Lösungen fing schon mit dem „Bauhaus Award&#8221; von 2006 an, der dem Teilnehmerkreis die „Aktualisierung der Moderne&#8221; zur Aufgabe stellte. Die hatte das Bauhaus als „Dritten Weg&#8221; zwischen dem Erhalt des Status Quo und der vollständigen Rekonstruktion empfohlen. Ein Jahr zuvor hatte es sich der damalige Oberbürgermeister Hans-Georg Otto noch sehr viel einfacher vorgestellt, als die Stadt unter seiner Regie das Haus Emmer von den letzten Erben kaufte. Er vertritt bis heute die Auffassung, das Ensemble müsse aufgrund seiner Bedeutung und weltweiten Bekanntheit so originalgetreu wie möglich wiederhergestellt werden.</p>
<p>Es gab aber auch namhafte Architekturhistoriker wie den Bauhaus- und Gropius-Forscher Winfried Nerdinger, der davor warnte, das Ensemble einer wie auch immer gearteten Architekten-Selbstdarstellung zu überantworten. Auch Icomos wies darauf hin, dass der Welterbe-Status der Meisterhaussiedlung durch ungeeignete Maßnahmen gefährdet würde.</p>
<p>Die bisherigen Wettbewerbsergebnisse lassen kaum Zweifel daran, dass ein Kompromiss zwischen eingeengten Vorgaben und freiem gestalterischen Willen ohne Verrenkungen kaum zu haben ist. Der Gewinner im Bauhaus-Award etwa kam auf die bizarre Idee, das Haus Emmer vom Sockel zur Seite zu rücken, das Gropius-Kellergeschoss offen zu lassen und beides über eine  tiefergelegte Passage zu erschließen. Und der gescheiterte Wettbewerb vom vergangenen Jahr wartete mit zig Varianten von würfelförmigen Bauten auf, gemäß der Vorgabe, die Kubaturen zu erhalten, dabei aber nicht mit der Umgebung zu konkurrieren.</p>
<p>Für den neuen Wettbewerb wurde nun immerhin klargestellt, dass im Gropiushaus kein Besucherzentrum mehr erwartet wird. Dieses hätte im Inneren eine völlige neue Raumaufteilung vorausgesetzt, auch auf ein Obergeschoss hätte man verzichten müssen, was zu der paradoxen Situation geführt hätte, dass die charakteristischen Balkone reine Attrappen gewesen wären, von Störungen im Rhythmus von Fenstern und Türen zu schweigen. Jetzt ist die Rede, dass im Haus die Bau- und Transformationsgeschichte erzählt und die Gropius&#8217;sche Musterwohnung dargestellt werden soll. Im Haus Moholy-Nagy möchte die örtliche Kurt-Weill-Gesellschaft ein Veranstaltungsraum einrichten.</p>
<p>Doch es bleibt abzuwarten, ob die ausgewählten Architekten in ihren Entwürfen zu überzeugenderen Lösungen kommen als ihre Kollegen der vorangegangenen Wettbewerbe. In den aktuellen Vorgaben geht, wie schon 2008, der Eiertanz weiter. Das eine ist gewollt, das andere nicht ausgeschlossen: „Unter Rekonstruktion der einstigen städtebaulichen Volumen, deren Farbigkeit (weiß) und dem Rhythmus der Öffnungen&#8221;, heißt es, sei das Ensemble zu ergänzen, zugleich müssten aber „die unterschiedlichen Zeitschichten lesbar bleiben&#8221;, die Ergänzung erkennbar sein „ohne den Gesamteindruck zu stören&#8221; . Dazu wird gleich die passende Terminologie gestalterischer Strategien mitgeliefert, nämlich „Reduktion und Abstraktion&#8221;.</p>
<p>Auch Sachsen-Anhalts Kultusminister Jan-Hendrick Olbertz gab eine eigene Stellungnahme ab, die „originalgetreue Rekonstruktion&#8221; explizit auszuschließen möchte. Er bedient sich dabei Begründungen, die inzwischen zum Mantra der Denkmalpflege geworden sind: historische Spuren sichern, Fragen nach „historischen Zusammenhängen und Kontroversen&#8221; aufwerfen. Das alles natürlich „unaufgeregt&#8221;, ohne das Ensemble „zu provozieren&#8221;.</p>
<p>Die Fixierung auf derlei Dogmen aber verhindert, den jeweiligen Fall in seiner Besonderheit zu respektieren. Es geht in Dessau um die Teil-Rekonstruktion eines größtenteils erhaltenen Ensembles. Dessen Bedeutung liegt darin, dass seine Schöpfer in den 20er-Jahren eine radikale Wende baulicher Ästhetik zum Programm erhoben. In der gegenwärtigen Gemengelage eines unentschiedenen Sowohl-als-auch lässt sich dies kaum wieder erfahrbar machen.</p>
<p><em>Zuerst erschienen in Bauwelt, Heft 37/ 2009</em></p>
<p><strong>Antwort von Philipp Oswalt</strong><br />
Sollen die Dessauer Meisterhäuser so originalgetreu wie möglich wiederhergestellt werden, wie es sich Dessaus Ex-Oberbürgermeister Hans Georg-Otto und anscheinend auch der Autor Günter Kowa wünschen? Und ist es ein Eiertanz, wenn man diesem Wunsch so nicht folgen mag?</p>
<p>Als ich zum 1.3.2009 mein Amt als Direktor der Stiftung Bauhaus Dessau antrat, lag ein Planungsstand vor, der niederschmetternd war: Nicht nur, dass das Nutzungsprogramm für die kleinen Häuser viel zu umfangreich war. Die Planung war das Ergebnis eines Tauziehens zwischen Befürwortern und Gegnern von Rekonstruktion &#8211; hier ein „originales&#8221; Geländer oder Fenster mehr, dort eine Geschossdecke weniger. Und die Bauaufsicht hatte  zugeschlagen: In den kleine Villen waren aufgrund geänderte Nutzung und anderem Baurecht ein zweites Fluchttreppenhaus und Aufzug erforderlich, Balkone und Terrassen sind unbetretbar. Der Stadtrat wünschte zudem ein Niedrigenergiehausstandard. Das Resultat war ein unerträglicher Kompromiss, der nur eines zu erkennen gab: Das diese kleinen Häuser Opfer unterschiedlichster Einflüsse geworden waren, an dem viel zu viele Leute mitwirken, die nicht miteinander reden und jeweils etwas anderes wollen.</p>
<p>Dankenswerter Weise war die Stadt als Bauherr bereit, auf mein Drängen den Planungsstand zu überdenken; und die gequälten Architekten und die Denkmalpflege darüber erleichtert. Das Nutzungsprogramm wurde reduziert und eine kleine Arbeitsgruppe gebildet, die das Bauvorhaben für den Bauherren betreut. Zwei Schritte, die übrigens auch zu Beginn der Arbeit von David Chipperfield am Neuen Museum in Berlin standen und offenkundig unabdingbare Voraussetzung für das Gelingen derartiger Projekte sind. Nijo Architekten überarbeiteten den Entwurf in überzeugender Weise, aber die vergangenen Konflikte hatten das Verhältnis zwischen Bauherren und Stadt so zermürbt, das man sich auf eine Vertragsauflösung verständigte. Der schmerzvolle gemeinsame Prozess von einem Jahren hat aber ein wichtiges Ergebnis: Man ist zu einer Klärung des Nutzungsprogramms, der praktischen Anforderungen und der Kriterien der Rekonstruktion gekommen. Eben genau das, was bei dem Wettbewerb vor zwei Jahren gefehlt hat, weshalb dieser auch nur zu unbefriedigenden Ergebnissen führen konnte. Auch wenn jetzt noch mal ein geeigneter Architekt für die Aufgabe zu finden ist, tritt man keineswegs auf der Stelle, sondern ist einen entscheidenden Schritt weitergekommen.</p>
<p>Auch handelt es sich dabei nicht um einen Eiertanz. Das ist es nur aus der Warte der beiden Seiten der Fundamentalpositionen &#8211; originalgetreue Rekonstruktion einerseits oder Rekonstruktionsverweigerung andererseits. Dabei haben beide Seiten etwas gemeinsam: die Fetischisierung einer spezifischen historischen Situation, ob des ehemaligen Zustandes und des heutigen. Was dabei verloren gehen, ist die Geschichtlichkeit des Ortes, die Spuren seiner Veränderung über die Zeit.<br />
Auch wenn ich es falsch fände, den heutigen Zustand zu konservieren, so verkörpert er doch auch wichtige Bedeutungen. Dessau war nicht nur die Stadt des Bauhauses, sondern in der Nazizeit auch der Ort der Produktion von Militärflugzeugen und Zyklon B. Im Meisterhaus Gropius wohnte ein Testpilot der Junkerswerke, als die Bombe der Alliierten das Haus zerstörte. Und das Haus Emmer mit Satteldach und Sprossenfenster entstand 1956 zu Zeiten des Stalinismus, als das Bauhaus verpönt war und man die sogenannte ‚nationalen Bautradition&#8217;  huldigte. Das alles spurlos zu beseitigen und einen möglichst originalgetreuen Zustand anzustreben, würde der heutigen Sehnsucht Ausdruck verleihen, so zu tun, als ob „es all die Schmerzen der Geschichte nicht gegeben&#8221; habe. Ein möglichst originalgetreuen Wiederaufbau wäre zudem aufgrund des geänderten Baurechts in großen Teilen nicht öffentlich nutzbar und hätte substantielle Eingriffe in das noch erhaltene Sockelgeschoss zur Folge. Diese Schwierigkeiten zum Vorwand zu nehmen, sich der Rekonstruktionsfrage zu entziehen, würde der Sache auch nicht gerecht. Nicht nur städtebaulich unbefriedigend ist der jetzige Zustand. Es gibt auch den Wunsch, am historischen Ort, mehr von dem Schaffen des historischen Bauhauses anschaulich und damit erfahrbar zu machen. Die Gropiussche Musterwohnung wurde damals unzählige Male publizierter, verfilmt und von zehntausenden Menschen besichtigt.<br />
Die Frage ist nicht, ob zu rekonstruieren ist oder nicht, sondern wie zu rekonstruieren ist: Es geht um eine Rekonstruktion, die sich als solche auf den zweiten Blick zu erkennen gibt und die auch die Transformationsgeschichte nicht ausblendet. Eine Rekonstruktion, die keine Kulisse ist, sondern ein für die heutige Nutzung stimmiges Bauwerk. Über Jahrhunderte hinweg war Rekonstruktion nicht der vermeintlich originalgetreue Wiederaufbau eines vergangenen Zustandes. Sondern eine Aneignung des historischen Erbes durch die jeweilige Gegenwart, ohne mit einem Avantgardestreben einen Bruch inszenieren zu müssen. In der Geschichte der Moderne hat sich die kulturelle Praxis in doppelter Wiese aufgelöst: Einerseits gibt es die Modernisten, die jeden Rückgriff auf Historisches ablehnen. Und anderseits gibt es die Verfechter der möglichst „originalgetreuen&#8221; Rekonstruktion. Diese Tradition beruht auf den technischen Bildern der Fotografie: Eine reflektierte kulturelle Praxis wird abgelöst von einem technischen Verfahren, das den Photogrammetrikern, Ingenieuren, Kunstwissenschaftlern und CAD-Programmieren überlassen wird. Doch es geht auch anders. Das zeigen Projekte wie der Wiederaufbau der Chiado in Lissabon  durch Alvaro Siza oder der Paulskirche in Frankfurt Main durch Rudolf Schwarz. Auch beim Wettbewerb für das Berliner Schloss gab es mindestens zwei Versuche, sich der Frage „Wie wollen wir rekonstruieren?&#8221; zu stellen: Der &#8211; wenn auch  in meinen Augen etwas gescheiterte &#8211; Versuch von Max Dudler und  der mit dem Sonderpreis prämierte Entwurf von Kühn-Malvezzi. Es sind Versuche, nicht etwas ungeschehen zu machen, sonder aus der Gegenwart heraus das historische Erbe aufzugreifen. Das sind eben keine Eiertänze, sondern das Wagnis, von heute aus eine neue Kultur des Rekonstruierens zu entwickeln.</p>
<p><em>Erscheint in Bauwelt</em></p>
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		<title>Schlosskritiker erwirkt Urteil gegen Förderverein Berliner Schloss e.V.</title>
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		<pubDate>Sun, 27 Sep 2009 19:34:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>philipp oswalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[--NEU--]]></category>
		<category><![CDATA[POLITIK]]></category>

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		<description><![CDATA[Förderverein Berliner Schloss e.V. muss mehrere unwahre Behauptungen öffentlich widerrufen. Kritiker Philipp Oswalt durch rechtskräftige Gerichtsentscheidung bestätigt.
Der Architekt und Publizist Philipp Oswalt hatte in einer Presseinformation und einem Artikel in der Zeitschrift Die Bauwelt scharfe Kritiken am Geschäftsgebaren des Fördervereins Berliner Schloss und den dortigen gravierenden Missstände veröffentlicht. Dazu gehörten falsche Informationen bei der Werbung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Förderverein Berliner Schloss e.V. muss mehrere unwahre Behauptungen öffentlich widerrufen. Kritiker Philipp Oswalt durch rechtskräftige Gerichtsentscheidung bestätigt.<span id="more-426"></span></p>
<p>Der Architekt und Publizist Philipp Oswalt hatte in einer Presseinformation und einem Artikel in der Zeitschrift Die Bauwelt scharfe Kritiken am Geschäftsgebaren des Fördervereins Berliner Schloss und den dortigen gravierenden Missstände veröffentlicht. Dazu gehörten falsche Informationen bei der Werbung um Spenden, Verausgabung von Spendeneinnahmen für einen Millionenauftrag an das Büro eines ehemaligen Vorstandsmitglieds, Unregelmäßigkeiten in der Vereinsführung, Fehlinformationen über den tatsächlichen Spendenstand und anderes.</p>
<p>Der Förderverein hat darauf hin behauptet, Philipp Oswalt sage die Unwahrheit; er ließ eine Gegendarstellung in der Bauwelt abdrucken. Hiergegen hat Philipp Oswalt auf Widerruf und Unterlassung geklagt.</p>
<p>Mit dem Urteil des Landgericht Berlin (27 O 466/08) ist der Förderverein verurteilt worden, mehrer Äußerungen, in denen er Philipp Oswalt unwahrer Darstellungen bezichtigte, in der Zeitschrift Die Bauwelt, in einem Rundbrief an Presse, Mitglieder und Förderer des Vereins (vermutlich etwa 10.000 Adressaten) und im Internet zu widerrufen. Hingegen wurde die Widerklage des Fördervereins gegen Philipp Oswalt abgewiesen. Vom Förderverein angezweifelte Darstellungen Philipp Oswalts vom Februar 2006, Dezember 2007 und Januar 2008 bzgl. unwahrer Spendenwerbung, nicht einlösbares Spendenversprechen, Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung des Vereins und fragwürdige Kostenschätzung für die Fassadenrekonstruktion enthalten nach dem Urteil des Landgericht keine Unwahrheiten. Das Landgericht hat der Klage von Philipp Oswalt überwiegend stattgegeben. Teilweise hat es die Klage abgewiesen, weil es die Äußerungen des Fördervereins als noch zulässige Meinungsäußerungen bewertet hat.</p>
<p>Beim Gerichtstermin in zweiter Instanz vor dem Kammergericht Berlin am Donnerstag, den 24.9. haben beide Parteien auf Anraten des Gerichts ihre Berufung zurückgezogen, so dass das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig ist. Es stellt pressrechtlich ein Novum da, da erstmals Aussagen einer Gegendarstellung widerrufen werden müssen. Der Kläger Philipp Oswalt wurde vom Rechtsanwalt Johnny Eisenberg vertreten.</p>
<p>Bestandteil der Klage und Widerklage waren insgesamt Kritikpunkte Oswalts am Förderverein. Diese betrafen Fragen der Selbstbeauftragung des Architekten und der Entlohnung des Geschäftsführers, der rechtswidrigen Ernennung des Vereinsvorsitzenden, abweichender Kostenschätzungen, nicht nachvollziehbarem Rechnungswesen, Täuschung der Spender, die Nichtumsetzbarkeit des Vereinsziels auf der vorgesehenen Weise und die Zusammenarbeit mit dem Bauministerium. In einem anderen Verfahren sind dem Förderverein weitere Äußerungen über Philipp Oswalt untersagt worden ( 10 U 136/08 und 27 O 373/08).</p>
<p>Der Förderverein Berliner Schloss spielt für das wichtigste Bauvorhaben des Bundes eine wesentliche Rolle. Minister Tiefensee hatte öffentlich aufgerufen, dem Förderverein zu spenden, der ostdeutsche SPD-Politiker Richard Schröder ist Vorsitzende des Vereins und Wolfgang Thierse hat ihn in der Vergangenheit mehrfach unterstützt. Bei den offiziellen Präsentation des Projektes &#8211; ob gegenwärtig im Alten Museum oder zukünftig in der Humboldtbox &#8211; werden dem Förderverein von den staatlichen Institutionen zentrale Räumlichkeiten zur Werbung überlassen.</p>
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		<title>Der schöne Schein des Profitcenters</title>
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		<pubDate>Thu, 24 Sep 2009 18:56:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>philipp oswalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[--NEU--]]></category>
		<category><![CDATA[POLITIK]]></category>

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		<description><![CDATA[
 Scheinakteure, falsche Zertifizierungen, fehlende Kontrollen, frisierte Machbarkeitsstudien, geschönte Bilanzen, irreführende Werbung und Fehlinformation der Öffentlichkeit. Doch hierbei geht es nicht um die Finanzmarktkrise, sondern um das Berliner Schloss. Text von Friedrich Ochs
Die Welt bemüht sich, aus einer Finanzkrise zu lernen, die das Weltfinanzsystem und die Weltwirtschaft an den Rand des Abgrunds führte. Undurchschaubare Produkte, Spielermentalität, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!--StartFragment--></p>
<p class="MsoNormal"><span> Scheinakteure, falsche Zertifizierungen, fehlende Kontrollen, frisierte Machbarkeitsstudien, geschönte Bilanzen, irreführende Werbung und Fehlinformation der Öffentlichkeit. Doch hierbei geht es nicht um die Finanzmarktkrise, sondern um das Berliner Schloss. Text von Friedrich Ochs<span id="more-425"></span></span></p>
<p class="MsoNormal">Die Welt bemüht sich, aus einer Finanzkrise zu lernen, die das Weltfinanzsystem und die Weltwirtschaft an den Rand des Abgrunds führte. Undurchschaubare Produkte, Spielermentalität, gefälschte Bilanzen, kurzfristige Anreizsysteme, fehlendes Verantwortungsbewußtsein und realitätsblinde Euphorie, aus solchem Stoff waren die Träume gemacht, die ins Verderben führten. All das ist Gegenstand einer kritischen Debatte mit dem Ziel einer Reduzierung weltweiter Wirtschaftrisiken. Die Politik gibt sich den Anschein, ordnend einzugreifen, und bemüht sich um Einführung neuer Kontrollen für die Finanzmärkte, Begrenzung von Bonuszahlungen und vieles mehr. Doch die Haltungen und Praktiken des Kasinos sind nicht auf die Finanzwelt begrenzt.</p>
<p class="MsoNormal"><span>Berlin gehört zwar nicht zu den avancierten Finanzmetropolen der Welt, aber die dubiosen Praktiken, die zur Finanzmarktkrise führten, lassen sich hier gleichwohl aufspüren. Hinter der Kulisse des Solidität verheißenden Hohenzollernschlosses herrschen kreative Buchhaltung, Schwindeleien, und systematische Täuschung der Öffentlichkeit. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span>Die Wiedererrichtung des Preußenschlosses geht einher mit dem Versprechen einer bahnbrechenden Institution: der Einrichtung eines kosmopolitischen Forums von nie da gewesener deutscher Weltoffenheit. Dem <em>Humboldtforum</em>. Geleitet soll es werden von der reichen und mächtigen <em>Stiftung Preußischer Kulturbesitz</em>. Die Idee eines <em>Humboldtforums</em> auf dem Berliner Schloßareal könnte man durchaus als geniale realpolitische Erfindung der <em>Stiftung Preußischer Kulturbesitz</em> betrachten, um sich dieses Filetgrundstück unter Einbeziehung der beiden anderen Anrainer – <em>Landesbibliothek</em> und <em>Humboldtuniversität</em> – einzuverleiben. Durch die Verknüpfung des Preußen-Revivals mit Multikulti und spätsozialistischer Volkshausidee hatte man das denkbar größte Spektrum eingebunden oder zumindest befriedet. Vom deutschen Adel bis zur Partei <em>Die Linke</em> konnte sich fast jeder auf irgendeine Weise von diesem Projekt einer politisch korrekten Staatsräson angesprochen fühlen.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span>Das Prinzip <em>Bigness</em> ermöglichte die Mehrheiten: Das rekonstruierte Preußen-Schloß als großer Container, der alle Versprechen und Projektionen in sich aufnimmt. So widersprüchlich die Vorstellungen und Ideen waren, alles Wünschenswerte schien hinter dem gnädigen Schleier der Barockfassaden seinen Platz finden zu können. Und wer wollte an diesem wichtigsten Bau der Nation für Jahrzehnte nicht teilhaben? </span></p>
<p class="MsoNormal"><span>Viele partizipierten, um von dem prominenten Ort und Projekt zu profitieren, aber niemand wollte und konnte die Verantwortung übernehmen. Das machte den Wiederaufbau des Berliner Schlosses zu einem Projekt der Uneigentlichkeit. Wenn man die Hülle wegnimmt, bleibt wenig an Substanz übrig. Dieser chimärenhafte Charakter zeichnet auch alle Akteure aus.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span>Der Bauherr ist eine Stiftung, die es noch nicht gibt, aber Programm, Entwurf, Gestalt und Budget liegen bereits fest. Mit der Planung wurde ein Konsortium beauftragt, bei dem ein Architekturbüro projektleitend ist, das im Architekturwettbewerb erfolglos ausgeschieden ist, während der Sieger quasi als Subauftragnehmer eingebunden wird. Denn er will den Großbau auch gar nicht selber bauen, am Ende eines beschaulichen Berufslebens.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span>Zwei der drei vorgesehenen Nutzer – die <em>Landesbibliothek</em> und die <em>Humboldtuniversität</em> – sind aufgrund ihrer drastisch reduzierten Flächen nur noch symbolisch präsent. Der angebliche Bürgerwille wird von einem Förderverein repräsentiert, der im wesentlichen eine <em>One-man-show</em> eines Hochstaplers und Pleitiers darstellt.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span>Das Projekt gilt als das wichtigste Kulturvorhaben des Bundes auf Jahrzehnte hinaus, doch der eigentlich zuständige Kulturstaatsminister hält sich aus dem Projekt heraus (offenkundig, weil er mit seiner langen politischen Erfahrung frühzeitig erkannt hat, daß es sich um eine Zeitbombe handelt, die mit einiger Wahrscheinlichkeit explodieren könnte). Der Bauminister betreibt das Projekt weniger aus innerer Überzeugung als aus dem Bemühen, am Ende seiner umstrittenen Amtsperiode kurz vor der Wahl ein Erfolgsprojekt vorweisen zu können. Doch mit diesem selbstgeschaffenen Zeitdruck könnte der engagierteste Antreiber des Projektes zugleich auch dessen Totengräber geworden sein.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span>Dieser Prozeß mit verschiedenen Akteuren in verkehrten Rollen förderte eine Kultur der Verantwortungslosigkeit, die einen an die Ursachen der Finanzmarktkrise erinnert: Scheinakteure, falsche Zertifizierungen, fehlende Kontrollen, frisierte Machbarkeitsstudien, geschönte Bilanzen, irreführende Werbung und Fehlinformation der Öffentlichkeit.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span>Es wurde versäumt, Unklarheiten aufzuklären und Widersprüche auszuhandeln. Kritiken wurden ausgesessen oder diffamiert, Probleme kaschiert. Das Aufrechterhalten des schönen Scheins verhinderte, daß dieses Projekt einen Lernprozeß durchschreiten und somit Substanz gewinnen konnte. Der Anschein eines glatten Ablaufs war dabei ein politisch-administratives Meisterwerk, denn es verdeckte ungelöste Probleme und gravierende Veränderungen. Von der Öffentlichkeit so gut wie unbemerkt, wurden zwei zentrale Akteure quasi ausgetauscht.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal"><strong><span>Der Architekt als Phantom</span></strong></p>
<p class="MsoNormal"><span>Der eine ist das federführende Architekturbüro. Franco Stella als erster Preisträger und designierter Architekt des Vorhabens hatte während des Wettbewerbs lediglich ein Zwei-Mann-Büro, einen durchschnittlichen Jahresumsatz von 100.000 Euro. Er hat die Teilnahmevoraussetzungen am Schloßwettbewerb nicht erfüllt. Zudem hat er in seiner über 35-jährigen Berufspraxis nur alle paar Jahre ein kleineres Bauwerk realisieren können. Das war dem Bund bekannt. Gleichwohl hat er sich auch nach Rüge durch andere Wettbewerbsteilnehmer geweigert, die Berechtigung Stellas zur Teilnahme am Wettbewerb zu prüfen. Stattdessen suchte man trotz der unbestreitbaren Unfähigkeit Stellas, seinen eigenen Entwurf umzusetzen, monatelang einen Weg, das Vergaberecht zu umgehen und durch Dritte zu einer Ausführung zu kommen. Es wurde eine „Franco Stella – Berliner Schloß – Humboldt-Forum Projektgemeinschaft“ gegründet und ein Vertrag mit dieser im Juni 2009 abgeschloßen. Anders als der Name suggeriert, fungiert als Projektleitung jedoch nicht der Sieger des Wettbewerbs, sondern das Büro Hilmer &amp; Sattler und Albrecht Architekten, wie das Bundeskartellamt in seinem Beschluß vom 11.9.2009 feststellte. Franco Stella habe nur wenig Möglichkeiten, sich in der Projektgemeinschaft durchzusetzen und nehme praktisch <em>„nur noch eine untergeordnete Rolle“</em> ein. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span>Hilmer &amp; Sattler hatten sich früher bereits mehrfach intensiv bemüht, mit der Planung des Schloßwiederaufbaus beauftragt zu werden, zuerst mit einem Projekt beim gescheiterten Investorenbieterverfahren von 1996/97. Bei dem Realisierungswettbewerb von 2008/09, bei dem Stella als Sieger hervorging, waren Hilmer &amp; Sattler in der zweiten Phase ausgeschieden. Wenn sie nun bei der Ausführung des Baus einbezogen werden sollten, kann man davon ausgehen, daß sie auch in Bezug auf den Entwurf wesentlichen Einfluß auf das Projekt nehmen. Dies auch deshalb, weil der Stella’sche Entwurf gerade in Bezug auf die Innenräume des Schlosses wenig Substanz aufweist. Es gibt kaum greifbare räumliche Ideen, dafür aber gravierende funktionale Mängel – zu Ausstellungszwecken weitgehend ungeeignete Glaskuben im Eosanderhof, ausgedehnte Bereiche für Café und Restaurant ohne Tageslicht, mangelhafte Erschließung usw. Man kann schlußfolgern, daß es Hilmer &amp; Sattler im dritten Anlauf auf indirekte Weise gelungen ist, als Architekten mit dem Schloßwiederaufbau beauftragt zu werden. Daher verwundert es nicht, daß Christoph Sattler bei der Ausstellungseröffnung der Wettbewerbsarbeiten eine Woche nach der Jurysitzung einen vergnügten Eindruck machte, obwohl das Büro ja bei der Wettbewerbsprämierung leer ausgegangen war. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span>So gesehen, war der Wettbewerb eine Farce. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal"><strong><span>Der Verein verbraucht seine Spenden</span></strong></p>
<p class="MsoNormal"><span>Der zweite Akteur, der stillschweigend von seiner Verantwortung quasi entbunden wurde, ist derjenige, der das Projekt überhaupt auf den Weg brachte: Der <em>Förderverein Berliner Schloß</em>. Neben seiner unermüdlichen Propaganda für das Vorhaben war sein Versprechen, über private Spenden die 80 Millionen Euro Mehrkosten für die historische Fassadenrekonstruktion, maßgeblich für das Votum von Expertenkommission und <em>Bundestag</em> zum Wiederaufbau. </span><span>Doch obgleich der Verein nunmehr seit sieben Jahren Spenden für die Rekonstruktion sammelt, hat er nur 2,6 Millionen Euro auf dem Konto. Insgesamt wurden zwar 11,5 Millionen Euro Spenden eingenommen, aber 9 Mio. Euro bereits wieder ausgegeben. Hiervon wurden über eine halbe Millionen für Wilhelm von Boddien, den ehemaligen Vorsitzenden des Vereins, als Geschäftsführer gezahlt, und 3 Millionen gingen an das Büro von Ruppert Stuhlemmer, dem langjährigen </span><span>stellvertretenden Vereinsvorsitzenden</span><span> . </span><span>Die gemeinnützigen Spenden landeten zu guten Teilen also in den Taschen zweier ehemaliger Vereinsfunktionäre, der Rest wurde größtenteils für Organisation und Werbung verausgabt. Von Boddien war Vereinsvorsitzender, als er zum gut bezahlten Geschäftsführer bestellt wurde. Und Stuhlemmer wurde in seiner Zeit als sogenannter ‚kommissarischer Vorsitzender’ vom Förderverein beauftragt, die Fassadenrekonstruktion zu planen.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span>Nach außen hin hat der Bund als Bauherr die seit über drei Jahren öffentlich vorgebrachte Kritik am Verein abgewehrt und Bauminister Tiefensee sogar zu Spenden an ihn aufgerufen. Die interne Beurteilung lautet gänzlich anders. Im Prüfbericht zur Kostenschätzung heißt es seitens des zuständigen <em>Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung</em> (BBR) im Juli 2007: <em>„Einsparmöglichkeiten zugunsten des Gesamtbudgets aufgrund von Mittelzusagen des Fördervereins können gegenwärtig nicht ernsthaft in Betracht gezogen werden.“</em> Im Klartext bedeutet dies: Der Bund geht davon aus, daß eine Spendenfinanzierung der historischen Fassade durch den Förderverein nicht realistisch ist. Daraufhin hat das Ministerium geprüft, ob eine Ko-Finanzierung durch Sonderbriefmarken, Sondermünzen oder eine Lotterie möglich sind. Das Ergebnis war negativ. Als letzten Ausweg aus dem Dilemma entschied man sich nun, das Spendensammeln staatlicherseits selber zu organisieren; so ist eine zentrale Aufgabe der neu gegründeten bundeseigenen <em>Schloßstiftung</em>, die genannten 80 Millionen Euro Spenden einzuwerben. Dafür werden auf Staatskosten Mitarbeiter eingestellt. Im Bundeshaushalt sind für die Stiftung allein schon im Gründungsjahr 2009 1,5 Mio. vorgesehen. Es geht hier offenkundig nicht darum, den Staatshaushalt zu entlasten, sondern das Gesicht zu wahren und nach außen den Eindruck zu erwecken, daß mit dem Förderverein und der Spendenfinanzierung alles in bester Ordnung ist.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span>Dafür geht der Präsident des <em>BBR</em>, Florian Mausbach, soweit, für den Förderverein im Rahmen eines Gerichtsverfahrens eine irreführende Stellungnahme abzugeben, die falsche Tatsachen suggeriert. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span>Und das <em>Deutsche Zentralinstitut für Soziale Fragen</em> (<em>DZI</em>), an dem Bund und Land Berlin personell wie finanziell maßgeblich beteiligt sind und das den steuerprivilegierenden Spendensiegel vergibt, entzieht sich kritischen Nachfragen und erfüllt keine ausreichende Kontrollfunktion. Eine ähnlich unrühmliche Rolle spielte das <em>DZI</em> bereits bei einem Skandal um Unicef 2007/2008.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal"><strong><span>Scheinbare Kontrolle</span></strong></p>
<p class="MsoNormal"><span>Beim Förderverein Berliner Schloß war es die SPD-Politikerin Ingrid Stahmer als Vorstandsvorsitzende des <em>DZI</em> selbst, die auf einer Mitgliederversammlung des Vereins im Februar 2004 die Beantragung des Spendensiegels anregte. Die Verleihung des Spendensiegels erfolgte bereits acht Tage nachdem die vollständigen Unterlagen für die Beantragung des Spendensiegels vorlagen. Zudem machte das <em>DZI</em> hier von einer Ausnahmeregelung Gebrauch, da der Förderverein zum damaligen Zeitpunkt die regulären Anforderungen nicht erfüllte. Bei öffentlicher Kritik am <em>DZI</em> bezüglich seines Umgangs mit dem Förderverein pariert er innerhalb weniger Tage, während die Beantwortung von kritischen Anfragen an das <em>DZI</em> bis zu einem halben Jahr dauern kann, soweit sie überhaupt beantwortet werden. Bei der Beantwortung solcher Anfragen übernimmt das <em>DZI</em> offenbar ungeprüft falsche Angaben des Fördervereins. So behauptete das <em>DZI</em> im März 2008 ähnlich wie der Verein seit Jahren, die eigenmächtig erstellten Fassaden- und Schmuckelemente sollten <em>„zum gegebenen Zeitpunkt vom Förderverein Berliner Schloß e.V. auf die Stiftung Preußischer Kulturbesitz übertragen werden“</em>. Die <em>Stiftung Preußischer Kulturbesitz</em> hingegen stellte klar, daß sie <em>„nicht die Empfängerin der Sachleistungen oder Spenden des Fördervereins Berliner Schloß e.V. sein“</em> kann. Und: <em>„Dem Förderverein ist dies bekannt.“</em> Die Spender wurden bewußt fehlinformiert.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span>Dies muß alles wenig verwundern, sind doch im fünfköpfigen Vorstand des <em>DZI</em> Vertreter des Bundes und des Landes Berlin vertreten, die nicht unbedingt Interesse daran haben, daß das <em>DZI</em> durch eine Ablehnung oder einen Entzug des Spendensiegels die Reputation eines prestigereichen Bauvorhabens von Bund und Land gefährdet.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span>Auf eine kritische Anfrage der Bundestagsabgeordneten Anna Lührmann bezüglich der Tatsache, daß der Förderverein Spenden für die Erstellung von Fassadenbauteilen ausgibt, welche der Bauherr gar nicht verwenden will, räumte das <em>DZI</em> ein: <em>„Das </em>DZI<em> verfügt weder über die finanziellen und personellen Kapazitäten noch über das fachliche Beurteilungsvermögen, die Projektarbeit Spenden sammelnder Organisationen (&#8230;.) selber zu überprüfen und auf ihre Angemessenheit hin zu beurteilen.“</em> Und: <em>„Das entsprechende Prozedere und die Abstimmung zwischen dem Förderverein Berliner Schloß e.V. und den staatlichen Stellen waren und sind jedoch, wie gesagt, keine Prüfungsinhalte im Rahmen des Spendensiegels.“</em></span></p>
<p class="MsoNormal"><span>Und auch an dem Faktum, daß Ruppert Stuhlemmer dem Vereinsvorstand als kommissarischer Vorsitzender selber vorstand, als der Vorstand die Beauftragung desselben Stuhlemmer für die Fassadenrekonstruktion auf den Weg brachte und einen Beschluß hierzu fällte, irritiert das <em>DZI</em> nicht, da Stuhlemmer <em>danach</em> aus dem Vorstand ausgeschieden ist, und so einer <em>„Interessenskollision begegnet“</em> sei. In der Konsequenz erweckt dies den Eindruck, daß das <em>DZI</em> weniger die Aufgabe hat, den Verein kritisch zu prüfen und eine anstandslose Arbeitsweise sicherzustellen als durch die Vergabe des Siegels jegliche – auch noch so berechtigte – Kritik abzuwehren.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal"><strong><span>Geschönte Kosten</span></strong></p>
<p class="MsoNormal"><span>Über die Kosten der Fassadenrekonstruktion täuscht das Bauministerium die Öffentlichkeit und die Bundestagsabgeordneten. Seit 2001 heißt es, die Mehrkosten für die Rekonstruktion der historischen Fassaden beliefen sich auf 80 Mio. Euro. Diese Kostenangabe entstammt einer sehr groben Kostenschätzung des Vereins, die vom Bund ungeprüft übernommen wurde. Im Abschlußbericht der interministeriellen Arbeitsgruppe Schloßareal von 2003 heißt es hierzu lakonisch: <em>„In der zur Verfügung stehenden Zeit konnte die von der Expertenkommission angenommenen Mehrkosten für die Rekonstruktion der historischen Fassaden in Höhe von 80 Mio. € nicht verifiziert werden.“</em></span></p>
<p class="MsoNormal"><span>Im Jahr 2007 ließ das Bauministerium eine eigene Kostenschätzung erstellen. Daraus ergibt sich ein völlig anderes Bild: Die Erstellung der historischen Fassaden kostet demnach ca. 140 Millionen, die Mehrkosten gegenüber modernen Fassaden anspruchvollen Standards betragen nicht 80 Mio. </span><span lang="IT">Euro, sondern 109 Mio. </span><span>Euro. Hinzu kommen 11 Mio. Kosten für die Rekonstruktion der Kuppel sowie etwa 26 Mio. Euro für die laut Stella zusätzlich vorgesehenen Fassadenrekonstruktionen. <em>Summa summarum</em> verursachen die historischen Rekonstruktionen des aktuellen Planungsstandes circa 146 Mio. Euro Mehrkosten gegenüber einem anspruchsvollen modernen Neubau. Dies wird nicht nur bewußt verschwiegen. Um den Schein zu bewahren, werden selbst die Bundestagsabgeordneten vom Bauministerium beschwindelt. Zum einen werden notwendige Kosten für die Fassade – alle Baunebenkosten inklusive Planung – in allgemeinen Positionen versteckt. Zusätzlich wurden in der Haushaltsvorlage vom November 2007 die Kosten für die reinen Natursteinarbeiten mit 80,9 Mio. bewußt falsch ausgewiesen statt richtigerweise mit 89,7 Mio. Euro. In einer internen Berechnungsgrundlage des Bauministeriums wird die Schummelei explizit erläutert: <em>„Um die Netto-Fassadenkosten in Höhe von rd. 80 Mio. Euro (80,889 Mio. Euro) in der Kostenzuordnung Seite 2 (Drucksache 3437) darzustellen, mußten die noch hinzukommenden Anteile Baustelleneinrichtung sowie Indexsteigerung (= 8.873.000 Euro) in der Sammelposition ‚Erschließung, Außenanlagen, Planungskosten’ (KG 2,0 + 5.0 + 7.0) untergebracht werden.“</em> Man ordnet Kostenanteile sachlich falsch anderen Kostengruppen zu, um den einmal genannten Betrag von 80 Mio. Euro annähernd einhalten zu können.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal"><strong><span>Der Verein will Geld vom Staat</span></strong></p>
<p class="MsoNormal"><span>Der Förderverein hingegen hat sein bisheriges Spendenversprechen reduziert, weil er in den von ihm im Jahr 2001 genannten Betrag inzwischen die Vereinskosten für die Spendenakquise einrechnet und nunmehr behauptet, die Mehrkosten für die historischen Fassaden betrügen lediglich 66 Mio. Euro. Bislang hat der Verein dem Bund ohnehin kein Geld übertragen. Im Gegenteil: Er hat – wenn auch weitestgehend vergeblich – versucht, vom Bund Geld für seine Arbeit zu erhalten. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span>Der vom Verein beauftragte Architekt Stuhlemmer, ehemaliges leitendes Vorstandsmitglied seines Auftraggebers, versuchte im März 2007, für die Bereitstellung von Plänen zum Wettbewerb vom Bund 86.000 Euro an Honorarzahlungen zu erhalten. Erst als dies abgelehnt wurde und der Bund die Pläne selber erstellen wollte, räumten Architekt und Förderverein eine kostenfreie Überlassung ein. Die Dreistigkeit des Vorgehens erschließt sich erst, wenn man weiß, das Stuhlemmer in seiner Zeit als sogenannter ‚kommissarischer Vorsitzender’ des Fördervereins einen Planungsauftrag des Vereins an ihn selbst für die Fassadenrekonstruktion mit einem Honorarvolumen von fünf Mio. Euro auf den Weg gebracht hatte, von dem er bei Angebotsabgabe an den Bund bereits knapp zwei Mio. erhalten hatte.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span>Bei einer Besprechung im Juli 2007 trug der Förderverein gegenüber Vertretern des Bundes seine Absicht vor, die rekonstruierte Fassade selbst zu planen und herzustellen und gab der Erwartung Ausdruck, daß der Bund aufgrund des unzureichenden Spendenflusses die Vereinstätigkeit mittels eines Kredites zwischenfinanziere. Erstaunlicherweise nahm der Bund laut Protokoll dieses Ansinnen zur Kenntnis, ohne ihm klar und deutlich entgegenzutreten. Gleichwohl ist kaum vorstellbar, daß es hierzu kommen wird. Aber es gibt andere Möglichkeiten, daß der Staat den Förderverein finanziell unterstützt. Etwa indem er Kosten für ein Benefizkonzert trägt, dessen Einnahmen an den Verein gehen, oder indem er – wie bei der Humboldtbox vorgesehen – Räume erstellt, die dem Förderverein kostenfrei überlassen werden. Und auch andere Zahlungswege werden offen gehalten. York Stuhlemmer war an den Jurysitzung im Wettbewerb beteiligt. Damit der Staat ihm für dieses Projekt in Zukunft noch Aufträge erteilen kann, war er als „Gast“ und nicht – wie üblich – als Sachverständiger geladen, was vergaberechtlich eine zukünftige öffentliche Beauftragung ausgeschloßen hätte.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span>Ohnehin nimmt der Bund in Kauf, daß das Treiben des Vereins aufgrund seiner Gemeinnützigkeit den Steuerzahler eher Geld kostet als ihm Kosten einspart. Seit seiner Gründung hat der Förderverein den Steuerzahler durch Steuermindereinnahmen bereits schätzungsweise 6,5 Mio. Euro gekostet. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal"><strong><span>Der Zeitplan für das Instant-Schloß</span></strong></p>
<p class="MsoNormal"><span>Auch die Fehlinformation über den Zeitverlauf spielte in der politischen Auseinandersetzung eine wichtige Rolle. Als im Jahr 2005 der Abriß des Palastes der Republik anstand, gab es angesichts der erfolgreichen Zwischennutzung nicht nur zahlreiche Protestaktionen und Demonstrationen sowie überwiegend kritische Stimmen in der Presse. Die Bevölkerung in Berlin lehnte laut Umfragen mit deutlicher Mehrheit ein solches Vorgehen ab. So machte es Sinn, daß auf einer Pressekonferenz des damaligen Bauministers Stolpe Ende August 2005 der Eindruck erweckt wurde, daß unmittelbar nach dem geplanten Abrißende 2007 die Bauarbeiten für den Neubau beginnen würden. Noch im gleichen Jahr jedoch konstatierte eine nichtöffentliche Arbeitsgruppe des Landes Berlin zum Schloßareal, an der auch Bund und Förderverein beteiligt waren, daß ein Baubeginn vor 2011/2012 nicht realistisch sei und mithin zwischen Abrißende und Baubeginn eine mehrjährige Zeitlücke entstehen werde. Diese Information wurde jedoch erst im Sommer 2006 öffentlich gemacht, als der Palastabriß schon mehrere Monate im Gange war. Erfolgreich wurde so eine weitere Zwischennutzung des Palastes verhindert. Statt dessen muss der Steuerzahler eine temporäre Gestaltung des Geländes nach Abriß finanzieren, deren wesentlicher Zweck es sein sollte, eine Nutzung des Areals zu verhindern. In der internen Arbeitsgruppe heißt es hierzu: <em>„Die Freifläche (&#8230;) soll möglichst einfach begrünt und nicht bespielt werden. (&#8230;) durch die Anlage als Grünfläche (kann) den Nutzungsansprüchen entgegengewirkt werden.“</em></span></p>
<p class="MsoNormal"><span>Im November 2007 sprach der Bauminister von einer Eröffnung des Gebäudes nach 3-jähriger Bauzeit. Doch bereits kurz zuvor hatten die vom Ministerium beauftragten Gutachter festgestellt, das selbst bei einem optimalen Ablauf ohne jegliche Störungen mindestens drei Jahre Planungszeit, viereinhalb Jahre Bauzeit und ein weiteres Jahr für die Ersteinrichtung und Inbetriebnahme notwendig sein würde, womit günstigstenfalls eine Eröffnung 2015/16 möglich wäre. Für die Fassadenrekonstruktion seien <em>„Kapazitätsengpässe beim ausführenden Handwerk zu erwarten“</em>, weshalb sich <em>„ein Zeitbedarf von ca. 6-8 Jahren allein für die Fertigstellung der zu rekonstruierenden Fassaden“</em> ergebe. Andere Fachleute erwarten eine wesentlich längere Dauer für die umfangreichen Steinmetzarbeiten. Die Kapazitätsengpässe erhöhen sich zudem durch die von Franco Stella zusätzlich zur Rekonstruktion vorgesehen Fassadenflächen, oder auch durch eine möglicherweise gleichzeitig stattfindende Rekonstruktion des Potsdamer Stadtschlosses.<span> </span></span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal"><strong><span>Schlechte Verlierer</span></strong></p>
<p class="MsoNormal"><span>Erstaunlich ist, daß diese irregulären Machenschaften bisher nicht mehr Aufmerksamkeit gefunden haben. Sicherlich sind viele Informationen schwer zugänglich und die Vorgänge zum Teil recht kompliziert</span><span> Aber dies kann das seltsame Schweigen alleine nicht begründen. In der medialen Öffentlichkeit wird der Diskurs um das Schloss als architekturideologische und geschichtspolitische Auseinandersetzung<span> </span>geführt. Gerade die Umstrittenheit des Projektes scheint es gegen andere Formen der Kritik zu immunisieren. </span><span>Weiteres kommt hinzu: Für die Architektenschaft sind Bund und Land Berlin wichtige Auftraggeber, mit denen man es sich ungern verscherzen will. So drückte sich die <em>Architektenkammer</em> davor, auf Aufklärung zu drängen. Der Landeswettbewerbsausschuss etwa weigerte sich trotz Aufforderung durch einen Wettbewerbsteilnehmer, sich der offenkundigen Probleme anzunehmen. Der Geschäftsführer der <em>Bundesarchitektenkammer</em> stellte sich mehrfach schützend vor Bauherren und den zu Unrecht beauftragten Architekten. Hans Kollhoff hingegen, der mit seiner Beschwerde beim <em>Bundeskartellamt</em> den bemerkenswerten Mut aufbrachte, eine Klärung einzufordern, wird von Bauherren und Teilen der Presse als schlechter Verlierer mit unlauteren Motiven hingestellt. Doch schlechte Verlierer sind alle die unkritischen Schloßbefürworter, die trotz des eindeutigen Spruchs des <em>Bundeskartellamts</em> noch nicht wahrhaben wollen, daß das Truggebäude am Einstürzen ist. Stattdessen diffamiert man seine Kritiker und wirft ihnen das vor, was man sich selber zu Schulden kommen lässt. Doch diese Strategie scheint zuletzt Dank eines funktionierenden Rechtsstaates nicht aufzugehen. Am Berliner Schloßplatz ist die Zukunft wieder offen.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span>Bestätigt sich – wie zu vermuten ist –, daß Stella gar nicht berechtigt war, am Wettbewerb teilzunehmen, muß ihm der erste Preis aberkannt und sein Entwurf <em>ad acta</em> gelegt werden. Die nicht rechtmäßige Ko-Beauftragung von Hilmer &amp; Sattler wäre ebenfalls hinfällig, auch wenn sich die Architekten – die nötige Dreistigkeit vorausgesetzt – ihr Ausscheiden mit Schadensersatzforderungen kompensieren lassen könnten. Was dann? Soll die Beauftragung an den von vielen Jurymitgliedern ohnehin präferierten Sonderpreis von Kühn Malvezzi gehen? Oder an einen der wenig überzeugenden dritten Preise? Die vom Auftraggeber ungewünschte erneute Architekturdebatte wäre unvermeidbar, Ausgang ungewiß.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span>Erstmals leicht gekürzt erschienen in Lettre Heft 86, September 200Friedrich Ochs<br />
Fata Morgana<br />
Der schöne Schein des Profitcenters</span></p>
<p>Die Welt bemüht sich, aus einer Finanzkrise zu lernen, die das Weltfinanzsystem und die Weltwirtschaft an den Rand des Abgrunds führte. Undurchschaubare Produkte, Spielermentalität, gefälschte Bilanzen, kurzfristige Anreizsysteme, fehlendes Verantwortungsbewußtsein und realitätsblinde Euphorie, aus solchem Stoff waren die Träume gemacht, die ins Verderben führten. All das ist Gegenstand einer kritischen Debatte mit dem Ziel einer Reduzierung weltweiter Wirtschaftrisiken. Die Politik gibt sich den Anschein, ordnend einzugreifen, und bemüht sich um Einführung neuer Kontrollen für die Finanzmärkte, Begrenzung von Bonuszahlungen und vieles mehr. Doch die Haltungen und Praktiken des Kasinos sind nicht auf die Finanzwelt begrenzt.<br />
Berlin gehört zwar nicht zu den avancierten Finanzmetropolen der Welt, aber die dubiosen Praktiken, die zur Finanzmarktkrise führten, lassen sich hier gleichwohl aufspüren. Hinter der Kulisse des Solidität verheißenden Hohenzollernschlosses herrschen kreative Buchhaltung, Schwindeleien, und systematische Täuschung der Öffentlichkeit.</p>
<p>Die Wiedererrichtung des Preußenschlosses geht einher mit dem Versprechen einer bahnbrechenden Institution: der Einrichtung eines kosmopolitischen Forums von nie da gewesener deutscher Weltoffenheit. Dem Humboldtforum. Geleitet soll es werden von der reichen und mächtigen Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Die Idee eines Humboldtforums auf dem Berliner Schloßareal könnte man durchaus als geniale realpolitische Erfindung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz betrachten, um sich dieses Filetgrundstück unter Einbeziehung der beiden anderen Anrainer &#8211; Landesbibliothek und Humboldtuniversität &#8211; einzuverleiben. Durch die Verknüpfung des Preußen-Revivals mit Multikulti und spätsozialistischer Volkshausidee hatte man das denkbar größte Spektrum eingebunden oder zumindest befriedet. Vom deutschen Adel bis zur Partei Die Linke konnte sich fast jeder auf irgendeine Weise von diesem Projekt einer politisch korrekten Staatsräson angesprochen fühlen.<br />
Das Prinzip Bigness ermöglichte die Mehrheiten: Das rekonstruierte Preußen-Schloß als großer Container, der alle Versprechen und Projektionen in sich aufnimmt. So widersprüchlich die Vorstellungen und Ideen waren, alles Wünschenswerte schien hinter dem gnädigen Schleier der Barockfassaden seinen Platz finden zu können. Und wer wollte an diesem wichtigsten Bau der Nation für Jahrzehnte nicht teilhaben?<br />
Viele partizipierten, um von dem prominenten Ort und Projekt zu profitieren, aber niemand wollte und konnte die Verantwortung übernehmen. Das machte den Wiederaufbau des Berliner Schlosses zu einem Projekt der Uneigentlichkeit. Wenn man die Hülle wegnimmt, bleibt wenig an Substanz übrig. Dieser chimärenhafte Charakter zeichnet auch alle Akteure aus.<br />
Der Bauherr ist eine Stiftung, die es noch nicht gibt, aber Programm, Entwurf, Gestalt und Budget liegen bereits fest. Mit der Planung wurde ein Konsortium beauftragt, bei dem ein Architekturbüro projektleitend ist, das im Architekturwettbewerb erfolglos ausgeschieden ist, während der Sieger quasi als Subauftragnehmer eingebunden wird. Denn er will den Großbau auch gar nicht selber bauen, am Ende eines beschaulichen Berufslebens.<br />
Zwei der drei vorgesehenen Nutzer &#8211; die Landesbibliothek und die Humboldtuniversität &#8211; sind aufgrund ihrer drastisch reduzierten Flächen nur noch symbolisch präsent. Der angebliche Bürgerwille wird von einem Förderverein repräsentiert, der im wesentlichen eine One-man-show eines Hochstaplers und Pleitiers darstellt.<br />
Das Projekt gilt als das wichtigste Kulturvorhaben des Bundes auf Jahrzehnte hinaus, doch der eigentlich zuständige Kulturstaatsminister hält sich aus dem Projekt heraus (offenkundig, weil er mit seiner langen politischen Erfahrung frühzeitig erkannt hat, daß es sich um eine Zeitbombe handelt, die mit einiger Wahrscheinlichkeit explodieren könnte). Der Bauminister betreibt das Projekt weniger aus innerer Überzeugung als aus dem Bemühen, am Ende seiner umstrittenen Amtsperiode kurz vor der Wahl ein Erfolgsprojekt vorweisen zu können. Doch mit diesem selbstgeschaffenen Zeitdruck könnte der engagierteste Antreiber des Projektes zugleich auch dessen Totengräber geworden sein.<br />
Dieser Prozeß mit verschiedenen Akteuren in verkehrten Rollen förderte eine Kultur der Verantwortungslosigkeit, die einen an die Ursachen der Finanzmarktkrise erinnert: Scheinakteure, falsche Zertifizierungen, fehlende Kontrollen, frisierte Machbarkeitsstudien, geschönte Bilanzen, irreführende Werbung und Fehlinformation der Öffentlichkeit.<br />
Es wurde versäumt, Unklarheiten aufzuklären und Widersprüche auszuhandeln. Kritiken wurden ausgesessen oder diffamiert, Probleme kaschiert. Das Aufrechterhalten des schönen Scheins verhinderte, daß dieses Projekt einen Lernprozeß durchschreiten und somit Substanz gewinnen konnte. Der Anschein eines glatten Ablaufs war dabei ein politisch-administratives Meisterwerk, denn es verdeckte ungelöste Probleme und gravierende Veränderungen. Von der Öffentlichkeit so gut wie unbemerkt, wurden zwei zentrale Akteure quasi ausgetauscht.</p>
<p>Der Architekt als Phantom<br />
Der eine ist das federführende Architekturbüro. Franco Stella als erster Preisträger und designierter Architekt des Vorhabens hatte während des Wettbewerbs lediglich ein Zwei-Mann-Büro, einen durchschnittlichen Jahresumsatz von 100.000 Euro. Er hat die Teilnahmevoraussetzungen am Schloßwettbewerb nicht erfüllt. Zudem hat er in seiner über 35-jährigen Berufspraxis nur alle paar Jahre ein kleineres Bauwerk realisieren können. Das war dem Bund bekannt. Gleichwohl hat er sich auch nach Rüge durch andere Wettbewerbsteilnehmer geweigert, die Berechtigung Stellas zur Teilnahme am Wettbewerb zu prüfen. Stattdessen suchte man trotz der unbestreitbaren Unfähigkeit Stellas, seinen eigenen Entwurf umzusetzen, monatelang einen Weg, das Vergaberecht zu umgehen und durch Dritte zu einer Ausführung zu kommen. Es wurde eine „Franco Stella &#8211; Berliner Schloß &#8211; Humboldt-Forum Projektgemeinschaft&#8221; gegründet und ein Vertrag mit dieser im Juni 2009 abgeschloßen. Anders als der Name suggeriert, fungiert als Projektleitung jedoch nicht der Sieger des Wettbewerbs, sondern das Büro Hilmer &amp; Sattler und Albrecht Architekten, wie das Bundeskartellamt in seinem Beschluß vom 11.9.2009 feststellte. Franco Stella habe nur wenig Möglichkeiten, sich in der Projektgemeinschaft durchzusetzen und nehme praktisch „nur noch eine untergeordnete Rolle&#8221; ein.<br />
Hilmer &amp; Sattler hatten sich früher bereits mehrfach intensiv bemüht, mit der Planung des Schloßwiederaufbaus beauftragt zu werden, zuerst mit einem Projekt beim gescheiterten Investorenbieterverfahren von 1996/97. Bei dem Realisierungswettbewerb von 2008/09, bei dem Stella als Sieger hervorging, waren Hilmer &amp; Sattler in der zweiten Phase ausgeschieden. Wenn sie nun bei der Ausführung des Baus einbezogen werden sollten, kann man davon ausgehen, daß sie auch in Bezug auf den Entwurf wesentlichen Einfluß auf das Projekt nehmen. Dies auch deshalb, weil der Stella&#8217;sche Entwurf gerade in Bezug auf die Innenräume des Schlosses wenig Substanz aufweist. Es gibt kaum greifbare räumliche Ideen, dafür aber gravierende funktionale Mängel &#8211; zu Ausstellungszwecken weitgehend ungeeignete Glaskuben im Eosanderhof, ausgedehnte Bereiche für Café und Restaurant ohne Tageslicht, mangelhafte Erschließung usw. Man kann schlußfolgern, daß es Hilmer &amp; Sattler im dritten Anlauf auf indirekte Weise gelungen ist, als Architekten mit dem Schloßwiederaufbau beauftragt zu werden. Daher verwundert es nicht, daß Christoph Sattler bei der Ausstellungseröffnung der Wettbewerbsarbeiten eine Woche nach der Jurysitzung einen vergnügten Eindruck machte, obwohl das Büro ja bei der Wettbewerbsprämierung leer ausgegangen war.<br />
So gesehen, war der Wettbewerb eine Farce.</p>
<p>Der Verein verbraucht seine Spenden<br />
Der zweite Akteur, der stillschweigend von seiner Verantwortung quasi entbunden wurde, ist derjenige, der das Projekt überhaupt auf den Weg brachte: Der Förderverein Berliner Schloß. Neben seiner unermüdlichen Propaganda für das Vorhaben war sein Versprechen, über private Spenden die 80 Millionen Euro Mehrkosten für die historische Fassadenrekonstruktion, maßgeblich für das Votum von Expertenkommission und Bundestag zum Wiederaufbau. Doch obgleich der Verein nunmehr seit sieben Jahren Spenden für die Rekonstruktion sammelt, hat er nur 2,6 Millionen Euro auf dem Konto. Insgesamt wurden zwar 11,5 Millionen Euro Spenden eingenommen, aber 9 Mio. Euro bereits wieder ausgegeben. Hiervon wurden über eine halbe Millionen für Wilhelm von Boddien, den ehemaligen Vorsitzenden des Vereins, als Geschäftsführer gezahlt, und 3 Millionen gingen an das Büro von Ruppert Stuhlemmer, dem langjährigen stellvertretenden Vereinsvorsitzenden . Die gemeinnützigen Spenden landeten zu guten Teilen also in den Taschen zweier ehemaliger Vereinsfunktionäre, der Rest wurde größtenteils für Organisation und Werbung verausgabt. Von Boddien war Vereinsvorsitzender, als er zum gut bezahlten Geschäftsführer bestellt wurde. Und Stuhlemmer wurde in seiner Zeit als sogenannter ‚kommissarischer Vorsitzender&#8217; vom Förderverein beauftragt, die Fassadenrekonstruktion zu planen.</p>
<p>Nach außen hin hat der Bund als Bauherr die seit über drei Jahren öffentlich vorgebrachte Kritik am Verein abgewehrt und Bauminister Tiefensee sogar zu Spenden an ihn aufgerufen. Die interne Beurteilung lautet gänzlich anders. Im Prüfbericht zur Kostenschätzung heißt es seitens des zuständigen Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung (BBR) im Juli 2007: „Einsparmöglichkeiten zugunsten des Gesamtbudgets aufgrund von Mittelzusagen des Fördervereins können gegenwärtig nicht ernsthaft in Betracht gezogen werden.&#8221; Im Klartext bedeutet dies: Der Bund geht davon aus, daß eine Spendenfinanzierung der historischen Fassade durch den Förderverein nicht realistisch ist. Daraufhin hat das Ministerium geprüft, ob eine Ko-Finanzierung durch Sonderbriefmarken, Sondermünzen oder eine Lotterie möglich sind. Das Ergebnis war negativ. Als letzten Ausweg aus dem Dilemma entschied man sich nun, das Spendensammeln staatlicherseits selber zu organisieren; so ist eine zentrale Aufgabe der neu gegründeten bundeseigenen Schloßstiftung, die genannten 80 Millionen Euro Spenden einzuwerben. Dafür werden auf Staatskosten Mitarbeiter eingestellt. Im Bundeshaushalt sind für die Stiftung allein schon im Gründungsjahr 2009 1,5 Mio. vorgesehen. Es geht hier offenkundig nicht darum, den Staatshaushalt zu entlasten, sondern das Gesicht zu wahren und nach außen den Eindruck zu erwecken, daß mit dem Förderverein und der Spendenfinanzierung alles in bester Ordnung ist.</p>
<p>Dafür geht der Präsident des BBR, Florian Mausbach, soweit, für den Förderverein im Rahmen eines Gerichtsverfahrens eine irreführende Stellungnahme abzugeben, die falsche Tatsachen suggeriert.<br />
Und das Deutsche Zentralinstitut für Soziale Fragen (DZI), an dem Bund und Land Berlin personell wie finanziell maßgeblich beteiligt sind und das den steuerprivilegierenden Spendensiegel vergibt, entzieht sich kritischen Nachfragen und erfüllt keine ausreichende Kontrollfunktion. Eine ähnlich unrühmliche Rolle spielte das DZI bereits bei einem Skandal um Unicef 2007/2008.</p>
<p>Scheinbare Kontrolle<br />
Beim Förderverein Berliner Schloß war es die SPD-Politikerin Ingrid Stahmer als Vorstandsvorsitzende des DZI selbst, die auf einer Mitgliederversammlung des Vereins im Februar 2004 die Beantragung des Spendensiegels anregte. Die Verleihung des Spendensiegels erfolgte bereits acht Tage nachdem die vollständigen Unterlagen für die Beantragung des Spendensiegels vorlagen. Zudem machte das DZI hier von einer Ausnahmeregelung Gebrauch, da der Förderverein zum damaligen Zeitpunkt die regulären Anforderungen nicht erfüllte. Bei öffentlicher Kritik am DZI bezüglich seines Umgangs mit dem Förderverein pariert er innerhalb weniger Tage, während die Beantwortung von kritischen Anfragen an das DZI bis zu einem halben Jahr dauern kann, soweit sie überhaupt beantwortet werden. Bei der Beantwortung solcher Anfragen übernimmt das DZI offenbar ungeprüft falsche Angaben des Fördervereins. So behauptete das DZI im März 2008 ähnlich wie der Verein seit Jahren, die eigenmächtig erstellten Fassaden- und Schmuckelemente sollten „zum gegebenen Zeitpunkt vom Förderverein Berliner Schloß e.V. auf die Stiftung Preußischer Kulturbesitz übertragen werden&#8221;. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hingegen stellte klar, daß sie „nicht die Empfängerin der Sachleistungen oder Spenden des Fördervereins Berliner Schloß e.V. sein&#8221; kann. Und: „Dem Förderverein ist dies bekannt.&#8221; Die Spender wurden bewußt fehlinformiert.</p>
<p>Dies muß alles wenig verwundern, sind doch im fünfköpfigen Vorstand des DZI Vertreter des Bundes und des Landes Berlin vertreten, die nicht unbedingt Interesse daran haben, daß das DZI durch eine Ablehnung oder einen Entzug des Spendensiegels die Reputation eines prestigereichen Bauvorhabens von Bund und Land gefährdet.<br />
Auf eine kritische Anfrage der Bundestagsabgeordneten Anna Lührmann bezüglich der Tatsache, daß der Förderverein Spenden für die Erstellung von Fassadenbauteilen ausgibt, welche der Bauherr gar nicht verwenden will, räumte das DZI ein: „Das DZI verfügt weder über die finanziellen und personellen Kapazitäten noch über das fachliche Beurteilungsvermögen, die Projektarbeit Spenden sammelnder Organisationen (&#8230;.) selber zu überprüfen und auf ihre Angemessenheit hin zu beurteilen.&#8221; Und: „Das entsprechende Prozedere und die Abstimmung zwischen dem Förderverein Berliner Schloß e.V. und den staatlichen Stellen waren und sind jedoch, wie gesagt, keine Prüfungsinhalte im Rahmen des Spendensiegels.&#8221;<br />
Und auch an dem Faktum, daß Ruppert Stuhlemmer dem Vereinsvorstand als kommissarischer Vorsitzender selber vorstand, als der Vorstand die Beauftragung desselben Stuhlemmer für die Fassadenrekonstruktion auf den Weg brachte und einen Beschluß hierzu fällte, irritiert das DZI nicht, da Stuhlemmer danach aus dem Vorstand ausgeschieden ist, und so einer „Interessenskollision begegnet&#8221; sei. In der Konsequenz erweckt dies den Eindruck, daß das DZI weniger die Aufgabe hat, den Verein kritisch zu prüfen und eine anstandslose Arbeitsweise sicherzustellen als durch die Vergabe des Siegels jegliche &#8211; auch noch so berechtigte &#8211; Kritik abzuwehren.</p>
<p>Geschönte Kosten<br />
Über die Kosten der Fassadenrekonstruktion täuscht das Bauministerium die Öffentlichkeit und die Bundestagsabgeordneten. Seit 2001 heißt es, die Mehrkosten für die Rekonstruktion der historischen Fassaden beliefen sich auf 80 Mio. Euro. Diese Kostenangabe entstammt einer sehr groben Kostenschätzung des Vereins, die vom Bund ungeprüft übernommen wurde. Im Abschlußbericht der interministeriellen Arbeitsgruppe Schloßareal von 2003 heißt es hierzu lakonisch: „In der zur Verfügung stehenden Zeit konnte die von der Expertenkommission angenommenen Mehrkosten für die Rekonstruktion der historischen Fassaden in Höhe von 80 Mio. € nicht verifiziert werden.&#8221;<br />
Im Jahr 2007 ließ das Bauministerium eine eigene Kostenschätzung erstellen. Daraus ergibt sich ein völlig anderes Bild: Die Erstellung der historischen Fassaden kostet demnach ca. 140 Millionen, die Mehrkosten gegenüber modernen Fassaden anspruchvollen Standards betragen nicht 80 Mio. Euro, sondern 109 Mio. Euro. Hinzu kommen 11 Mio. Kosten für die Rekonstruktion der Kuppel sowie etwa 26 Mio. Euro für die laut Stella zusätzlich vorgesehenen Fassadenrekonstruktionen. Summa summarum verursachen die historischen Rekonstruktionen des aktuellen Planungsstandes circa 146 Mio. Euro Mehrkosten gegenüber einem anspruchsvollen modernen Neubau. Dies wird nicht nur bewußt verschwiegen. Um den Schein zu bewahren, werden selbst die Bundestagsabgeordneten vom Bauministerium beschwindelt. Zum einen werden notwendige Kosten für die Fassade &#8211; alle Baunebenkosten inklusive Planung &#8211; in allgemeinen Positionen versteckt. Zusätzlich wurden in der Haushaltsvorlage vom November 2007 die Kosten für die reinen Natursteinarbeiten mit 80,9 Mio. bewußt falsch ausgewiesen statt richtigerweise mit 89,7 Mio. Euro. In einer internen Berechnungsgrundlage des Bauministeriums wird die Schummelei explizit erläutert: „Um die Netto-Fassadenkosten in Höhe von rd. 80 Mio. Euro (80,889 Mio. Euro) in der Kostenzuordnung Seite 2 (Drucksache 3437) darzustellen, mußten die noch hinzukommenden Anteile Baustelleneinrichtung sowie Indexsteigerung (= 8.873.000 Euro) in der Sammelposition ‚Erschließung, Außenanlagen, Planungskosten&#8217; (KG 2,0 + 5.0 + 7.0) untergebracht werden.&#8221; Man ordnet Kostenanteile sachlich falsch anderen Kostengruppen zu, um den einmal genannten Betrag von 80 Mio. Euro annähernd einhalten zu können.</p>
<p>Der Verein will Geld vom Staat<br />
Der Förderverein hingegen hat sein bisheriges Spendenversprechen reduziert, weil er in den von ihm im Jahr 2001 genannten Betrag inzwischen die Vereinskosten für die Spendenakquise einrechnet und nunmehr behauptet, die Mehrkosten für die historischen Fassaden betrügen lediglich 66 Mio. Euro. Bislang hat der Verein dem Bund ohnehin kein Geld übertragen. Im Gegenteil: Er hat &#8211; wenn auch weitestgehend vergeblich &#8211; versucht, vom Bund Geld für seine Arbeit zu erhalten.<br />
Der vom Verein beauftragte Architekt Stuhlemmer, ehemaliges leitendes Vorstandsmitglied seines Auftraggebers, versuchte im März 2007, für die Bereitstellung von Plänen zum Wettbewerb vom Bund 86.000 Euro an Honorarzahlungen zu erhalten. Erst als dies abgelehnt wurde und der Bund die Pläne selber erstellen wollte, räumten Architekt und Förderverein eine kostenfreie Überlassung ein. Die Dreistigkeit des Vorgehens erschließt sich erst, wenn man weiß, das Stuhlemmer in seiner Zeit als sogenannter ‚kommissarischer Vorsitzender&#8217; des Fördervereins einen Planungsauftrag des Vereins an ihn selbst für die Fassadenrekonstruktion mit einem Honorarvolumen von fünf Mio. Euro auf den Weg gebracht hatte, von dem er bei Angebotsabgabe an den Bund bereits knapp zwei Mio. erhalten hatte.<br />
Bei einer Besprechung im Juli 2007 trug der Förderverein gegenüber Vertretern des Bundes seine Absicht vor, die rekonstruierte Fassade selbst zu planen und herzustellen und gab der Erwartung Ausdruck, daß der Bund aufgrund des unzureichenden Spendenflusses die Vereinstätigkeit mittels eines Kredites zwischenfinanziere. Erstaunlicherweise nahm der Bund laut Protokoll dieses Ansinnen zur Kenntnis, ohne ihm klar und deutlich entgegenzutreten. Gleichwohl ist kaum vorstellbar, daß es hierzu kommen wird. Aber es gibt andere Möglichkeiten, daß der Staat den Förderverein finanziell unterstützt. Etwa indem er Kosten für ein Benefizkonzert trägt, dessen Einnahmen an den Verein gehen, oder indem er &#8211; wie bei der Humboldtbox vorgesehen &#8211; Räume erstellt, die dem Förderverein kostenfrei überlassen werden. Und auch andere Zahlungswege werden offen gehalten. York Stuhlemmer war an den Jurysitzung im Wettbewerb beteiligt. Damit der Staat ihm für dieses Projekt in Zukunft noch Aufträge erteilen kann, war er als „Gast&#8221; und nicht &#8211; wie üblich &#8211; als Sachverständiger geladen, was vergaberechtlich eine zukünftige öffentliche Beauftragung ausgeschloßen hätte.<br />
Ohnehin nimmt der Bund in Kauf, daß das Treiben des Vereins aufgrund seiner Gemeinnützigkeit den Steuerzahler eher Geld kostet als ihm Kosten einspart. Seit seiner Gründung hat der Förderverein den Steuerzahler durch Steuermindereinnahmen bereits schätzungsweise 6,5 Mio. Euro gekostet.</p>
<p>Der Zeitplan für das Instant-Schloß<br />
Auch die Fehlinformation über den Zeitverlauf spielte in der politischen Auseinandersetzung eine wichtige Rolle. Als im Jahr 2005 der Abriß des Palastes der Republik anstand, gab es angesichts der erfolgreichen Zwischennutzung nicht nur zahlreiche Protestaktionen und Demonstrationen sowie überwiegend kritische Stimmen in der Presse. Die Bevölkerung in Berlin lehnte laut Umfragen mit deutlicher Mehrheit ein solches Vorgehen ab. So machte es Sinn, daß auf einer Pressekonferenz des damaligen Bauministers Stolpe Ende August 2005 der Eindruck erweckt wurde, daß unmittelbar nach dem geplanten Abrißende 2007 die Bauarbeiten für den Neubau beginnen würden. Noch im gleichen Jahr jedoch konstatierte eine nichtöffentliche Arbeitsgruppe des Landes Berlin zum Schloßareal, an der auch Bund und Förderverein beteiligt waren, daß ein Baubeginn vor 2011/2012 nicht realistisch sei und mithin zwischen Abrißende und Baubeginn eine mehrjährige Zeitlücke entstehen werde. Diese Information wurde jedoch erst im Sommer 2006 öffentlich gemacht, als der Palastabriß schon mehrere Monate im Gange war. Erfolgreich wurde so eine weitere Zwischennutzung des Palastes verhindert. Statt dessen muss der Steuerzahler eine temporäre Gestaltung des Geländes nach Abriß finanzieren, deren wesentlicher Zweck es sein sollte, eine Nutzung des Areals zu verhindern. In der internen Arbeitsgruppe heißt es hierzu: „Die Freifläche (&#8230;) soll möglichst einfach begrünt und nicht bespielt werden. (&#8230;) durch die Anlage als Grünfläche (kann) den Nutzungsansprüchen entgegengewirkt werden.&#8221;<br />
Im November 2007 sprach der Bauminister von einer Eröffnung des Gebäudes nach 3-jähriger Bauzeit. Doch bereits kurz zuvor hatten die vom Ministerium beauftragten Gutachter festgestellt, das selbst bei einem optimalen Ablauf ohne jegliche Störungen mindestens drei Jahre Planungszeit, viereinhalb Jahre Bauzeit und ein weiteres Jahr für die Ersteinrichtung und Inbetriebnahme notwendig sein würde, womit günstigstenfalls eine Eröffnung 2015/16 möglich wäre. Für die Fassadenrekonstruktion seien „Kapazitätsengpässe beim ausführenden Handwerk zu erwarten&#8221;, weshalb sich „ein Zeitbedarf von ca. 6-8 Jahren allein für die Fertigstellung der zu rekonstruierenden Fassaden&#8221; ergebe. Andere Fachleute erwarten eine wesentlich längere Dauer für die umfangreichen Steinmetzarbeiten. Die Kapazitätsengpässe erhöhen sich zudem durch die von Franco Stella zusätzlich zur Rekonstruktion vorgesehen Fassadenflächen, oder auch durch eine möglicherweise gleichzeitig stattfindende Rekonstruktion des Potsdamer Stadtschlosses.</p>
<p>Schlechte Verlierer<br />
Erstaunlich ist, daß diese irregulären Machenschaften bisher nicht mehr Aufmerksamkeit gefunden haben. Sicherlich sind viele Informationen schwer zugänglich und die Vorgänge zum Teil recht kompliziert Aber dies kann das seltsame Schweigen alleine nicht begründen. In der medialen Öffentlichkeit wird der Diskurs um das Schloss als architekturideologische und geschichtspolitische Auseinandersetzung  geführt. Gerade die Umstrittenheit des Projektes scheint es gegen andere Formen der Kritik zu immunisieren. Weiteres kommt hinzu: Für die Architektenschaft sind Bund und Land Berlin wichtige Auftraggeber, mit denen man es sich ungern verscherzen will. So drückte sich die Architektenkammer davor, auf Aufklärung zu drängen. Der Landeswettbewerbsausschuss etwa weigerte sich trotz Aufforderung durch einen Wettbewerbsteilnehmer, sich der offenkundigen Probleme anzunehmen. Der Geschäftsführer der Bundesarchitektenkammer stellte sich mehrfach schützend vor Bauherren und den zu Unrecht beauftragten Architekten. Hans Kollhoff hingegen, der mit seiner Beschwerde beim Bundeskartellamt den bemerkenswerten Mut aufbrachte, eine Klärung einzufordern, wird von Bauherren und Teilen der Presse als schlechter Verlierer mit unlauteren Motiven hingestellt. Doch schlechte Verlierer sind alle die unkritischen Schloßbefürworter, die trotz des eindeutigen Spruchs des Bundeskartellamts noch nicht wahrhaben wollen, daß das Truggebäude am Einstürzen ist. Stattdessen diffamiert man seine Kritiker und wirft ihnen das vor, was man sich selber zu Schulden kommen lässt. Doch diese Strategie scheint zuletzt Dank eines funktionierenden Rechtsstaates nicht aufzugehen. Am Berliner Schloßplatz ist die Zukunft wieder offen.<br />
Bestätigt sich &#8211; wie zu vermuten ist -, daß Stella gar nicht berechtigt war, am Wettbewerb teilzunehmen, muß ihm der erste Preis aberkannt und sein Entwurf ad acta gelegt werden. Die nicht rechtmäßige Ko-Beauftragung von Hilmer &amp; Sattler wäre ebenfalls hinfällig, auch wenn sich die Architekten &#8211; die nötige Dreistigkeit vorausgesetzt &#8211; ihr Ausscheiden mit Schadensersatzforderungen kompensieren lassen könnten. Was dann? Soll die Beauftragung an den von vielen Jurymitgliedern ohnehin präferierten Sonderpreis von Kühn Malvezzi gehen? Oder an einen der wenig überzeugenden dritten Preise? Die vom Auftraggeber ungewünschte erneute Architekturdebatte wäre unvermeidbar, Ausgang ungewiß.</p>
<p>Erstmals leicht gekürzt erschienen in Lettre Heft 86, September 2009</p>
<p><!--EndFragment--></p>
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		<title>Stellas Beauftragung vom Bundeskartellamt verworfen</title>
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		<pubDate>Sat, 12 Sep 2009 09:06:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>philipp oswalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[--NEU--]]></category>
		<category><![CDATA[POLITIK]]></category>
		<category><![CDATA[STÄDTEBAU + ARCHITEKTUR]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundeskartellamt hat am 11.9.2009 entschieden, dass die Beauftragung an Franco Stella für den Schlosswiederaufbau unrechtmässig erfolgte. Er erfüllte offenkundig nicht die Teilnahmeberechtigung für den Wettbewerb, und war zudem auch selber keineswegs in der Lage, den Auftrag auszuführen, mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von 100.000 Euro und lediglich einem Mitarbeiter  (der nach dem Wettbewerb zudem arbeitssuchend war). [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundeskartellamt hat am 11.9.2009 entschieden, dass die Beauftragung an Franco Stella für den Schlosswiederaufbau unrechtmässig erfolgte. Er erfüllte offenkundig nicht die Teilnahmeberechtigung für den Wettbewerb, und war zudem auch selber keineswegs in der Lage, den Auftrag auszuführen, mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von 100.000 Euro und lediglich einem Mitarbeiter  (der nach dem Wettbewerb zudem arbeitssuchend war). Stella war nach Einschätzung des Kartellamts bei der gebildeten Arbeitsgemeinschaft mit Hilmer und Sattler Architekten und Gerkan Marg und Partner lediglich Subauftragnehmer, während die Projektleitung bei einem Büromitglied von Hilmer &amp; Sattler und Albrecht Architekten lag. Innerhalb des Konsortiums gab es zudem bereits vor dem Vetragsabschluss deutliche Meinungsverschiedenheiten. Gegen das Urteil des Bundeskartellamtes hat der Bund Widerspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Dieses hat Anfang Dezember 2009 letztinstanzlich entschieden, dass der Vertrag ungültig ist. Eine Notwendigkeit, die Teilnahmeberechtigung von Stellas zu prüfen, sah er allerdings nicht. Somit kann der Bund mit Stella einen neuen Vertrag abschliessen.</p>
<p><span id="more-423"></span></p>
<p>Hier der <a href="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/09/beschluss-vk-bund-v-11092009_c.pdf">Beschluss_Bundeskartellamt_11.9.2009</a> (54 Seiten) zum downloaden</p>
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		<title>Averted from the city and very modern – Franco Stella&#8217;s design for the Humboldt Forum</title>
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		<pubDate>Tue, 30 Jun 2009 10:10:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>philipp oswalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[//ENGLISH//]]></category>

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		<description><![CDATA[An urbanistic critique of Franco Stellas design for the Humboldt-Forum by Philipp Oswalt
Discontent with contemporary architecture has had the widespread result of making reconstructions of major historical buildings and groups of buildings into something popular. The rebuilding of historical structures is meant to heal the wounds inflicted by urban development, for modernism, we are told, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>An urbanistic critique of Franco Stellas design for the Humboldt-Forum by Philipp Oswalt<span id="more-422"></span></p>
<p>Discontent with contemporary architecture has had the widespread result of making reconstructions of major historical buildings and groups of buildings into something popular. The rebuilding of historical structures is meant to heal the wounds inflicted by urban development, for modernism, we are told, is finished. But it can seen from the reconstruction of the Berliner Schloss that this is a very questionable assertion. For it is rapidly becoming clear that the intended construction of the Humboldt Forum to the plans of Franco Stella represents by no means a successful urban design. More: in the last resort, and in a very problematic way, it is shaped by a modern understanding of architecture and urban development.</p>
<p>The most serious problem is that the building is averted from its public space. In its original function as the seat of a ruler, the palace was not primarily a place for an urban public. Thus, for instance, the window openings in the reconstructed façades will only begin well above eye level, at three metres and more. Anyone passing the palace will go along a closed stone base.<br />
It was not without reason that the late architectural historian Julius Posener saw the historical building, with which he was familiar personally, as a cold, grey, inimical lump. And, like a shopping centre, the introverted building can only be entered through one of five portals. But that is not all. Once you are inside, you are surrounded in Stella&#8217;s design almost exclusively by inaccessible rooms for stores, facility management, offices etc. It is so absurd that you would think it was a mistake if you did not know that in the historical palace too the ground floor was taken up by all the service facilities and ancillary functions, above which royalty then resided. This kind of elite separation is a suitable gesture for a king&#8217;s residence, but for a public building devoted to the arts, with ten thousand visitors a day, it is an impediment. If a visitor wants to go to a event, a bistro or restaurant, he must go down into the cellar, without daylight. If he wants to find the programmatic heart of the Humboldt Forum, however &#8211; the non-European collections &#8211; he must climb 14 metres up by foot, via long staircases. There is no escalator, and the few small lifts will not be able to carry the volume of visitors required.</p>
<p>The dilemma of separation was already implied in the competition announcement. What the palace lacks is a gesture of opening, a linkage between the building and the public space of the street. Schinkel&#8217;s splendid Altes Museum on the other side of the Lustgarten shows what is missing here: the loggia with the large flight of steps is an urban location par excellence. Or a few steps down Unter den Linden stands the State Opera House, whose audience foyer is open to the pavement, so that during the intervals the opera-goers can walk out into the street.</p>
<p>That things could have been different is shown by the special prize awarded to Kuehn Malvezzi, who so modifies the historical façade that it opens up on its west side, becoming porous: a public forecourt is created, which communicates with the surrounding city. But Stella takes the opposite route: to the east, where, without difficulty and without change to the historical guidelines, the building could have been opened, he closes it off hermetically with a firewall, in front of which he places an isolated &#8220;loggia&#8221;, which has noticeable similarities with his design for a multi-storey car park on the Lützowplatz of 1981.</p>
<p>While this problem of de-coupling the building from its urban surroundings results from an aggravation of historical circumstances, the structure of the palace in Stella&#8217;s design, as in most of the other competition designs, is given an urban reinterpretation which transforms the historical situation into its reverse. Unlike the prototypical baroque palaces &#8211; think of Karlsruh, for instance &#8211; the Berliner Schloss was not a freestanding monument upon which the city&#8217;s axial roads and views were focused. Until its demolition you could only approach the Berliner Schloss from the side, i.e. tangentially. The structure was interwoven with the city through a series of adjoining buildings: whether through the old Cathedral to the south, the buildings on the Schlossfreiheit to the west , or the Apothekerflügel to the north. In this way the urban surroundings were arranged in an articulated sequence. But that is over. Stella exposes the structure of the Berliner Schloss, making it into an idealised, solitary monument which, with reference only to itself and without any secure foothold, stands in a large empty space, not unlike the modern solitaire buildings of the Kulturforum.</p>
<p>This idealisation of the structure leads to yet something else: the historical palace had grown, been extended and constantly rebuilt over many centuries. The various stages of its historical development could be clearly told from the original structure; the building was a document of its own history. But Stella&#8217;s design, through reduction and symmetricisation, destroys all historicity, casting what he found into an idealised platonic structure which never existed in the first place. History cannot be told; it has been reduced to vanishing point. .</p>
<p>Stella&#8217;s reductionism, however, affects not just the shaping of the structure, but also characterises his approach to the reconstruction of the façades. The architectural highlight of the palace was the Schlüterhof; in this section Schlüter&#8217;s ability showed itself better than anywhere else. The plastic shaping of the façade was the result of a comprehensive spatial concept, the heart of which was the three splendid staircases. While the special prize for Kuehn Malvezzi and many other competition entrants reconstructed this respectfully, in Stella&#8217;s design the Schlüterhof is reduced to a pure façade surface. The portals are robbed of all meaning because the wonderful staircases are no longer there , but storage and office rooms, conference rooms and a staff cafeteria. A spatial composition is reduced to a superficial external reproduction.</p>
<p>That Stella&#8217;s design was unanimously chosen for the first prize was probably because, more than any other, it realised the spirit of this questionable competition on an absolutely one-to-one basis. What was wanted was the actual provision of a long-lost and mourned-for image from a past age. Almost none of the people involved in the façade reconstruction knows the palace from their own observation. Their longing for the past is fed by what the media have handed down in pictures and texts. Actually the reconstruction project is quite definitely modern: it is the expression of a media society, it is media architecture in a dual sense:</p>
<p>In the first place, there are no structural parts of the palace left, nor any original plans, or as good as none. What is left of it is a large number of photographs dating from the last hundred years of its existence. To rebuild it, its former state will be reconstructed, using digital photogrammetry. When the photographs have been scanned in, computed three-dimensional information will be generated from a combination of several two-dimensional pictures.  It is the birth of architecture from photography. But there is more to it than that.</p>
<p>Like its production, the reception of such an architecture exposes its media-based character. The pseudo-historical development on the Pariser Platz at the Brandenburg Gate has already provided a good example of this. This city square, supposedly reconstructed, has become the city studio of TV stations and advertising agencies. Film shots and TV recordings take place here almost daily, to market products, politicians or cultural events in front of the historical backdrop, while between events it is photographed and filmed by tourists. The Berliner Schloss is rebuilt accordance to technical images and will serve primarily to create new images.</p>
<p>To function well in today&#8217;s media society, what was once complicated, contradictory and objectionable should be reduced to the acceptable and easily consumable. The smoothing out and manipulation of history which this involves is no mistake; it is intentional. Thus the news magazine Der Spiegel praises, without any irony, the pseudo-historical architecture of the Hotel Adlon on the Pariser Platz in Berlin as a building which &#8220;looks as though it had always been there, as if its demolition, all the pain of history, had never been.&#8221;</p>
<p>On the surface, reconstruction projects seem to be architecture without contemporary architects. Not without reason does Franco Stella state that his &#8220;two most important co-workers were the baroque architects Andreas Schlüter and  Eosander von Göthe.&#8221; But nowhere is the spirit of the present age reflected more than in these reconstruction projects; nowhere else is the architecture more modern than here. What seems to be historical is de facto hypermodern. There is an essential problem in this: a media architecture of this kind, fixated upon images, mostly fails to lead to any good urban development.</p>
<p><strong>Published in the book: &#8220;Humboldt-From. The project&#8221; edited by Hermann Parzinger und Thomas Flierl, 200</strong>9</p>
<p> </p>
<p> </p>
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		<title>Von der Stadt abgewandt, und sehr modern</title>
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		<pubDate>Tue, 30 Jun 2009 09:55:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>philipp oswalt</dc:creator>
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		<category><![CDATA[STÄDTEBAU + ARCHITEKTUR]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine städtebauliche und architektonische Kritik des Wettbewerbsentwurf von Franco Stella. Von Philipp Oswalt
Aus einem Unbehagen an zeitgenössischer Architektur sind vielerorts die Rekonstruktion von wichtigen historischen Bauten und Ensembles populär geworden. Durch den Wiederaufbau historischer Strukturen sollen die städtebaulichen Wunden geheilt werden, denn die Moderne sei gescheitert. Doch gerade am Wiederaufbau des Berliner Schlosses zeigt sich, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine städtebauliche und architektonische Kritik des Wettbewerbsentwurf von Franco Stella. Von Philipp Oswalt<span id="more-415"></span></p>
<p>Aus einem Unbehagen an zeitgenössischer Architektur sind vielerorts die Rekonstruktion von wichtigen historischen Bauten und Ensembles populär geworden. Durch den Wiederaufbau historischer Strukturen sollen die städtebaulichen Wunden geheilt werden, denn die Moderne sei gescheitert. Doch gerade am Wiederaufbau des Berliner Schlosses zeigt sich, dass dies eine fragwürdige Behauptung ist. Denn schnell wird deutlich, dass der beabsichtigte Bau des Humboldtforum nach den Plänen Francesco Stellas keineswegs eine städtebaulich gelungene Lösung darstellt. Mehr noch: Letztendlich ist er &#8211; in problematischer Weise- von einem modernen Verständnis von Architektur und Städtebau geprägt.</p>
<p>Am gravierendsten hierbei ist, dass sich das Gebäude vom öffentlichen Raum abwendet. Von seiner ursprünglichen Funktion als Herrschersitz war das Schloss nicht primär Ort für eine urbane Öffentlichkeit. Und so beginnen die Fensteröffnungen der rekonstruierten Fassaden erst weit über Augenhöhe bei 3 Metern und mehr. Wer am Schloss vorbeigeht, geht an einem verschlossenen steinernen Sockel entlang. Nicht umsonst empfand der verstorbene Architekturhistoriker Julius Posener den historischen Bau, den er noch erlebt hatte, als einem kalten, grauen abweisenden Klotz. Und wie bei einem Shopping Center lässt sich das introvertierte Gebäude nur von den Portalen her betreten. Doch das ist noch nicht alles. Denn wenn man eingetreten ist, umgeben ein bei Stellas Entwurf zunächst fast ausschließlich nicht zugängliche Räume für Lager, Facility Management, Büros usw. Es ist so absurd, dass man es für einen Versehen halten müsste, wenn man nicht wüsste, dass auch im historischen Schloss das Erdgeschoss von den ganzen Serviceeinrichtungen und Nebenfunktionen eingenommen wurde, über denen dann königlich residiert wurde. Eine solche elitäre Abschottung ist für einen Königshofe eine angebrachte Geste, für ein öffentliches Kulturgebäude mit zehntausenden Besuchern täglich jedoch hinderlich. Will der Gast eine Veranstaltung, ein Bistro oder Restaurant besuchen, so muss er herab in den Keller ohne Tageslicht. Wenn er aber das programmatische Herzstück des Humboldtforums, die außereuropäischen Sammlungen, aufsuchen will, so muss er über lange Treppen zu Fuß 14 Meter nach oben steigen. Eine Rolltreppe gibt es nicht, und die wenigen kleinen Aufzüge werden die gewünschten Besuchermassen nicht befördern können.<br />
Das Dilemma der Abschottung ergibt sich bereits durch die Auslobung. Was dem Schloss fehlt, ist eine Geste der Öffnung, die Verknüpfung von Gebäude mit dem Stadtraum. Das grandiose Alte Museum von Schinkel auf der anderen Seite des Lustgartens zeigt, was hier fehlt: Die Loggia mit der großen Freitreppe ist ein städtischer Ort par Excellence. Oder wenige Schritte entfernt Unter den Lindern hinunter steht die Staatsoper, deren Zuschauerfoyer sich auf den Bürgersteig öffnet, so dass in den Pausen die Operngäste auf die Straße hinaustreten.<br />
Dass es auch anders hätte gehen können, zeigt der Sonderpreis von Kühn-Malvezzi, der die historische Fassade so modifiziert, so dass sie sich im Westbereich öffnet, durchlässig wird:  Ein öffentlicher Vorhof entsteht, der mit der umgebenden Stadt kommuniziert. Doch Stella geht den umgekehrten Weg: Nach Osten, wo man ohne Mühe und ohne Änderung der historischen Vorgaben das Gebäude hätte öffnen können, schließt er es mit einer Brandwand hermetisch ab, vor die er eine isolierte „Loggia&#8221; stellt, die merkliche Ähnlichkeiten mit seinem Parkhausentwurf für den Lützowplatz von 1981 aufweist.</p>
<p><a href="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/06/schlossumgebung_100dpi_neu.jpg"><img class="alignnone size-full wp-image-416" title="Lageplan_Barock" src="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/06/schlossumgebung_100dpi_neu.jpg" alt="" width="500" /></a></p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><a href="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/06/lageplan_stella_m2000_ss-neu.jpg"></a><a href="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/06/lageplan_stella_m2000_ss.jpg"><img class="alignnone size-full wp-image-418" title="lageplan_stella_grüss" src="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/06/lageplan_stella_m2000_ss.jpg" alt="" width="500" height="354" /></a></span></p>
<p><span><em>Das historische Schloss (um 1730) bildete mit der umgebenden Bebauung ein differentiertes, feingliedriges Raumgefüge. Bei dem geplanten &#8216;Wiederaufbau&#8217; nach den Entwürfen von Franco Stella wird das Schloss jedoch zu einem nur auf sich bezogenen Solitär, welcher ohen Bezug zum Kontext bl</em><em>eibt.</em></span><!--EndFragment--><em>  </em></p>
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<p>Während dieses Problem der Entkoppelung des Gebäudes vom umgehenden Stadtraum eine Verschärfung der historischen Gegebenheiten geschuldet ist, erfährt der Schlossbaukörper bei dem Entwurf von Stella wie bei den meisten anderen Wettbewerbsentwürfen eine stadträumliche Umdeutung, welche die historische Situation in ihr Gegenteil verwandelt. Anders als bei den prototypischen Barockschlössern- denken wir etwa an Karlsruhe &#8211; war das Berliner Schloss eben kein freistehendes Monument, auf das die städtischen Wege- und Blickachsen fokussiert waren. Bis zu seinem Abriss konnte man sich dem Berliner Schloss nur von der Seite her, also tangential nähern. Der Baukörper war durch eine Reihe von angrenzende Bauten mit der Stadt verwoben: sei es durch den alten Dom im Süden, die Bebauung der Schlossfreiheit im Westen und den Apothekerflügel im Norden. Damit wurde der umgebende Stadtraum in eine artikulierte Raumfolge gegliedert. Doch damit ist jetzt Schluss. Stella stellt den Schlossbaukörper frei, macht ihn zu einem idealisierten, solitären Monument, welches nur auf sich selbst bezogen ohne Halt in einem großen Freiraum steht, nicht unähnlich den modernen Solitären des Kulturforums.</p>
<p>Die Idealisierung des Bauköpers führt noch zu etwas weiterem: Das historische Schloss war in vielen Jahrhundert gewachsen, erweitert und immer wieder auch umgebaut worden. Am ursprünglichen Bauköper waren die unterschiedlichen Etappen der Entwicklungsgeschichte gut ablesbar, das Gebäude Dokument seiner eigenen Geschichtlichkeit. Doch Stellas Entwurf tilgt durch Reduktion und Symmetrisierung jede Geschichtlichkeit, idealisiert das Vorgefundene zu einem nie dagewesenen platonischen Idealkörper. Geschichte wird hier nicht lesbar, sondern zum verschwinden gebracht.</p>
<p>Der Stellasche Reduktionismus betrifft aber nicht nur die Formung des Baukörpers, sondern prägt auch den Umgang mit der Fassadenrekonstruktion. Der architektonische Höhepunkt des Schlosses war der Schlüterhof; in diesem Raumkunstwerk zeigte sich das Können Schlüters wie nirgends wo sonst. Die plastische Ausformung der Fassade war Ergebnis einer umfassenden räumlichen Konzeption, dessen Herzstück die drei grandiosen Treppenhäuser waren. Während der Sonderpreis von Kühn-Malvezzi und viele andere Wettbewerbsteilnehmer diese respektvoll rekonstruierten, reduziert sich bei Stella der Schlüterhof auf eine reine Fassadenoberfläche. Die Portale sind sinnentleert, weil sich hier nicht mehr die wunderbaren Treppenhäuser befinden, sondern Lager- und Büroräume, Besprechungsräume und eine Mitarbeitercafeteria. Eine räumliche Komposition wird auf das oberflächliche äußere Abbild reduziert.<br />
Das Stellas Entwurf gleichwohl einstimmig zum ersten Preis gekürt wurde, liegt wohl daran, dass er wie kein anderer Entwurf 1:1 den Geist der fragwürdigen Auslobung umsetzt. Gefragt war die Erstellung des Sehnsuchtsbild einer vergangene Epoche. Fast keiner der Protagonisten der Fassadenrekonstruktion kennt das Schloss noch aus eigener Anschauung. Die Sehnsucht speist sich aus der medialen Überlieferung in Bildern und Texten. In Wahrheit ist das Rekonstruktionsvorhaben ausgesprochen modern: Es ist Ausdruck einer Mediengesellschaft, ist eine Medienarchitektur im doppelt Sinne:<br />
Zum einen gibt es vom Schloss so gut wie keine Originalbauteile und Originalpläne. Was von ihm geblieben ist, sind eine Großzahl von Fotografien aus den letzten hundert Jahren seines Bestehens. Für den Wiederaufbau soll nun mittels digitaler Photogammetrie der einstige Zustand rekonstruiert werden. Nach dem Einscannen der Fotos werden aus der Kombination mehrerer zweidimensionaler Bilder rechnerisch dreidimensionale Informationen generiert. Es ist eine Geburt der Architektur aus der Fotografie. Doch nicht nur das.</p>
<p><a href="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/06/fassade.jpg"><img class="alignnone size-medium wp-image-419" title="Druck" src="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/06/fassade.jpg" alt="Der Sockel ist abweisend, die Fenster beginnen erst weit über Augenhöhe." width="500" /></a></p>
<p><a href="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/06/fassade.jpg"></a><em>Der Sockel ist abweisend, die Fenster beginnen erst weit über Augenhöhe</em><br />
Ebenso wie ihre Erstellung legt die Rezeption einer solchen Architektur ihren medialen Charakter offen. Die historisierende Bebauung des Pariser Platzes am Brandenburger Tor hat dies bereits exemplarisch gezeigt. Der vermeintlich rekonstruierte Stadtplatz ist zum Hauptstadtstudio der Fernsehanstalten und Werbeagenturen geworden. Nahezu täglich finden hier Fernseh- und Filmaufnahmen statt, um vor der historischen Kulisse Produkte, Dienstleistungen, Politiker oder Kulturevents zu vermarkten, während sie zwischen den Events von Touristen fotografiert und gefilmt wird. Ebenso wird das nach technischen Bildern wiederaufgebaute Schloss vornehmlich der Erzeugung neuer Bilder dienen.<br />
Und um in der heutigen Mediengesellschaft gut zu funktionieren, ist es nur folgerichtig, dass das einst Komplizierte, Widersprüchliche und Anstößige auf das Eingängige und leicht Konsumierbare reduziert. Die dabei vollzogene Glättung und Manipulation des Geschichtlichen ist kein Kunstfehler, sondern Absicht. So bejubelt das Nachrichtenmagazin ‚Der Spiegel‘ ohne jede Ironie die pseudohistorische Architektur des Hotel Adlons am Pariser Platz in Berlin als ein Bau, der &#8220;so tue, als sei er schon einmal da gewesen, als hätte es den Abriss, all die Schmerzen der Geschichte nicht gegeben&#8221;.</p>
<p>Oberflächlich scheinen Rekonstruktionsvorhaben Architekturen ohne zeitgenössische Architekten zu sein. Nicht umsonst behauptet Franco Stella, seine „beiden wichtigsten Mitarbeiter waren die Barockbaumeister Andreas Schlüter und Eosander von Göthe&#8221;. Doch nirgendwo spiegelt sich der heutige Zeitgeist mehr als in den Rekonstruktionsvorhaben, nirgendwo sonst ist die Architektur moderner als hier. Was historisch erscheint ist de facto hypermodern. Ein wesentliches Problem dabei ist: Eine solch bildfixierte Medienarchitektur führt meist zu keinem guten Städtebau.</p>
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<p><em>Der Text erscheint in dem Buch &#8220;Humboldt-Forum. Das Projekt&#8221; herausgegeben von Hermann Parzinger und Thomas Flierl im Verlag Theater der Zeit 2009</em></p>
<p><a href="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/06/stella_s31_100dpi.jpg"><img class="alignnone size-full wp-image-420" title="stella_Schule" src="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/06/stella_s31_100dpi.jpg" alt="" width="500" /></a></p>
<p><em>Grundschule in Longare, Entwurf Franco Stella mit Pierluigi Bonotto und Pierpaolo Ricatti, Foto aus Franco Stella, hrsg von Nicola Delledonne, Mailand 2005</em></p>
<p><a href="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/06/stella_s98_100dpi.jpg"><img class="alignnone size-full wp-image-421" title="stella_s98_100dpi" src="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/06/stella_s98_100dpi.jpg" alt="" width="500" height="320" /></a></p>
<p><a href="http://schlossdebatte.de/wp-content/uploads/2009/06/stella_s98_100dpi.jpg"></a><em>Ausstellungsbauten für die Messe von Padua, Entwurf Franco Stella und Walter A. Noebel, Foto: Stefano Topuntoli</em></p>
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