Verkauf von Boddiens Autobiografie wegen verleumdnerischer Falschaussagen gestoppt

 

Das Landgericht Berlin hat den wietern Vertrieb von Wilhelm von Boddiens jüngst erschienen Memoiren „Abenteuer Berliner Schloss: Erinnerungen eines Idealisten“ in seiner urspünglichen Fassung untersagt, weil diese mehrere diskriminierende Falschaussagen über den Architekten und Publizisten Philipp Oswalt enthalten (AZ 27 O 431/22, Beschluss vom 2.11.2022). Seitdem Oswalt im letzten Herbst die rechtslastige, teilweise rechtsradikale und antisemitische Gesinnung einiger Großspender des Berliner Schloss offengelegt hat, unterzieht der Förderverein seinen Kritiker Oswalt einer Diffamierungskampagne, während er sich zugleich ausnahmslos zu all seinen Spendern bekennt. Bereits im Juli hatte das Landgericht Berlin dem Vereinsvorsitzenden Richard Schröder untersagt, wahrheitswidrig zu behaupten, Oswalt hätte durch eine Verfälschung von Zitaten den Antisemitismus des Großspender Ehrhardt Bödecker selbst erfunden. Im Fall des Buches von Wilhelm von Boddien hingegen geht es um Falschdarstellungen zu einem Konflikt in den Jahren 2006 – 2008. Damals hatte Oswalt auf Basis umfangreicher Recherchen den unsauberen Umgang des Fördervereins mit Spendengeldern offengelegt, von denen in erheblichem Maße ehemalige Vorstandsmitglieder des Vereins selbst profitierten. In seiner Reaktion behauptete der Förderverein damals, Oswalt würde Unwahrheiten verbreiten. Er wurde dann aber per Gerichtsentscheide verpflichtet, mehrerer dieser wahrheitswidrigen Äußerungen zu unterlassen und diese auch öffentlich zu widerrufen. Eine Gegenklage des Fördervereins gegen die Äußerungen Oswalt hingegen blieb erfolglos, da diese nicht zu beanstanden waren. Dem damaligen Streit hat von Boddien in seinem neuen Buch ein ganzes Kapitel gewidmet, die Fakten aber völlig wahrheitswidrig dargestellt.

Download: Beschluss des Landgericht Berlin zur Unterlassung:

2022-11-05 Beschluss Unterlassung.pdf

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