„Entwarnung“: Die Spender des Berliner Schlosses sind nur ein bisschen antisemitisch

Stiftung Humboldtforum und der Berliner Förderverein bescheinigen sich in Ihren gestrigen Pressemitteilungen (Montag, den 20. November) selber Transparenz und einen ethisch einwandfreien Umgang mit Spendern. Der „in der Presse geäußerte Verdacht“ der Rechtslastigkeit von einer Anzahl von Spendern hätten „sich nicht erhärtet“. Doch ihre Entlastungsargumente sind dürftig und entkräften keineswegs die im Oktober 2021 vorgebrachte Kritik (u.a. Philipp Oswalt: Ehrt das Humboldt Forum einen Mäzen mit rechtsradikaler Gesinnung?, Tagesspiegel 27.10.2021, Philipp Oswalt: Weitere rechtslastige Spender für das Berliner Schlossprojekt, schlossdebatte.de, 9.12.2021). Die damalige Kritik war auch nicht lediglich ein „Verdacht“, sondern eine anhand vieler Quellen belegte Tatsachenfeststellung, welche auch jetzt nicht entkräftet wurde. Der Vorsitzende des Fördervereins Berliner Schloss hat bei seiner Unterstellung, die Kritik beruhe auf gefälschten Zitaten, eine juristische Niederlage hinnehmen müssen. Das Berliner Landgericht hat ihm im Juli 2022 strafbewehrt untersagt, diese unwahre Äußerung zu wiederholen.
Es bleibt ein nicht entkräfteter Fakt, dass sich der Großspender Bödecker antisemitisch und antidemokratisch geäußert hat, in Kreisen von Neuen Rechten und Rechtsradikalen aufgetreten ist und seine Texte hier auch zustimmend publiziert wurden. Vor diesem Hintergrund ist es bemerkenswert und schwer verständlich, dass die Stiftung Humboldtforum dem Förderverein bescheinigt, mit der Annahme der „Spenden durch Ehrhardt Bödecker nicht gegen die geltende Spendenrichtlinie verstoßen“ zu haben. Diese verlangten, dass Spender nicht gegen „soziale und ethische Standards verstoßen“. Soll dies jetzt nun heißen, dass Demokratiefeindlichkeit und Antisemitismus nicht die ethischen Standards des Humboldtforums tangieren? Die Stiftung Humboldtforum argumentierte, dass Bödecker nicht „in einem rechtsradikalen Sinne antisemitisch gewesen sei“. Was heißt dies? Ein Antisemitismus wird nicht bestritten, aber immerhin, dieser sei nicht rechtsradikal. Das Gutachten habe aufgezeigt, dass neben den von Bödecker verbreiteten „deutlichen antisemitischen Klischees“ dieser zugleich „antisemitischer Ressentiments konterkariert“ habe. Entwarnung? Ist es also opportun, sich in mancher Hinsicht antisemitisch zu äußern, solange man auch mal ein gutes Wort über Juden verliert oder zugleich anderen antisemitischer Ressentiments entgegentritt?

Zur Klärung des Sachverhalts hatte die Stiftung Humboldtforum das Institut für Zeitgeschichte München vor einem Jahr beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Dieses liegt seit zwei Monaten vor, ist aber unter Verschluss. In einem rhetorischen Kunstgriff lobt die Humboldt-Stiftung sich selbst der Transparenz, weil sie das fünfseitige Resümee des 146-seitigen umfassenden Gutachten vorgelegt hat. Es bleibt unverständlich und inakzeptabel, dieses Gutachten unter Verschluss zu halten. Für den öffentlichen Diskurses bedarf es keiner Informationen, welcher dem Persönlichkeitsschutz unterliegen. Hingegen geht es darum zu klären, wie Bödecker sich öffentlich geäußert hat, wo er aufgetreten ist, wie er rezipiert wurde und wie dies zu bewerten ist. Laut Stiftung Humbodtforum spricht das Gutachten ihn vom Vorwurf eines Rechtsradikalismus frei. Doch auf Nachfrage stellt der Gutachter Prof. Dr.Magnus Brechtken klar, dass er in dem ganzen Gutachten nicht den Begriff des Rechtsradikalismus verwendet hat und ihn somit keineswegs von diesem Vorwurf freigesprochen habe.

De facto belegen die Aussagen Bödeckers , dass er die verfassungsrechtliche Ordnung der Bundesrepublik in Frage gestellt und diskreditiert hat. Er kritisierte Pressefreiheit, Gewerkschaftsfreiheit und Parlamentarismus grundsätzlich und propagiert in einer „Retrofiktion“ (Wortlaut des Resümee des Gutachtens) die von ihn idealisierte Monarchie des Kaiserreichs, rühmt Militarismus und Nationalismus. Er argumentiert geschichtsrevisionistisch bzgl. Kaiserreich, Holocaust, Vertreibung der Deutschen und deutscher Nachkriegsepoche und äußert sich – auch nach Einschätzung des Zentralrats der Juden – antisemitisch. Die Stiftung, nicht ihr Gutachter, behauptet nun, dies sei alles nicht Teil eines rechtsradikalen Weltbildes. Durch die Nichtveröffentlichung des von ihr verzerrt dargestellten Gutachtens verhindert die Stiftung Humboldtforum eine inhaltliche Debatte.
Nicht besser sieht es aus um die Überprüfung der Spender durch Kanzlei Raue. Diese hat im Auftrag des Fördervereins Berliner Schloss den 106 der Öffentlichkeit bekannten Spender wie den 7 anonymen Spender eine politische Unbedenklichkeit bescheinigt. Auch hier soll offenkundig das Renommee der Kanzlei Raue instrumentalisiert werden, um sich vor Kritik zu schützen. Doch aus dies überzeugt nicht. Zum einen werden die Namen der anonymen Spender der Öffentlichkeit nach wie vor vorenthalten .Die Kanzlei Raue vertritt ebenfalls die Familie Bödecker wie auch den Förderverein Berliner Schloss in der der Debatte um Spendenpraxis und ist insofern in der Sache keine neutrale Instanz. Um so weniger, als die Kanzlei Raue in der letzten Monaten als rechtliche Vertretung des Fördervereins zwei strafbewehrte Unterlassungen hinnehmen musste, weil der Verein seien Kritiker zu Unrecht verleumdete. Die noch nicht vertreibenen Exemplare von Boddiens Autioobiografie mussten eingestampft werden. Peter Raue behauptet, der Kritiker Oswalt haben dem Humboldt Forum Schaden „mit seinen ins Blaue hinein aufgestellten Behauptungen“ Schaden zugefügt. Diese Aussage suggeriert, dass mit Unterstellungen agiert werde, die keine Bezug zu Fakten hätten. Auch auf Nachfrage begründet aber Raue diese von ihm aufgestellte Behauptung nicht. Auf die in die der Debatte vorgelegten Argumente und Belege geht Raue nicht ein und entkräftet sie inhaltlich nicht.

Download_Resuemee-Gutachten-IFZ 9/2022.pdf

Pressemitteiung Stiftung Humboldtforum 21.11.2022

Pressemitteilung Förderverein 21.11.2022

 

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