Urteil des Landgericht Berlin bestätigt Kritiker des Förderverein Berliner Schloss e.V.

Der Architekt und Publizist Philipp Oswalt hatte im Februar 2006 sowie in der Zeitschrift Die Bauwelt im Januar 2008 scharfe Kritiken am Geschäftsgebaren des Fördervereins Berliner Schloss und den dortigen gravierenden Missständen veröffentlicht. Der Förderverein hat darauf hin mehrfach öffentlich behauptet, Philipp Oswalt sage die Unwahrheit und betreibe eine „Rufmordkampagne“ und „Intrigen“. Hiergegen hat Philipp Oswalt auf Widerruf und Unterlassung geklagt.

Mit dem Urteil des Landgericht Berlin vom 6.11.2008 27 O 466/08 wurde der Förderverein verurteilt, mehrer Äußerungen, in denen er Philipp Oswalt unwahrer Darstellungen bezichtigte, auf eigene Kosten in der Zeitschrift Die Bauwelt, in einem Rundbrief an Presse, Mitglieder und Förderer des Vereins (vermutlich etwa 10.000 Adressaten) und im Internet öffentlich zu widerrufen. Hingegen wurde die Widerklage des Fördervereins gegen Philipp Oswalt abgewiesen. Alle vom Förderverein angezweifelten Darstellungen Philipp Oswalts vom Februar 2006, Dezember 2007 und Januar 2008 sah das Landgericht als zulässig an, da sie keine falsche Tatsachenbehauptungen enthielten, weshalb hiergegen auch keine Ansprüche auf Unterlassung und Widerruf bestehen.

Bestandteil der Klage und Widerklage waren insgesamt acht Kritikpunkte Oswalts am Förderverein. Diese betrafen Fragen der Selbstbeauftragung des Architekten und der Entlohnung des Geschäftsführers, der rechtswidrigen Ernennung des Vereinsvorsitzenden, abweichender Kostenschätzungen, nicht nachvollziehbarem Rechnungswesen, Täuschung der Spender, die Nichtumsetzbarkeit des Vereinsziels auf der vorgesehenen Weise und die Zusammenarbeit mit dem Bauministerium. Zu Klärung der Fragen dienten neben zahlreichen Schriftsätzen einhundert Dokumente, die von beiden Prozessparteien als Beweise vorgebracht wurden.

Zuvor hatte Philipp Oswalt bereits eine einstweilige Verfügung gegen den Förderverein Berliner Schloss erwirkt, mit der dem Förderverein Berliner Schloss u.a. zwei weitere Falschaussagen zu Philipp Oswalt, die nicht Gegenstand des Verfahrens auf Widerruf waren, untersagt worden waren (Einstweilige Verfügung vom 17.4.2008, Urteil des Landgerichts Berlin vom 10.6.2008, GZ 27 O 373/08).

Die Texte von Philipp Oswalt zum Förderverein Berliner Schloss sind auf dieser Website abrufbar: Der Text aus der Bauwelt „Das Stadtschlossgeschäft“ von Januar 2008 in geringfügig modifizierter und erweiterter Form unter http://schlossdebatte.de/?p=79 publiziert. Der Text der Pressemitteilung „Wo sind die Millionen an Spenden für das Berliner Schloss?“ von Februar 2006 ist archiviert unter: http://schlossdebatte.de/?p=63, dort beim Unterpunkt „Umsetzung“ das 4. Dokument.

Im Folge der beiden Gerichtsverfahren hat der Förderverein die insgesamt vier Texte, in denen Philipp Oswalt der Unwahrheiten und Falschaussagen bezichtigt wurde, von seiner Internetplattform entfernt.

Minister Tiefensee hatte im Januar diesen Jahres öffentlich aufgerufen, dem Förderverein zu spenden. Die beiden ehemaligen Vorstandsmitglieder des Vereins – und heute Geschäftsführer bzw. beauftragter Architekt – Wilhelm von Boddien und Ruppert Stuhlemmer, sind beteiligt als Sachverständiger bzw. Gast an der Jury des internationalen Wettbewerbs zum Projekt, der am 27./28.11.2008 entschieden wird und vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ausgelobt wurde.

 

 

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