Stellas Beauftragung vom Bundeskartellamt verworfen

Das Bundeskartellamt hat am 11.9.2009 entschieden, dass die Beauftragung an Franco Stella für den Schlosswiederaufbau unrechtmässig erfolgte. Er erfüllte offenkundig nicht die Teilnahmeberechtigung für den Wettbewerb, und war zudem auch selber keineswegs in der Lage, den Auftrag auszuführen, mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von 100.000 Euro und lediglich einem Mitarbeiter  (der nach dem Wettbewerb zudem arbeitssuchend war). Stella war nach Einschätzung des Kartellamts bei der gebildeten Arbeitsgemeinschaft mit Hilmer und Sattler Architekten und Gerkan Marg und Partner lediglich Subauftragnehmer, während die Projektleitung bei einem Büromitglied von Hilmer & Sattler und Albrecht Architekten lag. Innerhalb des Konsortiums gab es zudem bereits vor dem Vetragsabschluss deutliche Meinungsverschiedenheiten. Gegen das Urteil des Bundeskartellamtes hat der Bund Widerspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Dieses hat Anfang Dezember 2009 letztinstanzlich entschieden, dass der Vertrag ungültig ist. Eine Notwendigkeit, die Teilnahmeberechtigung von Stellas zu prüfen, sah er allerdings nicht. Somit kann der Bund mit Stella einen neuen Vertrag abschliessen.

Hier der Beschluss_Bundeskartellamt_11.9.2009 (54 Seiten) zum downloaden

Die Kommentfunktion ist nicht aktiviert.