Schlosskritiker erwirkt Urteil gegen Förderverein Berliner Schloss e.V.

Förderverein Berliner Schloss e.V. muss mehrere unwahre Behauptungen öffentlich widerrufen. Kritiker Philipp Oswalt durch rechtskräftige Gerichtsentscheidung bestätigt.

Der Architekt und Publizist Philipp Oswalt hatte in einer Presseinformation und einem Artikel in der Zeitschrift Die Bauwelt scharfe Kritiken am Geschäftsgebaren des Fördervereins Berliner Schloss und den dortigen gravierenden Missstände veröffentlicht. Dazu gehörten falsche Informationen bei der Werbung um Spenden, Verausgabung von Spendeneinnahmen für einen Millionenauftrag an das Büro eines ehemaligen Vorstandsmitglieds, Unregelmäßigkeiten in der Vereinsführung, Fehlinformationen über den tatsächlichen Spendenstand und anderes.

Der Förderverein hat darauf hin behauptet, Philipp Oswalt sage die Unwahrheit; er ließ eine Gegendarstellung in der Bauwelt abdrucken. Hiergegen hat Philipp Oswalt auf Widerruf und Unterlassung geklagt.

Mit dem Urteil des Landgericht Berlin (27 O 466/08) ist der Förderverein verurteilt worden, mehrer Äußerungen, in denen er Philipp Oswalt unwahrer Darstellungen bezichtigte, in der Zeitschrift Die Bauwelt, in einem Rundbrief an Presse, Mitglieder und Förderer des Vereins (vermutlich etwa 10.000 Adressaten) und im Internet zu widerrufen. Hingegen wurde die Widerklage des Fördervereins gegen Philipp Oswalt abgewiesen. Vom Förderverein angezweifelte Darstellungen Philipp Oswalts vom Februar 2006, Dezember 2007 und Januar 2008 bzgl. unwahrer Spendenwerbung, nicht einlösbares Spendenversprechen, Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung des Vereins und fragwürdige Kostenschätzung für die Fassadenrekonstruktion enthalten nach dem Urteil des Landgericht keine Unwahrheiten. Das Landgericht hat der Klage von Philipp Oswalt überwiegend stattgegeben. Teilweise hat es die Klage abgewiesen, weil es die Äußerungen des Fördervereins als noch zulässige Meinungsäußerungen bewertet hat.

Beim Gerichtstermin in zweiter Instanz vor dem Kammergericht Berlin am Donnerstag, den 24.9. haben beide Parteien auf Anraten des Gerichts ihre Berufung zurückgezogen, so dass das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig ist. Es stellt pressrechtlich ein Novum da, da erstmals Aussagen einer Gegendarstellung widerrufen werden müssen. Der Kläger Philipp Oswalt wurde vom Rechtsanwalt Johnny Eisenberg vertreten.

Bestandteil der Klage und Widerklage waren insgesamt Kritikpunkte Oswalts am Förderverein. Diese betrafen Fragen der Selbstbeauftragung des Architekten und der Entlohnung des Geschäftsführers, der rechtswidrigen Ernennung des Vereinsvorsitzenden, abweichender Kostenschätzungen, nicht nachvollziehbarem Rechnungswesen, Täuschung der Spender, die Nichtumsetzbarkeit des Vereinsziels auf der vorgesehenen Weise und die Zusammenarbeit mit dem Bauministerium. In einem anderen Verfahren sind dem Förderverein weitere Äußerungen über Philipp Oswalt untersagt worden ( 10 U 136/08 und 27 O 373/08).

Der Förderverein Berliner Schloss spielt für das wichtigste Bauvorhaben des Bundes eine wesentliche Rolle. Minister Tiefensee hatte öffentlich aufgerufen, dem Förderverein zu spenden, der ostdeutsche SPD-Politiker Richard Schröder ist Vorsitzende des Vereins und Wolfgang Thierse hat ihn in der Vergangenheit mehrfach unterstützt. Bei den offiziellen Präsentation des Projektes – ob gegenwärtig im Alten Museum oder zukünftig in der Humboldtbox – werden dem Förderverein von den staatlichen Institutionen zentrale Räumlichkeiten zur Werbung überlassen.

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