Urteil gegen Antisemitismusleugnung

Das Berliner Kammergericht hat am 19.12.2024 zwei Urteile (10 U 63/24 und 10 U 132/22) gegen den Vorsitzenden des Fördervereins Berliner Schloss Prof. Dr. Richard Schröder erlassen. Schröder hatte fälschlicher Weise behauptet, der Antisemitismus des Großspenders des Vereins Ehrhardt Bödecker wäre von Schlosskritiker Philipp Oswalt durch die Verfälschung von Zitaten konstruiert und erfunden worden. Das Gericht aber hat gestern nochmals klar gestellt, dass Oswalt Bödecker nicht falsch zitiert hat. Nicht Oswalt hat die Aussagen von Bödeckers falsch dargestellt hat, sondern Schröder die angeblich falschen Aussagen Oswalts. Die Vorwürfe Oswalt bzgl. des Antisemitismus des Großspenders berufen nicht auf falschen Tatsachenbehauptung, hingegen aber die Leugnung des Antisemitismus durch Richard Schröder.

Mit dem Urteil hat das Kammergericht die früheren Urteile des Landgerichts Berlin bestätigt. Der Anwalt von Schröder hat angekündigt, gegen das Urteil im Hauptsachverfahren beim Bundesgerichtshof Revision einzulegen. Der Verein hat für den Rechtsstreit schon deutlich über 50.000 € ausgegeben, die er aus Spenden für Rekonstruktionsmaßnahmen finanziert. Der Gerichtstermin fand gestern im überfüllten Gerichtssaal unter große Anteilnahme der Öffentlichkeit statt. 

Der Förderverein hat sich bis heute nicht von seinem Großspender Ehrhardt Bödecker und seinen antisemitischen und rechtsradikalen Positionen distanziert, sondern sich zu diesem sowie zu seinen anderen rechtsradikalen und rechtsextremen Spendern ohne Einschränkung bekannt. Die Stiftung Humboldt Forum hat dies hingenommen und kooperiert bis heute mit dem Förderverein.

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